Urteil Unterschrift Freies Schiedsgericht Kininigen Auszug aus Urteil Unterschrift Am 22 Februar 2022, verhandelte das Freie Schiedsgericht Kininigen über den Antrag zur Feststellung der Rechtmäßigkeit von Signaturen und Unterschriften, deren Wertigkeit, Wirksamkeit und wann sie Gültigkeit und Wirksamkeit entfalten Ankläger: freie Souveräne von Ama-gi koru-È Kininigen, die lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen Die Kläger beantragen die Herbeiführung eines Endurteils. Hiermit wird vom Freien Schiedsgericht Kininigen in freier Anlehnung an das New Yorker Abkommen vom 10. Juni 1958, gebildet aus neun freien und unabhängigen, an die höchsten moralischen, charakterlichen und ethischen Werte und Prinzipien gebundenen Richter, wie folgt festgestellt und folgendes Endurteil festgelegt: Urteil: Amtliche oder hoheitliche Dokumente, Urkunden*, Anordnungen, Verordnungen, Erlasse, Vorschriften, Weisungen, Dekrete*, Entscheidungen, Urteile, Befehle, Beschlüsse*, Gesetze*, Statuten, Verfassungen, Bestätigungen, Verträge*, Wertpapiere und ähnliches, haben immer und zwingend eine Unterschrift* oder Signatur*, als Bestätigung des Willens, des darüberstehenden Inhalts und zur Haftungsübernahme des Untenzeichnenden als Unterschrift- oder Signatur, zu