Die unveräußerlichen Rechte eines jeden lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesens wurden von den Gründern des Ama-gi koru-É Kininigen Treuhandbundes niedergeschrieben und definiert. Dies geschah in der Ausrichtung nach den göttlichen Vorgaben und Richtlinien der Höchsten Quelle Allen Seins für alle Wesen und den höchsten moralischen und charakterlichen Werten und Prinzipien in Reinheit und Liebe.
Unveräußerliche Rechte sind einem jeden, geistig sittlichen und lebendigen Vernunftwesen, als Grundlage und Basis von der Höchsten Quelle Allen Seins gegebenen Rechte, die von Keinem und Nichts, zu keiner Zeit und an keinem Ort, außer der Höchsten Quelle Allen Seins selbst, weggenommen, entzogen, eingeschränkt oder beschnitten werden können.
Diese Rechte sind etwas Wahres und aus der Natur der Realität, der Wahrheit ableitbar und nicht vom Menschen gemacht. Diese Rechte sind universell, bindend, grundlegend und unveränderlich.
Sie sind nicht verhandelbar, veränderbar, verminderbar, wegnehmbar, ein- und begrenzbar, teilbar, veräußerbar, abtretbar, ablegbar oder verschenkbar. Sie sind auch keiner Gemeinschaft, dem Gruppen-, Kollektiv- oder Allgemeinwohl unterordenbar.
Diese den lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen als Grundlage gegebenen, unveräußerlichen Rechte gelten immer, überall, zu jeder Zeit und auf jeder Ebene des Seins, auf ewig.
Sie SIND.
Diese unveräußerlichen Rechte gelten immer, sofern sie nicht die unveräußerlichen
Rechte eines anderen lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesens verletzen.
1) Recht auf leibliche Unversehrtheit
Unversehrtheit des Leibes jeglicher Art, ohne Eingriffe hier rauf, zu der auch das freie uneingeschränkte Atmen gehört und die Zurückweisung jeglicher Eingriffe hier rauf und die gänzliche und uneingeschränkte Verfügungsherrschaft, Eigentum und Selbstbestimmung über seinen Leib und dessen Abbild und Bestandteile aller Ebenen. Das vollkommene und unverhandelbare Recht des Eigentums und der Verfügungsgewalt über die eigene Genetik in allen Formen der DNA/DNS und der energetischen Signatur.
2) Recht auf Freiheit
Das Recht auf geistige, gedankliche, geistige und seelische Freiheit. Recht auf volle Souveränität. Freiheit des Glaubens, des Denkens, auf freien Willen, freie Meinung und freie Äußerung dieser, Recht auf Privatsphäre in allen Formen. Recht und Eigentum aller Daten und Informationen, das lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen betreffend. Die informationelle Selbstbestimmung, Wahrheits- und Wissensfreiheit, Recht auf freie Entfaltung, das Recht sich geistig und spirituell weiter zu entwickeln. Reisefreiheit und die Freiheit sich seinen Aufenthalts- und Niederlassungsort frei zu wählen. Einer Arbeit/Beruf/Tätigkeit nach zu gehen und einen gerechten Ausgleich dafür zu erhalten.
Das Recht Verträge frei eingehen zu können oder es zu lassen. Manipulations- und Beeinflussungsfreiheit. Freiheit und Recht keinem Zwang, Druck, Erpressung, Bedrohung, Diskriminierung, Benachteiligung oder Übergriffen jeglicher Art zu unterliegen. Freiheit vor Ausbeutung, Ausnutzung, Übervorteilung, Raub, Betrug, geistige oder leibliche Gewalt oder vor Kollektivzwang.
Das uneingeschränkte Recht auf Eigentum und Besitz, seiner durch physische und geistige Kraft erschaffenen Güter, Werte und Schöpfungen jeglicher Art und die Verfügungsgewalt darüber und die Unverletzlichkeit dessen. Freiheit auf Zusammenkünfte, Versammlungen mit Gleichgesinnten und Recht auf uneingeschränkte Bewegungsfreiheit.
3) Recht auf Sicherheit
Recht auf Obdach/ein Zuhause, Sicherheit, Schutz, Frieden, Liebe, Freude, Harmonie, Ehre, Würde, Souveränität. Direkter oder indirekter Zwang zur unfreiwilligen oder erzwungenen Dienstbarkeit, Leibeigenschaft oder Sklaverei, Übergriffe auf den materiellen Leib und die anhängenden Leiber, die Seele oder den Geist sind vollständig verboten. Die Unverletzlichkeit des Domizils in dem sich das lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen niedergelassen hat. Sicherheit der Mutterschaft und Vaterschaft und der Nachkommen, in jeglicher Form ohne Übergriffe und die freie Entscheidungsgewalt von Mutter und Vater über die Nachkommen.
4) Recht auf Gesundheit
Das Recht auf absolute geistige, seelische und leibliche (sowie aller, an den materiellen Leib der verschiedensten Ebenen gebundenen Leiber). Das Recht auf Natur, Wasser, Nahrung und Luft, in der von der Höchsten Quelle Allen Seins angedachten Qualität, ohne Manipulation der uns umgebenden Energie zum Nachteil der Erde und der darauf lebenden Wesen. Die unverhandelbare Selbstbestimmungsfreiheit über die Stoffe und Bestandteile, welche an und in den Leib/Leiber an- und eingebracht werden.
5) Recht auf Gerechtigkeit, Würde und freie Entfaltung
Jeder hat das Recht er- und angehört zu werden, Recht auf Vorurteilsfreiheit, das Recht auf Gleichbehandlung – Keiner untersteht mir und ich unterstehe Keinem. Kein geistig sittliches Vernunftwesen kann dazu gezwungen werden gegen sein Gewissen zu handeln, somit darf kein Wesen bestraft werden, weil er/sie seinem Gewissen und seinen Werten folgt.
Das Recht sich seinen eigenen Namen zu geben, seinen freien Willen zu äußern und seine Individualität zu leben. Recht auf Offenlegung aller Fakten und Dokumenten bei Streitigkeiten vor einem Gericht und das Recht auf einen unparteiischen und unvoreingenommenen Richter. Das Recht auf die reine, unverfälschte und unmanipulierte und vollständige Wahrheit und Wissen. Das Recht in Gemeinschaft freier Souveräne, ein freies und unabhängiges Gericht zu bilden, welches den höchsten moralischen Werten und Prinzipien unterliegt.
Kein Bestandteil der unveräußerlichen Rechte darf zum Nachteil der lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen ausgelegt oder gegen ihn/sie verwendet werden oder dazu genutzt zu werden, die in den unveräußerlichen Rechte verkündeten und festgelegten Rechte und Freiheiten aufzuheben, zu mindern oder zu beseitigen.