Andere Sichtweisen
Kininigen Blog
Reichsbürger?
Was ist denn das?
Es ist dem Lebendigen unmöglich ,
das lebendige abzulegen
und zugleich die Fiktion zu leben.
Von den einfacheren Gemütern dieses Planeten, wurde uns bereits die Frage gestellt: „Gehört ihr etwa zu den Reichsbürgern?“
Von den bösartigen Gemütern dieses Planeten, kam der Vorwurf.
Dies veranlasste uns mal nachzuforschen, was denn dieser Begriff Reichsbürger genau bedeutet.
Denn irgendwie findet man nichts Genaues als Erklärung dazu und auch von den ihn benutzenden Stellen kommt keine genaue Definition – den Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland, ihren Gerichten, den Medien und allen, die von ebendiesen profitieren und diesen Begriff derzeit gerade zu inflationär, für alle nicht systemkonformen Verhaltensweisen von Individuen zu verwenden scheinen.
Es ist ein schwammiger Begriff, der auf alle als Keule angewendet wird, die es wagen anders zu sein oder zu denken, als das der Vater Staat für gut und richtig hält.
von harmlos, zu Diffamierung
Die Wandlung
Der Verfassungsschutz selbst benennt hierbei, wozu dieser Begriff dient:
Zitat:
„Der Begriff „Reichsbürger“ dient dabei als Sammelbegriff.“
somit wird also ganz offen zugeben wozu er dient: zur Diffamierung für Jeden, der in irgendeiner Form von der vom dem operierenden System vorgegebenen Richtung, abweicht.
Das aktuellste Beispiel sind momentan wohl die sogenannten “Corona Leugner” – einfache Menschen, die sich lediglich auf die leibliche (körperliche) Unversehrtheit und Selbstbestimmung berufen und dabei vielleicht naiv und unwissend mit dem Grundgesetz wedeln und sich auf “Grundrechte” oder “Menschenrechte” berufen, werden als Reichsbürger diffamiert und beleidigt. “Menschen” die sich aus gesundheitlichen Gründen wehren, die für die lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen sinnfreie Verordnungen zu erfüllen (weil für Personen), “Menschen” die unschuldig angegangen werden.
Es häufen sich die Meldungen, daß Menschen von der “POLIZEI” (Das private Unternehmen der Firma ACADEMI/CONSTELLIS – Register des Deutschen Patent- und Markenamts unter der Registernummer 30094231, 30243782, 39826870, 300942311, 30243827, 39603454 für den Verkauf von Schreibwaren, Registrierkassen, Bekleidung usw.) seit langer Zeit geschützt und wird von dort an alle als POLIZEI auftretenden Personen/Institutionen lizenziert vergeben) zusammengeschlagen werden und dann beschuldigt werden die Täter verletzt zu haben und dann auch noch, schwindelerregenden Summen an “Schadensersatz” zu bezahlen (ein solcher Fall liegt uns inklusive klarer Videobeweise vor) unter dem Deckmantel des Reichsbürgervorwurfs.
Uns erreichten tagtäglich Erfahrungen, dass die Männer und Weiber zu Personen degradiert werden, um dann mit aller Gewalt zusammen geschlagen zu werden und anschließen die Opfer zu Tätern zu machen. Man schreckt auch nicht vor Erpressung zurück durch Lösegeldforderung oder Gefängnis. Jegliches Recht wird dann ausgehebelt.
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Einfach Jeder, der eben irgendwie aus der Reihe ausschert, wird früher oder später mit diesem Begriff stigmatisiert und danach abgeurteilt. Was bedeutet dieser Begriff also genau?
Allgemein genommen ist der Begriff Reichsbürger ein sehr alter Begriff, der ganz einfach die Zugehörigkeit zu dem deutschen Staat bezeichnet. Nicht mehr und nicht weniger. Es ist in etwa so, als ob in 50 Jahren der Begriff Staatsbürger etwa, eine neue Definition bekommt, eine welche diskriminiert, beleidigt und Andersdenkenden einen Maulkorb verpasst. Als die “Nazi”-Keule morsch wurde und keinen mehr beeindruckte, musste eben ein neuer Begriff her. Dieser war und ist noch momentan, der Reichsbürger.
In der Literatur und und wissenschaftlichen Quellen taucht dieser Begriff immer wieder auf und bezeichnet einfach das, was man heute als Staatsbürger versteht.
Schauen wir uns einfach mal ein paar Quellen an.

Ewald Köst - Gerde Köst - Dr. Werner Kaiser
Juristisches Wörterbuch
Reichsbürger (Gesetz v. 15.09.1935) ist nur der → Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes…
Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben, mithin also durch staatlichen Hoheitsakt im Einzelfalle.
Somit kann man nur dann ein Reichsbürger sein, wenn man einen Reichsbürgerbrief durch einen staatlichen Hoheitsakt verliehen bekommen hat. Da man diesen, unseres Wissens nach jedoch nicht verliehen bekommt und bekommen kann, gibt es derzeit gar keine Reichsbürger.
Somit bestätigt sich, daß dieser Begriff ein Diffamierungsbegriff ist.
Hinzu kommt, daß außerdem die Verwendung dieses Ausdrucks im „Law Nr. 1“ von den Alliierten verboten worden ist.
Gesetz vom 20. september 1945, erlassen in Berlin (COEL/P(45/40) des CONTROL COUNCIL, REPEALING OF NAZI LAWs). Unter dieses Dekret fiel auch (I) REICH CITIZENSHIP LAW (Reichsbürgergesetz) of 15 september, 1935, RGBL.1/1146 Article III.
Somit machen sich Einrichtungen oder Unternehmen, die diesen Begriff nutzen strafbar.
Unter der Hand wir gemunkelt, daß der Sammelbegriff Reichsbürger von der Open Society Foundation, welche von George Soros gegründet wurde, ins Leben gerufen wurde und dem Brandenburgischen Verfassungsschutz nahegelegt und von dort verbreitet.
Aber schauen wir uns mal die älteren Quellen an.
1804
Juristisches Wörterbuch von Heinrich Hevelke
Reichs-Bürger
Diejenigen Mitglieder des gesamten deutschen Staats, welche nicht Landes-Bürger sind.
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1762
Repertorium Reale Practium Iuris
von Johann August Hellfeld
Reichs-Bürger
Bedeuten die Bürger sowohl in den Reichsstädten, als auch in den freien Reichsdörfern.
1860
Mayers Konversationslexikon
Reichsangehörigkeit, siehe Naturalisaiton:
Naturalisation:
…Jeder Deutsche befindet sich nämlich insofern in einer Doppelstellung, als ihm dem Reiche gegenüber das Reichsbürgerrecht oder das sogen. Bundesindigenat und daneben in demjenigen Deutschen Staat, in welchem er heimatsberechtigt ist, das Bürgerrecht ebendieses Staats zusteht.
Die Reichsangehörigkeit aber setzt die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat voraus und wird mit diesem erworben und verloren.
Derjenige nun, welcher bereits in einem Bundestaate die Staatsangehörigkeit und damit also auch die Reichsangehörigkeit besitzt, kann nach dem Grundsatz der Freizügigkeit ohne besondere Schwierigkeiten auch in einem anderen Bundesstaate die Staatsangehörigkeit erlangen…





"
Georg christoph
lichtenberg
Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen.
Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben.
Erdmann weber 1797
Deutsche Konstitutionen

§15.
Der ewige, unveränderliche mit Feuerzügen in die Seele jedes denkenden Wesens gegrabene Zweck aller Gesellschaftlichen Verbindung ist: sein Dasein und das zu den Bedürfnissen desselben gehörige Eigentum im allgemeinsten Sinne, also auch die Vorteile des Geselligen Lebens, ruhig, friedlich, und sicher zu genießen; also auch zu diesen Genuss, alles dasjenige zu tun, was man tun kann, ohne den nämlichen Genus bei jedem andern zu stören. Dies ist der einzige richtige Begriff für Freiheit und in diesem Sinne ist die gesetzliche Konstitution Deutschlands, eine freie Konstituion, Deutschland ein freier Staat, jeder deutsche Staatsbürger ein freier Mann.
§16.
Hatten die einzelnen Verfassungen des deutschen Staatskörpers noch so wesentliche Fehler in der Regierungsform, so stunden diese nicht unter der Garantie des Gesetzes, denn es stehet jedem Bürger des deutschen Reichs frei, sich an die oberste Gewalt im Reich zu wenden und die Abstellung der Mängel in der Landesverfassung zu verlangen.
Diese oberste Gewalt hat allerdings das Recht, fehlerhaften Regierungsformen. bei welchen die Rechte der einzelnen Staatsbürger unter sich nicht richtig gegen einander abgewogen sind, abzuändern und allenthalben Regenten und Untertanen gegen einander in ein solches Gleichgewicht zu stellen, dass der allgemeine Charakter der Nationalkonstitution Deutschlands, rein und unverletzt, das also allenthalben die persönliche Freiheit des deutschen Staatsbürgers und die Sicherstellung seines Eigentums aufrecht bleibe; Das also keine willkürlich Eingriffe des einen Standes, der einen Klasse in die Rechte der andern statt finde; und wo eine den Grundlagen der Gesellschaftlichen Ordnung zuwiderlaufende Ausdehnung der Macht des einen Standes gegen den andern sich eingeschlichen hatte, gewähren die Reichsgesetze der gedrückten Klasse Schutz.

“…Keine öffentliche Auflagen stehen unter dem Schutz der Reichsgesetze, als die entweder von dem Grundeigentümer bei der Vererbung eines Grundstücks ausdrücklich bedungen sind und also auf einem Vertrage und dessen Heiligkeit beruhen, als die Lehens Gefälle, Handslohn, Erbzinsen, Gülten u. d.gl. oder die durch Reichsgesetze ausdrücklich zur Bestreitung der öffentlichen Staatsausgaben festgelegt und erlaubt sind; die eigentliche Nationalauslagen, nämlich die Reichs und Kreissteuern, von denen man den Kontribuirenden Rechnung schuldig ist. – Alle andern ordentliche oder außerordentlichen Anlagen der deutschen Regenten sind nicht durch die Reichsgesetze autorisiert, können also von den Reichseinwohnern ohne deren ausdrückliche Einwilligung nicht erhoben und müssen auf deren Anrufen bei der obersten Gewalt aufgehoben werden .
Der deutsche Reichsbürger ist also durch die deutsche Konstitution gegen alle willkürliche Auflagen sicher gestellt und Kraft dieser weisen Organisation ist eigentlich in den monarchischen Staaten Deutschlands, die Landschaftliche Verfassung, in den Republikanischen Aristokratien die Teilnahme der Bürgerschaft an der Finanzverwaltung, ein wesentlicher Teil der deutschen Reichskonstitution; in ihr liegt also diejenige Volksrepräsentation in Absicht der öffentlichen Staatsauflagen, die den Grundsätzen einer guten Staatsverfassung angemessen ist.
§18.
Die persönliche Freiheit des deutscher Reichsbürgers sichert die deutsche Reichskonstitution; denn ihr gemäß , kann kein deutscher Reichsbürger willkürlich verhaftet , willkürlich verurteilt werden. Die Reichsgesetze zeichnen den Gang des Verfahrens vor. Jeder Reichsbürger muss nach den Gesetzen behandelt, gehört und gesetzlich verurteilt werden. Gegen jede Abweichung von der gesetzlichen Vorschrift, gegen jede willkürliche Behandlung kann er die Hilfe der Obersten Gewalt im Reich und den Schutz der Gesetze reklamieren…”

“…In Absicht seines Eigentums überhaupt, ist der deutsche Reichsbürger durch die Konstituion sicher gestellt, denn im Fall ihm von der ersten Gerichtsstelle seines Landes die Gerechtigkeit erschwert oder versagt wird, kann er bei der obersten Gewalt Hilfe suchen. Wenn er sich durch ein ungerechtes Urteil in einer irgend wichtigen Sache verletzt glaubt, steht ihm durch die Appellation und andere Rechtsmittel, der Weg besseres Recht zu erlangen, bei dem obersten Reichsrichteramt offen…”

“§24.
Um den Zusammenhang und die Einheit des Interesse aller Glieder des ganzen Bundes zu sichern, nimmt die Konstitution die allgemeine Freiheit des ganzen Kommerzes aller deutschen Reichsbürger unter sich, in ihren Schutz und verbietet alle Hindernisse des wechselseitigen freien Verkehres aller Reichsbürger, unter sich; des Tausches und Absatzes ihrer Bedürfnisse, der Hilfe in Fällen der Not….”
"Dies ist der einzige richtige Begriff für Freiheit und in diesem
Sinne ist die gesetzliche Konstitution Deutschlands, eine freie Konstituion, Deutschland ein freier Staat, jeder deutsche Staatsbürger ein freier Mann.“

Zusammengefasst lässt sich feststellen:
Die Staatsbürger des Reichs – also die Reichsbürger – waren frei, standen unter dem Schutz der obersten Stellen, die Freiheit des Eigentums, des Handels, des Lebens und aller Anteile dieses. Sie waren geschützt vor Willkür, Mißbrauch der richterlichen Gewalt durch STAATLICHE Gerichte (die es ja heute nicht mehr gibt, sondern ausschließlich die private Gerichtsbarkeit), keiner konnte willkürlich verhaftet oder verurteilt werden. Jeder hatte ein Anrecht auf faire Behandlung.
Da alle diese Punkte heutzutage offenkundig NICHT mehr zutreffen und auch der dazugehörige Schutz nicht mehr gegeben ist, kann es auch keine Reichsbürger geben.
1876
Dr. Ludwig von Rönne – Staatsrecht des deutschen Staates
Reichs- und Staatsbürgerrecht
Von der Reichs- und Staatsangehörigkeit der und den durch das Reichsrecht garantierten Rechten der Reichsbürger
Von dem Reichs- und Staatsbürgerrechten
Das Staatsbürgerrecht ist der Inbegriff derjenigen Rechte, welche dem Staatsbürger als solchem dem Staate gegenüber zustehen, nämlich derjenigen Rechte, welche jedem Staatsgenossen schon wegen dieser rechtlichen Eigenschaft als Teilnehmer der Staatsgenossenschaft(1) gebüren. Darunter sind die reinen Privatrechte, welche entstehenden Zweifeln zur Entscheidung darüber kompetent ist, ob ein Deutscher Staatsangehöriger seine Eigenschaft als solcher, beziehungsweise als Reichsangehöriger, verloren habe oder nicht, so kann kein Bedenken obwalten, daß in allen Fällen wo hier von privar- oder strafrechtlichen Folgen abhängen, dem Richter die Befugnis zusteht…
(1) Als Staatsbürger ist jede einzelne Person im Staate, insofern sie in die Gemeinschaft des öffentlichen Lebens in demselben aufgenommen ist anzusehen und im Verhältnis zur Staatsgewalt, welche die Staatsangehörigen unterworfen sind, können alle Staatsbürger als Untertanen bezeichnet werden. Nur der Kaiser und die regierenden Fürsten gehören nicht zu den Untertanen.
(2) Über den Unterschied zwischen den “Staatsbürgerrechten” und den jedem Menschen, abgesehen von den äußerlichen Rechtsordnung des Staates, zustehenden Rechten, welche teils allgemeine (Menschenrechte) ergeben und ebenso teils angeborene (Urrechte), teils erworbene sind, vergl….

Hier kann man ganz deutlich den Unterschied zwischen Menschenrechten, Urrechten und den Rechten von Staatsbürgern sehen. Es ist NICHT DAS GLEICHE!
Wir fordern für uns die Urrechte. Die unveräußerlichen Rechte ohne Einschränkung, ohne ein Untertan von Irgendjemand zu sein. Denn Alle Staatsbürger sind Untertanen – auch die Reichsbürger.

1876
Dr. Ludwig von Rönne – Staatsrecht des deutschen Staates
Zweites Kapitel
Von den durch das Reichsrecht garantierten Rechten der Reichsbürger.
§12
Die Deutsche Nationalversammlung hatte die Aufstellung von sogenannten Grundrechten des Deutschen Volkes(3) beschlossen, welche von dem Reichsverweser durch das Gesetz vom 27. Dezember 1848 verkündigt und nachher als Abschnitt IV. §§130 – 189 in die Reichsverfassung vom 28. März 1849 aufgenommen wurde. Dagegen hat sowohl die Verfassung des Norddeutschen Bundes, als später auch die Verfassung des Deutschen Reiches es vermieden, diesem Vorgange zu folgen. In dem sogenannten konstituierenden Reichstage des Norddeutschen Bundes waren zwar Anträge gestellt worden, welche bezweckten, für die Angehörigen des Bundesstaaten in gleicher Art, wie in der…
(3) Nämlich derjenigen Rechte, welche die Eigenschaft eines Deutschen einem jeden Deutschen Reichsbürger gewährt, mit Ausschluss der staatsbürgerlichen Rechte im engeren Sinne (politische Rechte)
1876
Dr. Ludwig von Rönne – Staatsrecht des deutschen Staates
Die hier in Rede stehenden Rechte betreffen teils die Freiheit und die Sicherheit der Person, teils die Freiheit des Gewerbebetriebes, teils die Freiheit des Erwerbs des Grundeigentums und den Schutz des Eigentums, teils die Freiheit der geistigen Tätigkeit, teils endlich handelt es sich dabei von gewissen formellen Rechten der Reichsangehörigen zur Wahrung ihrer politischen und persönlichen Rechte.
Erster Titel.
Freiheit und Sicherheit der Person.
Erstes Stück.
§13
Die allgemeinen Vorbedingungen der öffentlichen Freiheitsrechte der Person haben in den Deutschen Staaten in der Aufhebung der persönlichen Unterwerfung unter die Verfügung anderer Privatpersonen, wie in der Beseitigung der Leibeigenschaft und der Gutsuntertänigkeit längst bestanden. Die neueren Deutschen Verfassungsurkunden haben dann aber den allgemeinen Grundsatz ausgesprochen, daß die Freiheit der Person der Staatsbürger gewährleistet sei und keinen anderen Beschränkungen unterliege, als welche das Recht und die Gesetze bestimmen und das insbesondere Niemand verfolgt und verhaftet werden dürfe, als in den durch das Gesetz bestimmten Fällen und in der gesetzlichen Form, sowie auch den Grundsatz

Somit gibt es, wenn man ein Staatsbürger ist oder Reichsbürger oder was für immer ein Bürger (Der Dumme der bürgt), weder Grundrechte, noch Menschenrechte noch Urrechte. Sondern es geht ausschließlich um Personen, die Fiktion und das PERSONENrecht.
Genau deswegen sind die Souveräne und die freien, lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen, weder Reichsbürger noch sonstirgendwelche Bürger.
Denn wir berufen uns auf unseren freien Glauben, im Wissen, auf die uns immerzu zustehenden und uns niemals, durch niemand weggnehmbaren unveräußerlichen Rechte – die Urrechte, welche uns unverhandelbar zustehen.
Das freie schiedsgericht Kininigen
steht deswegen für die lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen zur Verfügung. Dazu mehr in diesem Beitrag:
was ist also die Lösung?
sich umdrehen und gehen
Raus aus dem System. Ihm sein ganzes Ich, seine Kraft und seine Werte entziehen, indem man sich entzieht. Den Namen, der nicht unserer ist, ablegen. Auf dem Spielfeld des Systems kann kein lebendiges, geistig sittliches Vernunftwesen gewinnen. Denn dazu ist es nicht ausgelegt und war es nie. Dies ist das große Geheimnis, was einem keiner sagt. Es ist ihr Spiel, ihre Regeln.

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Ansonsten sind wir für die Verteilung dieses Wissens, im Sinne eines jeden Wesens, dankbar.