Manifest
Autonome Land-Ebene Kininigen
Alle Souveräne der Autonomen Land-Ebene Kininigen sind freie, lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen. Auf sie kann kein Eigentums- oder Besitzanspruch erhoben werden.
Sie unterliegen ausschließlich der Höchsten Quelle Allen Seins, den allerhöchsten moralischen und ethischen Werten und Prinzipien, den Grundsätzen von Liebe und den Maximen von Ama-gi koru-È Kininigen. Richtlinie und Handlungsanweisung zu jeder Zeit ist: Was Du nicht willst das man dir tue, das füg auch keinem Anderen zu. Was Du empfangen möchtest, das sende auch aus.
Alles von dem Lebendigen Erschaffene, die Schöpfungen seines Geistes, seiner Kraft und seiner Hände, auf ehrliche Weise erworben, gehören als Besitz und Eigentum ausschließlich dem Erschaffer.
Das Land und die Erde, sowie ihre Anteile wie das Wasser, die Luft, ihre Bodenschätze, gehören der Höchsten Quelle Allen Seins und der Erde selbst allein.
Es ist nur möglich ein Hüter auf Zeit, von einem bestimmten Landstück zu sein.
Ein Hütertum auf ehrliche Weise, über Landstücke und Teile davon, kann übernommen werden und muss geschützt werden.
Tiere, Insekten, Pflanzen und Lebewesen aller Art, unterliegen ebenfalls immer dem Eigentum der Höchsten Quelle Allen Seins und der Erde, als ein Teil von ihr, selbst und stehen unter ihrem Schutz und dem Schutz der Hüter.
Der Leib und alle seine, an diesen angebundenen Leiber immaterieller Art, alle Anteile davon wie die Genetik und seine energetische Signatur bis hinein in den kleinsten Teil, sein Geist, der freie Wille, und das geschöpfte Eigentum unterliegen ausschließlich dem Souveränen selbst. Eingriffe jeglicher Art in diese hinein, sind nicht erlaubt. Die leibliche und geistige Unversehrtheit muss zu jeder Zeit gegeben sein.
Die Unveräußerlichen Rechte und der freie Wille sind zu jeder Zeit unantastbar und müssen gewahrt werden.
Verträge müssen eingehalten werden.
Verträge müssen, um als gültig und wirksam angesehen zu werden, vor Vertragsabschluss gänzlich offengelegt werden. Anhangsverträge, versteckte Verträge und Verträge zu Lasten von Anderen, ohne dessen aktives Tun, sind von Beginn an ungültig.
Haftungsverschiebung für Taten, ist nicht möglich. Jeder Anordnende haftet für seine Anordnungen, genau so wie der Ausführende für die Ausführung der Tat auf Anordnung. Manipulation zur Ausführung einer Tat, wiegt genau so schwer wie die Tat selbst.
Der Wechsel eines Namens oder einer Bezeichnung, wie der Name einer Organisation, ist für Haftung unerheblich und Haftungsumgehung dadurch, nicht möglich. Auch eine „Entlastung“ oder das Verlassen der Position führt nicht dazu, von der Haftung für vorgenommene Taten entbunden zu werden.