Kläger:
freier Souverän von Ama-gi koru-É Kininigen und lebendiges, geistig sittliches Vernunftwesen XXXXXXXXXXXXXXX und Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund als Eigentümer XXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXX
Beklagte:
Eigentümer und Halter der
UNITED STATES OF AMERICA, UNITED STATES
in allen Namensformen und Äquivalenten und mitverbundenen Organisationen und Firmen,
als Halter der
BRD / BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND / GERMANY OPERATING COMPANY / BUND auf Delaware United States, Bonn, Berlin
und alle Vorgänger und Namensabwandlungen, zusammenhängende Unterfirmen und Organisationen der Legislative, Exekutive und Judikative
Für alle Hinterstehenden des „Bundes“ und all Ihrer Organe und Eigentümer, Verantwortliche und Nachfolger
öffentlich Vertreten durch:
Steinmeier, Frank-Walter in der Funktion als
Bundespräsident der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND / BUND
c/o Kaiser-Friedrich-Strasse sechzehn, auf Bonn
als Beklager,
stellvertretend für alle ihre Organe und Stellen.
sowie
durch Mitverantwortung und Schuldbeitritt beigetretene Individuen.

Basierend auf den Verzügen, Dekreten oder Order:
Verzug und XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Zusammenfassender Verzug Festschreibung, des Maya Tag 13-0-11-9-7 und alle weiteren Verzüge XXXXXXXXXXXX
Vollständige Akzeptanzen eins bis zwölf und die herausgegebenen Dekrete, Order, Schuldurkunden usw. von Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund,
die durch die lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen und Souveräne von Kininigen erwirkten Verzüge,
Alle durch das Freie Schiedsgericht Kininigen, erlassenen Endurteile.