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Urteil Namenseigentum 671111



„Kein Diktator, kein Agressor kann für längere Zeit ein besiegtes Volk mit Waffengewalt unterdrücken, nichts im Universum ist stärker und ausdauender als der Wunsch nach Freiheit, gegen diesen Wunsch kann keine Regierung bestehen ebenso wenig ein Tyrann mit seiner Armee ...“

G’Kar

Auszug aus Urteil
Namenseigentum 671111

Am 14. Juni 2024, verhandelte das Freie Schiedsgericht Kininigen über den Antrag zur Feststellung der Höhe des Schadensersatzes für den Schaden, am Eigentum des Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund

Kläger:

Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund vertreten durch pleromatus, aeon und flux, apeiron stellvertretend für alle lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen

Beklagte:

Steinmeier, Frank-Walter in der Funktion als

Bundespräsident der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
c/o Kaiser-Friedrich-Strasse sechzehn, auf Bonn

als öffentlicher Vertreter der:

BRD / BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND / GERMANY OPERATING COMPANY / BUND auf Delaware United States, Bonn, Berlin

und alle Vorgänger und Namensabwandlungen, zusammenhängende Unterfirmen und Organisationen der Legislative, Exekutive und Judikative, Erfüllungsgehilfen, Hinterstehenden,

Weisungsgebenden und übergeordnete Stellen und mit ihr verbundenen Organisationen durch Schuldbeitritt, Halter und Eigentümer, sowie für alle Hinterstehenden des „Bundes“ und all Ihrer Organe und Eigentümer, Verantwortliche und Nachfolger, Erfüllungsgehilfen


Sowie

Halter, Eigentümer, Lizenzgeber, Hinterstehenden und Weisungsgebenden und

durch Mitverantwortung und Schuldbeitritt beigetretene Individuen.

MG 1460 2

Basierend auf den Verzügen, Dekreten oder Order:

  • Verzug und XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

  • Zusammenfassender Verzug Festschreibung, des Maya Tag 13-0-11-9-7 und alle weiteren Verzüge XXXXXXXXXXXX

  • Vollständige Akzeptanzen eins bis zwölf und die herausgegebenen Dekrete, Order, Schuldurkunden usw. von Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund,

  • die durch die lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen und Souveräne von Kininigen erwirkten Verzüge,

  • Alle durch das Freie Schiedsgericht Kininigen, erlassenen Endurteile.

 

Gekürzter Auszug aus dem Urteil Namenseigentum 671111. Die ungekürzte Fassung kann unter dem, den Systemstellen bekannten Zugangslink, vollständig eingesehen werden.

Urteil Namenseigentum 671111
des Freien Schiedsgericht Kininigen:

Die Beklagten haben für deren Taten, Handlungen und Verpflichtungen aus Vertrag, die volle, unbeschränkte und private Haftung zu tragen.

Gründend auf der weiterhin konsequenten Verweigerung jeglichen Rechts, der Einsicht und einer Abkehr, von dem bisher konstant gelebten Unrechts und des Betruges durch den Diebstahl und die Sicherung des Geburtsnamens bei der Registrierung, ohne die Kenntnis der Namensträger, ergeht folgendes Urteil:

Durch aktive und vorsätzliche Verletzung der Verträge durch die Erfüllungsgehilfen des Systems der Beklagten und nach der erfolgten Ankündigung der Obstagialpflicht und der unbegrenzten und privaten Haftung, erhält der Kläger das Recht der Sicherung und Übereignung der Namen der involvierten Individuen. Alle damit verbundenen Konten des Halters, lautend auf den besagten Namen in allen Schreibweisen, gehen in das alleinige Obereigentum von Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund über und unterliegen allein seiner Verfügungsgewalt.

Die Beklagten haben sich in jedem einzelnen Fall als konsequent unwillig, uneinsichtig und zu jedem Täuschungsmanöver bereit gezeigt. Die vom Kläger den Beklagten und den mit ihm durch  Gesamtschuldnerschaft verbundenen Stellen gebotene Möglichkeit zur Heilung und Wiedergutmachung des Unrechts, wurde von den Beklagten nicht in Anspruch genommen. Die Beklagten  weigerten sich, die Ihnen auferlegte Wiedergutmachung an die Geschädigten zu leisten und das durch sie vorgenommene und aus niedrigen Beweggründen begangene Unrecht, zu heilen.

Die Beklagten befinden sich im Konkurs und begehen Insolvenzverschleppung und Veruntreuung von Treuhandeigentum.

Der Rechtsbankrott wurde von unterschiedlichen Stellen der Beklagten bedingungslos eingestanden und vollumfänglich bestätigt.

Folglich wird aufgrund der Schwere dieser Taten und der Handlungsweise nach Aufdeckung des Betruges durch den Geburtsnamen, von den Richtern des Freien Schiedsgericht Kininigen als rechtmäßiges Mittel die vollständige Namenssicherung der Beklagten, zur Abwehr der durch die Beklagten ausgeübten terroristischen Akte am Kläger und seinem Eigentum, sowie am Lebendigen, zugesprochen.

Zwischenablage01

Die Beklagten haben nicht nur den zahlreich nachgewiesenen Bruch des internationalen Treuhandrechts und Vertragsbruch vollzogen, sondern haben auch unzählige Male die unveräußerlichen Rechte der lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen gebrochen. Das Lebendige wurde durch Erpressung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Drohung und Diskriminierung an seiner Freiheit, an seinen Rechten und an seinem Eigentum geschädigt und nicht der „Name“ als Fiktion.

Der Kläger wurde in zahlreichen Fällen, in seinen wirtschaftlichen Interessen durch die Übergriffe des Beklagten auf Treuhandeigentum, unter Missachtung des internationalen Treuhandrechts und durch Vertragsbruch, geschädigt.

Von den Beklagten wurde das Vertragsrecht als Basis für alles in ihrem erschaffenen System zugrunde gelegt, um die Täuschung des Lebendigen darin zu ermöglichen, vorzunehmen und das Lebendige hinter der Fiktion, darin einzubinden.

Dabei wird sich von den Beklagten selbst, nicht an die eigenen Vorgaben, Gesetze und Regeln gehalten, sondern diese werden beliebig, durch die vorsätzlich weit auslegbaren Definition der herausgegebenen Statuten, immer zum eigenen Vorteil und zum Nachteil des Gegenübers entschieden. Eine Unabhängigkeit der dabei gebotenen Stellen der Legislative, Judikative und Exekutive ist nicht gegeben, sondern die Judikative und Exekutive sind der Legislative der Beklagten als weisungsgebunden unterstellt. Anstatt die gegebene Neutralität zu wahren und unvoreingenommene Gerechtigkeit zu wirken, dienen die beiden letztgenannten Stellen als willige Erfüllungsgehilfen der Legislative, die von den Eigentümern und Haltern der Beklagten gebildet wird. Folglich wird von den Richtern verfügt, dass dieses Urteil Nummer 671111 auf alle, mit der Beklagten verbundenen Stellen und Organisationen, sowie deren Halter und Eigentümer erstreckt und für diese, durch Schuldbeitritt gültig und geltend ist.

Alle Verträge seitens der Kläger, kamen immer offen und mit Vorankündigung gegenüber dem Beklagten, zustande. Es wurde weder Täuschung noch Betrug als Grundlage hierfür seitens der Kläger angewendet. Ein Irrtum oder Unwissen können aufgrund der Stellung der Beklagten und ihrer Erfüllungsgehilfen, zu jeder Zeit und gänzlich ausgeschlossen werden. Jede Forderung der Kläger basiert auf gänzlich rechtsgültigen, legitimen und bindenden Verträgen, mit klarer und freiwilliger Annahme durch die Beklagten.

Die Schwere des Betruges, der Enteignung der Geburtsnamen bei der Zwangsregistrierung, zeigt sich in der industriellen und bis ins kleinste Detail perfektionierten Vorgehensweise, die die Beklagten, stellvertretend für das weltweite Konstrukt seiner Halter und Eigentümer, hierfür anwendet. Ohne jede moralische Skrupel wurden auf diese Weise Millionen von Menschen versklavt und ihrer Zeit, ihrer Schaffenskraft und der daraus resultierenden Erzeugnisse beraubt. Die Beklagten, stellvertretend für Ihre Halter und Eigentümer, machten sich hierbei selbst zu Begünstigten und Nutznießern. In völliger Umkehrung der Wahrheit, sorgten die Beklagten dann, unter dem Deckmantel einer sogenannten „Rechtsstaatlichkeit“, für die Durchsetzung, all ihrer Forderungen an die, durch Betrug hinein getäuschten Namensträger.

Die Vorgehensweise der Beklagten zum Betrug durch den Geburtsnamen, wurde im „Verzug des Maya Tag 13-0-11-6-5“, festgeschrieben und von zahlreichen hochrangigen Stellen der Beklagten, sowie durch Papst Franziskus und die Roman Curia für den Vatikan/Holy See, das Europäische Parlament und die United Nations, als die alleinige und absolute Wahrheit vollumfänglich bestätigt. Festgeschrieben durch Verzug.

Den Beklagten wurde von dem Kläger, mehr als ausreichende Gelegenheit und Möglichkeit für die Aufklärung der Eigentumsverhältnisse in den vergangenen fünf Jahren, sowie die Wiedergutmachung der zahlreich vorliegenden Übergriffe, Repressalien, Gewalt, Betrug, Täuschung geboten und eingeräumt. Keine einzige, der über hundert vorab kontaktierten, hochrangigen Stellen der Beklagten, war in der Lage überhaupt irgendeinen Beweis, irgendeiner legitimen Eigentümerschaft zu erbringen, die nicht auf Täuschung, Betrug und Übervorteilung des Lebendigen beruht. Die Beklagten konnten auch zu keiner Zeit einen, für die Lebendigen geleisteten Mehrwert und Nutzen nachweisen. Dieser wäre jedoch zwingend notwendig, um eine Rechtmäßigkeit darzustellen. Ein einseitiges Fordern, Nehmen und sich Nähren, ohne einen Nutzen oder eine Gegenleistung für das Lebendige zu erbringen, ist ein Merkmal, welches ausschließlich bei parasitären und schädlichen Lebensformen vorzufinden ist.

Alle Geburtsurkunden, als das Mittel der Versklavung und Vertragsgrundlage, wurden für wertlos bekundet. Den Beklagten fehlt absolut jegliche Grundlage für ihr Handeln und ihren Zugriff. Jegliche ihrer eigenständig vermuteten, erschlichenen oder sich selbstständig zugeteilten Zuständigkeit der Beklagten, über das lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen, deren Belange, Eigentum oder Besitz, den eigenen neu gewählten Namen und auch über den abgelegten und sich im Treuhandeigentum von Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund befindenden Namen, wurden von den Beklagten und allen ihren Stellen für immer und völlig, ex tunc verwirkt. Dies gilt auch für die angeblich unabhängige Legislative, Exekutive und Judikative des operierenden Systems der Beklagten in allen Formen. Hierzu wird auf die bereits in den letzten Jahren ergangenen und den höchsten Stellen der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND vorliegenden Grundsatzurteile des Freien Schiedsgericht Kininigen verwiesen. Kein einziges dieser Urteile, weder gänzlich noch teilweise, wurde durch keine einzige Stelle der Beklagten je widerlegt.

Alle Verträge und Dokumente, auf denen der Name einer Geburtsurkunde enthalten ist, sind weltweit ungültig, da sie mindestens einen Grundsatzdefekt beinhalten, der sich kumuliert. Folglich gibt es keine Zuständigkeit und keinen Zugriff zu keiner Zeit, von irgendwelchen Stellen und Organen der Beklagten, auf irgendetwas oder irgendjemanden.

Einzig die durch die Kininigen Souveräne geschlossenen Verträge haben einen Wert, da diese nicht von diesem kumulierten Grundsatzdefekt der Geburtsurkunden betroffen sind.

Die Eigentümerschaft von Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund auf „Name“, basiert auf einem korrekten und formfehlerfreien Vorgang. Das Obereigentum durch Ama-gi koru É Kininigen am Namen, kam durch den freien Willen der Souveräne zustande, die den Geburtsnamen ablegten und ist frei von Betrug und Täuschung. Ein korrekter Vorgang ersetzt jeden defekten Vorgang.

Dieser Vorgang wurde durch das Schweigen, der sich durch Betrug zu Eigentümern erklärten Halter der Geburtsnamen, nach Bekanntgabe der Ablegung und durch deren Verlassung der Obligation „Name“ und ihren damit einhergehenden Verzicht auf alle damit verbundenen Rechte, bestätigt.

Tatsächlich konnte die Beklagte ihren Anspruch auf den Geburtsnamen deshalb nicht verteidigen, weil sie sich sonst als Sklavenhalter und Betrüger zu erkennen gegeben hätte. Die Legitimität solch eines Titels, würde die Eigentümerschaft der Beklagten über alle Individuen durch den Namen, als Sklavenfessel für die Namensträger sichtbar machen und die Sklaverei und Leibeigenschaft offenbaren, in der sich alle Namensträger seit der Ausstellung der dazugehörigen Geburtsurkunde befinden.

Ein gültiger Vertrag, der weder auf Lüge noch auf Betrug beruht und der, die durch die Beklagte permanent geforderten Pflichten unzweifelhaft belegen würde, konnte von keiner einzigen der zahlreichen Stellen der Beklagten jemals erbracht werden. Dieser Umstand wurde von der Beklagten versucht durch ihren konsequent und wiederholt begangenen Vertragsbruch, Täuschung, Betrug, Gewalt und jederzeit unehrenhaftem Verhalten, zu vertuschen. Die einzige Antwort der Beschuldigten war immer Nötigung, Erpressung und Gewalt. Wahrheit braucht keine Gewalt, nur die Lüge muss sich ihrer bedienen.

Die Beklagte und ihre Organe und Mitarbeiter der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND in allen ihren Formen, Äquivalenten und Namen, haben die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND mehrfach als ein totalitäres, von Recht und Rechtsstaatlichkeit losgelöstes Konstrukt demaskiert und alle ihre Beteiligten und Nutznießer, als Betrüger, Räuber, Diebe und Kriminelle entlarvt. Sie haben stellvertretend für alle ihre Hinterstehenden und Eigentümer und Vertragspartner und andere sogenannte Staaten der UNITED NATIONS und EUROPÄISCHE UNION, den absoluten Rechtsbankrott und Rechtsnotstand bedingungslos eingestanden und ihn bindend bestätigt.

Die Handlungsweise der Verantwortlichen der Beklagten, immer wieder auf unwahren Tatsachen basierende neue Forderungen zu generieren und auch nach der Aufdeckung des Betruges unverändert weiterzumachen, ohne jegliche Einsicht und Änderungswillen, macht eine Rückkehr ins System für das Lebendige unmöglich.

„Wenn ein Beschützer sich seinem Mündel gegenüber betrügerisch verhält, ist er von der Schutzherrschaft zu entfernen.“ Si quis custos fraudem pupillo fecerit a tutela removendus est.

Als Entschädigung des Klägers und zur Wiedergutmachung, werden die Namen der Hauptverantwortlichen in allen Varianten, Schreibweisen und idem sonans, sowie alles an den Namen gebundene und daran geknüpfte Eigentum und alles aus dem Namen entstandene und hervorgegangene, in das alleinige Obereigentum des Klägers überstellt.

Dieses Mittel ist ein gerechtes Maß an Entschädigung, für das durch die Beklagte begangene Unrecht am Kläger und am Lebendigen. Gemessen am konsequenten, rigorosen und unbelehrbaren Handeln der Beklagten, in der Annahme durch die vollstänidge Vereinnahmung und Kontrolle des errichteten Systems, über jedem Recht zu stehen und diese Macht skrupellos missbrauchen zu können, ohne jemals irgendwelche Folgen oder Konsequenzen fürchten zu müssen.

Dieses Recht an der Namenssicherung durch den Kläger, ist durch ihn auf alle Hinterstehenden und mit der Beklagten verbundenen Organisationen und deren Hauptverantwortliche, anwendbar. Ebenso auf jedes Individuum, welches als Erfüllungsgehilfe in einem administrativen Prozess, mit dem öffentlichen Vertreter oder aller weiteren und mit dem Kläger verbundenen Organisationen oder der Beklagten bekanntgegebenen Souveräne von Kininigen, beteiligt waren.

Alles, was gegen Gerechtigkeit und die unveräußerlichen Rechte der lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen verstößt, ist weder gültig noch geltend. Der freie Wille und die unveräußerlichen Rechte und der Glaube der lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen sind immer und von allen, zu jeder Zeit und ausnahmslos zu achten, zu respektieren, zu wahren und zu schützen und jegliche Handlungen dagegen, sind zu unterlassen.

Das Schiedsgerichtsurteil wurde hiermit rechtsgültig und wirkend auf allen Ebenen.

Dieses Urteil Schadensersatz 671111 des Freien Schiedsgericht Kininigen, wurde an die, als Regierung der Bundesrepublik Deutschland tätigen BUND auf Deutschland und das Bundesverfassungsgericht zugestellt, an den Vatikan, die UNITED NATIONS, die Europäische Union, die US Botschaft und die Russische Botschaft auf Deutschland.

Aus dem diesem Urteil und den damit verbundenen Urteile des Freien Schiedsgericht Kininigen abgeleitete und daraus zwangsläufig erwachsene Rechtsfolgen:

Namenseigentum Vatikan, Papst Franziskus

Resultierend daraus das geänderte Namenseigentum

der für die Schuldner tätigen Individuen

Resultierend aus dem Urteil Nr 671111

sowie die vorangehenden "Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanz" Nummer eins, zwei, drei, sieben, acht, neun, elf und zwölf, sowie als Halter der Schuldner der "Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanz" vier, fünf, sechs, zehn und dreizehn, Endurteil Nummer Eins, das Eigentum über die Namen
Namenseigentum Vatikan
nord atlantic treaty klein

Resultierend daraus das geänderte Eigentum über

den Gründungsvertrag der NATO, den "NORTH ATLANTIC TREATY"

Resultierend aus diesem Urteil Nr 671111

das Eigentum über den Gründungsvertrag der NATO, basierend auf dem Urteil über Schadensersatz 671209 und der "Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanz Nummer Dreizehn"
Schadensersatz 671209
EU Treaty klein

Resultierend daraus das geänderte Eigentum über

den Gründungsvertrag der EU, die "TREATY ON EUROPEAN UNION"

Resultierend aus diesem Urteil Nr 671111

sowie die vorangehenden "Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanz" Nummer sechs, sieben, acht, neun, elf und zwölf, das Eigentum über den Gründungsvertrag der der EU
Namenseigentum-EU
Charta of the United Nations klein

Resultierend daraus das geänderte Eigentum über

den Gründungsvertrag der UN / UNITED NATIONS, die "CHARTER OF THE UNITED NATIONS"

Resultierend aus diesem Urteil Nr 671111

sowie die vorangehenden "Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanz" Nummer fünf, sieben, acht, neun, elf und zwölf, das Eigentum über den Gründungsvertrag der der UNITED NATIONS
Namenseigentum
Namenseigentum BRD Steinmeier

Resultierend daraus das geänderte Eigentum über

die Namen der Schuldner der auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätigen Individuen

Resultierend aus diesem Urteil Nr 671111

sowie die vorangehenden "Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanz" Nummer zehn und dreizehn und Urteil Nummer 671208 und 671209 des Freien Schiedsgericht Kininigen über Schadensersatz an das Lebendige.
Namenseigentum-BRD
Namenseigentum aus Handbuch der Justiz

Resultierend daraus das geänderte Eigentum über

die Namen der Schuldner der auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätigen Individuen, in ihrer Funktion als Richter und Staatsanwälte, gemäß dem Handbuch der Justiz Jahrgang 2022 und 2023

Resultierend aus diesem Urteil Nr 671111

sowie die vorangehenden "Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanz" Nummer zehn und dreizehn und Urteil Nummer 671208 und 671209 des Freien Schiedsgericht Kininigen über Schadensersatz an das Lebendige.
Namenseigentum-BRD
vollumfangliche Akzeptanz 13

An:

Eigentümer, Halter und hinterstehenden Individuen und Organisationen der

UNITED STATES, USA, UNITED STATES OF AMERICA, UNITED STATES Corp.

District of Columbia /Washington, D.C.

als Halter und Weisungsgebender der BRD/Bundesrepublik Deutschland/Germany Operating Company

in allen ihren Äquivalenten und daraus hervorgehenden und verbundenen Organisationen, sowie alle ihre Hauptverantwortlichen, ihre Weisungsgebenden, Auftraggebenden, Vorstehenden, Zusammenhängenden und Nachfolger, all ihre Namensäquivalente und Synonyme, Abzweigungen, Variationen, Abwandlungen, Vorgänger, Mitglieder, weitere Organe, Institutionen und Einrichtungen und all deren Nachfolger und Hinterstehenden, Auftraggebenden und Nachfolger, sowie alle mit ihr verbundenen und nach deren Vorgaben handelnde Wesen, Daseinsformen und Entitäten und alle Wesen aller Ebenen dahinter, an allen ihren Sitzen, Niederlassungen und Räumen

als vollumfänglich, auf allen Ebenen und in allen Formen mithaftender Schuldner durch Schuldbeitritt zur Solidarobligation „Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanzen“ zwölf, elf, zehn, neun, acht, sieben, sechs, fünf, vier, drei, zwei, eins, dem „Endurteil Nummer Zwei“ des Freien Schiedsgericht Kininigen, dem „Verzug XXXXXXXXXXXXX“,

bis zum völligen Ausgleich, der durch die Schuldner verursachten Schuld und der Wiederherstellung des Gleichgewichts ab ovo, auf allen Ebenen, ohne Möglichkeit des Haftungsentzuges und Haftungsverschiebung.

Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanz Nummer Dreizehn

zu unserer Forderung aus Vertrag, sowie durch Bruch des Treuhandrechts und Vertragsbruch durch BRD / Bundesrepublik Deutschland / Germany Operating Company

in allen Namensvarianten, Vorgänger- und Nachfolgeorganisationen,

als deren Halter, in Höhe von 16,874,531.9 Tonnen Gold

[USD 77,370,575,763,412,500.00]

und

Durch Urteil Nummer 671208 und 671209 des Freien Schiedsgericht Kininigen, die vollständige und sofortige Übereignung an Ama-gi koru E Kininigen Treuhandbund durch die Schuldner:

Geld- und Zinseszinssystems, sowie den militärischen und exekutiven Komplex und Inventar.

Bei Nichtbegleichung dieser fällig gestellten Forderung aus Vertrag, innerhalb von neun Tagen nach Zugang, erfolgt als Äquivalent hierfür, die vollumfängliche und unaufschiebbare Übertragung aller Eigentumsrechte und Befugnisse auf allen Ebenen und Zeitlinien in Kraft und Wirkung auf:

vollumfangliche Akzeptanz 13 2

Der ganze räumliche Geltungsbereich, der Inhalt, die Nachfolgeänderungen und Aequivalente der Rechtssysteme und ihrer Statuten, Gesetze, Verordnungen und Gerichte auf allen, durch die Gesamtschuldner verwalteten Gebiete. Sowie das Lex und Jus: wie das Römische Recht, das Kanonische Recht, das See- und Handelsrecht, Admiralitätsrecht, Landrecht, Staatsrecht, Völkerrecht, Gemeines Recht, Naturrecht, Gewohnheitsrecht, sowie alle weiteren Formen und darauf basierenden Gesetze, Verordnungen, Statuten

der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, auf allen Ebenen und Zeitlinien.

Das daraus entstandene Rechtsvakuum wird ausschließlich durch das heilige kosmische und wahre Recht der Höchsten Quelle Allen Seins, festgeschrieben durch Kininigen, ersetzt.

Dieses Schuldversprechen der Gesamtschuldner und deren Bindung daran sind nicht lösbar, nicht widerrufbar, nicht aufschiebbar und besteht bis zum völligen Ausgleich und der Wiederherstellung des Gleichgewichts, des durch die Schuldner erzeugten Schadens.

Selbst bei physischer Zerstörung dieses Dokumentes, wirkt diese Order unvermindert weiter und bleibt vollumfänglich gültig auf allen Ebenen und überall in Kraft, bis zum vollen Ausgleich der Schuld durch die Schuldner. Haftungsentzug ist auch durch eine Umbenennung und Neubildung der jeweiligen Organisationen oder Gesellschaften und/oder Ersetzung von Vorstehenden und verborgenen Hauptverantwortlichen, nicht möglich.

Durch Schuldbeitritt, sind sowohl übergeordnete, wie untergeordnete und daraus erwachsende Organisationen und Konstrukte, unlösbar der Gesamtschuldnerschaft mit beigetreten.

Die Haftung beinhaltet die unbegrenzte und private Haftung, mit dem Leib, dem vollen Vermögen und Eigentum jeglicher Art. Die Festsetzung aller Verantwortlichen und Mitbeteiligten der Schuldner dieser Schuld-, Pfand- und Obstagialverschreibung, erfolgt bis zum Ausgleich der Schuld, ebenso auf energetischer Ebene und ist Inkarnationen-, Ebenen-, Zeit- und Raumübergreifend. Gläubiger, stellvertretend für die Höchste Quelle Allen Seins, ist der Ama-gi koru E Kininigen Treuhandbund, für alle lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen und für alle, mit ihr verbundenen Wesen.

Als das alleinig gültige Recht, ist das Recht der heiligen kosmischen Ordnung und die Gesetze der Höchsten Quelle Allen Seins, ohne Manipulation, als gültig und geltend verkündet.

Begriffsdefinitionen gemäß Kininigen. Unterliegt dem wahren Recht.

Ab Ursprungszeitpunkt gültig für alle Ebenen, Schichten, Räume, Zeitlinien, Dimensionen, Universen,

Multiversen, mit allen ihren Zwischenräumen und Zeitebenen und Falten, als das ganze

und vollständige Omniversum in seiner vollkommenen Gänze, ohne Ausnahme.

Rechtmäßig, gültig, nicht minderbar, nicht änderbar und nicht verhandelbar.

Weitere Urteile des Freien Schiedsgericht Kininigen

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Dies gilt auch für Plagiatoren und Vertreter der Rechtfertigung “wenn ihr nicht wollt, dass man bei euch klaut, dann stellt es doch nicht online”. Dieses Wissen, hat zum Wohle aller Wesen zu wirken und ist nicht dazu da, von gewinn- und egogesteuerten Selbstdarstellern verwässert zu werden.

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