Grundgesetz lesen

Grundgesetz

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Grundgesetz lesen
und verstehen

GERECHTIGKEIT, f. Eine Ware, die der Staat dem Bürger in mehr oder minder verfälschtem Zustand als Belohnung für seine Treue, Steuern und persönlichen Dienste verkauft.

(Engl. JUSTICE, n. A commodity which is a more or less adulterated condition the State sells to the citizen as a reward for his allegiance, taxes and personal service.)

Bierce, Ambrose Gwinnett (1842 – 1913)

Das BRD

Grundgesetz
lesen

und verstehen
was dort wirklich steht

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, gilt ja, angeblich und gemäß den offiziellen Stellen als die Verfassung selbst. Die meisten kennen im Großen und Ganzen, zumindest die wichtigsten, dort stehenden Punkte wie: Gleichheit, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit usw. Zumindest in der Schule, wurde jeder schon mal damit konfrontiert und hatte es mal angelesen.  Das Grundgesetz lesen scheint einfach. Aber es dann auch noch zu verstehen, was wirklich dort geschrieben steht und nicht, was wir erwarten, dass dort steht, ist eine ganz andere Sache.

Zuerst sollte es nur eine Reihe von kurzen Posts werden. Jedoch erschien die Wichtigkeit dessen dann doch so groß, dass wir uns entschieden, einen Blogbeitrag dazu zu machen. Da es zu wichtig ist, zu elementar, um das System zu verstehen, in welchem wir zu leben gezwungen sind.

Für das Verständnis des Weiteren zum Grundgesetz starten wir mit der Sperrschrift.

Über die Bedeutung der genauen Wortdefinition wurde hier schon öfter geschrieben und es gibt quasi einen ganzen Katalog von Kininigen, die Begriffsdefinitionen, damit es beim Verständnis zu keinen Irritationen kommt. Darin wurde die Sperrschrift bereits beschrieben.

Wir zitieren mal zur Abwechslung uns selbst:

“Sperrschrift bedeutet, das Wort ist ausgesperrt durch die Leerzeichen. Es handelt sich lediglich, um eine Ansammlung einzelner Buchstaben und nicht um ein vollwertiges Wort mit einer Aussage. Somit hat es auch nicht die Bedeutung, die man dadurch suggeriert und durch diese Täuschung der Wahrnehmung des Lesers zu beeinflussen sucht. Bei einem Nachnamen, sperrt man die Fiktion eines Namens aus und zeigt an, dass der Namensträger den Status „lebendig“ hat und keine Person ist.”

Kein Zufall -Absicht!

In einem Land, welches für seine absolute Ordnung bekannt ist, in dem alles normiert ist und welches als Vorbild für die Behördenstruktur anderer Länder diente, sollen die vielen unterschiedlichen Schreibweisen, dazu noch auf Papieren, mit zumeist schwerwiegender Bedeutung, also ein “Versehen” sein? Individuelle Handhabung? Nein, sicherlich nicht.

Wohl kaum.

Da ein Fehler ausgeschlossen werden kann, bleibt als einziger Grund – die Absicht.

Sperrschrift

Was ist dann jedoch die Absicht dahinter?

Die Täuschung mit Vorsatz. Täuschung im Rechtsverkehr.

Die Erzeugung einer Illusion, von etwas, was genau genommen gar nicht da ist.
Es ist der Geist des Lesers, der einzelne Buchstaben, für sich stehend in einer Aneinanderreihung, letztendlich zu einem Wort zusammenfügt und diesem, die Bedeutung gibt und sich frei willentlich darauf einlässt.

Unterstrichen, ist von der Bedeutung her genaugenommen, das Gleiche, wie durchgestrichen.

Diese Leerzeichen, die Wörter von einander trennen und das Fehlen ebendieser, diese Buchstaben überhaupt erst zu einem Wort machen, sind auch dienlich, wenn man nicht möchte, dass etwas gefunden werden soll wie hier in diesem Bild.

Es gibt sogar einen eigenen Begriff dafür, wenn man zusammengehörende Wörter trennt und dabei den Bindestrich auslässt, dann wird das umgangssprachlich Deppenleerzeichen genannt.

Im Krieg ist bekanntlich alles erlaubt und dieses gibt das Wort Kriegslist auch wieder.

Die Gerichte des operierenden Systems unterscheiden dabei als Beispiel “zwischen einer vielleicht noch zulässigen List und der strafwürdigen Hinterlist”.

Nicht nur im deutschen Straf-, sondern auch im Völkerrecht findet sich die mehr oder weniger feine Linie zwischen gebilligter und verpönter List.

So hält die Internationale Übereinkunft vom 29. Juli 1899 betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs zwar in Artikel 24 ihres Reglements fest:

“Kriegslisten und die Anwendung der notwendigen Mittel, um sich Nachrichten über den Gegner und das Gelände zu verschaffen, sind erlaubt.”

Die Haager Landkriegsordnung schränkt (sie verbietet sie nicht) die Möglichkeiten listigen Verhaltens insofern angeblich ein, dass in dem etwa “die Waffen offen” zu führen sind und legal handelnde Feinde “ein festes, aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen” müssen (Artikel 1), oder dass die jegliches Vertrauen zerstörenden Mittel wie “die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen” oder der “Missbrauch der Parlamentärflagge, der Nationalflagge oder der militärischen Abzeichen und der Uniform des Feindes” verboten sind (Artikel 23). Ausdrücklich werden Spione von Uniformierten unterschieden (Artikel 29).

Die außerdeutsche, uns bekanntgegebene Geschichte ist voll, von begangenen Kriegslisten.

Die Geschichte der Kriegslist ist alt und auch heute noch sind die “Weisheiten” von damals, gültig. 

Zum Beispiel die 36 Strategeme – die Strategien der List, Macht, Verführung und Manipulation, die geheime Kriegskunst des alten China um das Jahr 1500, beinhaltet  folgende Anweisungen in verborgener, daher blumiger Sprache, die auch heute noch “übersetzt” umgesetzt werden:

  • Eine Feuersbrunst für einen Raub ausnützen
  • Auf das Gras schlagen, um die Schlangen aufzuscheuchen
  • Mit dem Messer eines anderen töten
  • Ausgeruht den erschöpften Feind erwarten
  • Im Osten lärmen, im Westen angreifen
  • Für die Rückkehr der Seele einen Leichnam ausleihen
  • Den Tiger vom Berg in die Ebene locken
  • Den Gegner durch Gefangennahme des Anführers unschädlich machen
  • Das Brennholz heimlich unter dem Kessel wegnehmen
  • Das Wasser trüben, um die Fische zu ergreifen
  • Hinter dem Lächeln den Dolch verbergen
  • Sich mit dem fernen Feind verbünden, um Nachbarn anzugreifen
  •  Die Balken stehlen und gegen morsche Stützen austauschen
  • Verrücktheit mimen, ohne das Gleichgewicht zu verlieren
  • Dürre Bäume mit künstlichen Blüten schmücken
  • Etwas aus einem Nichts erzeugen
  • Die List der offenen Stadttore
  • Die List des Zwietrachtsäens
  • usw.
  •  

Für die Strategie der Herrschaft ist die Täuschung, die List ein unerlässliches Mittel, welches permanent genutzt wird, um uns zu unterwerfen und unterworfen zu halten. Denn wer kann schon bestreiten, dass wir im Krieg sind?

Aber zurück zur Sperrschrift. Mit dem neu gewonnen Wissen widmen wir uns dem Grundgesetz, welches in diesem Jahr, 2024 sein 75stes “Jubiläum” feiert. Na, wenn das kein Grund ist, dieses Gesetz mit diesem Blogartikel zu ehren, dann weiß ich auch nicht.

Aber als was bezeichnet die Bundesregierung das Grundgesetz selbst? Nicht als Verfassung, sondern als ein Provisorium.

Das Grundgesetz an sich

Das Grundgesetz
ist ein Provisorium

Zu dieser Frage, schreibt die Bundesregierung hierzu, Zitat: “Aber warum heißt es Grundgesetz und nicht Verfassung? Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde mit dem Grundgesetz die Bundesrepublik Deutschland als westdeutscher Teilstaat gegründet. Das Grundgesetz wurde als Provisorium begriffen: Man wollte die deutsche Teilung nicht vertiefen. Deshalb wurde der Begriff „Verfassung“ vermieden, um den vorübergehenden Zustand zu betonen.”


[Da ist man doch gleich ganz verzückt, dass man um das seelische Wohl der Deutschen so unfassbar besorgt war, in Anbetracht der Verluste nach Kriegsende.]

Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 beschlossen. Am 23. Mai 1949 wurde es verkündet und trat am Tag darauf als provisorische Verfassung der Bundesrepublik in Kraft, als ein Provisorium, gemäß der offiziellen Aussage des BUND.

Auf die weiteren Hintergründe dessen wird hier nicht eingegangen werden. Wir wollen einfach nur mal bewusst lesen, was denn dort steht, in Einbeziehung unseres Wissens über die Sperrschrift und die Deppenleerzeichen.

Genaugenommen soll das Grundgesetz ein Abwehrmittel gegen den ausufernden “Staat” sein, um die geringsten seine Rechte als “Bürger” zu schützen. Leider wurde es von den Staatsdienern vollständig umgedreht und die Vertreter des “Staates” halten sich nicht an das Werk, das sie in der Ausuferung ihrer Rechtenahme einbremsen soll, sondern haben das Grundgesetz, welches für SIE gilt, als eine Art Tugendkatalog dem “Bürger” aufgebürdet.

 

Aber lesen wir mal die Einleitung, der Eingangsformel für das Grundgesetz, was dort eigentlich genau steht:

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Eingangsformel

Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene

G und r und u und n und d und g und e und s und e und t und z und f und ü und r und d und i und e und B und u und n und d und e und s und r und e und p und u und b und l und i und k und D und e und u und t und s und c und h und l und a und n und d und

in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.

Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Abs. 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

Bei der Präambel des Grundgesetz steht also:

I und m und B und e und w und u und s und t und s und e und i und n und s und e und i und n und e und r V und e und r und a und n und t und w und o und r und t und u und n und g v und o und r und G und o und t und t und u und n und d und d und e und n und M und e und n und s und c und h und e und n

usw.

(Ich habe jetzt nur mal den ersten Satz, zur Veranschaulichung korrekt dargestellt, ich denke die komplette Präambel ist nicht notwendig, da der geneigte Leser sich nun den Rest eigenständig denken kann.)

Genaugenommen steht dort …. nichts, beziehungsweise könnte dort genau so gut das hier stehen:

laksjgfaowiejflasAKk Iijm jfialdkjfgoaeijgola jdlglaksdjflejflsdhfkslejroALseijoaisdvhlidao
iweLHIOSDhgowi elyisdhowefiajoetijaowejgoa isejgoaishegoi hwegoisdlgfgladprtasdhogiehhs

Folglich steht dort weder was noch für wen das Grundgesetz gültig ist. Da ist die ganze Diskussion um den “Geltungsbereich” usw., hinfällig.

Was ein Wort darstellt, wird wie folgt definiert:

Geschriebene Wörter werden mit Buchstaben, Schriftzeichen oder Symbolen dargestellt und in vielen Sprachen durch Leerzeichen vor dem Wort oder Satzzeichen voneinander abgetrennt. In der Deutschen Sprache bestehen Wörter aus mindestens zwei zusammengesetzten Buchstaben. Alles andere ist Illusion.

Sogar Komoposita haben die Auflage, mit einem Bindestrich verbunden zu werden.

Zitat:

Deutsche Rechtschreibung

In der deutschen Orthografie werden Komposita heute in der Regel zusammengeschrieben. Eine Alternative ist die Trennung der einzelnen Kompositumsbestandteile voneinander mit Bindestrich.

Eine Schreibung mit Bindestrich ist vorgesehen bei Komposita mit Einzelbuchstaben (S-Kurve), Abkürzungen (Fußball-WM), Ziffern (100-prozentig), fremdsprachlichen Bildungen (Make-up). Auch zur Vermeidung von Missverständnissen oder Leseschwierigkeiten kann ein Bindestrich verwendet werden. So kann das schwer lesbare Wort Reihensechszylinderwirbelkammervierventilturbodieselmotor auch Reihen-Sechszylinder-Wirbelkammer-Vierventil-Turbo-Dieselmotor geschrieben werden, niemals aber mit Leerzeichen. Ein Leerzeichen in einem Kompositum ist in jedem Fall unzulässig.

 
 
Grundgesetz lesen und verstehen was dort wirklich steht

23. Mai 1949

Das Grundgesetz und seine Bekanntmachung
im Bundesgesetzblatt Nummer 1

Das es jetzt kein bedauerlicher Fehler auf der Webseite der Bundesregierung ist, ist an dem Bundesgesetzblatt erkennbar, denn dieses ist ebenso in Verwendung der Sperrschrift geschrieben.

Schauen wir uns mal an was denn da eigentlich so steht.
Gesetze, sind genau das, was da geschrieben steht.

Frei von “persönlichen” Interpretationen, frei von Einfärbung des individuellen Hintergrundes des Lesers oder seiner Erwartungshaltung.

Sondern schlicht und einfach explizit das, was da steht.

Und nicht, was man gerne vielleicht hätte.

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Ja.. schön und richtig.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

auch soweit ok..

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Nach “Mensch” und “Deutsches Volk” gesellt sich im zweiten Artikel nun ein ominöser “Jeder” dazu.

Wer oder was ist dieser “Jeder”? Warum hat man nicht, um es ganz klar zu gestalten geschrieben: “jeder Mensch des Deutschen Volkes” oder zumindest “jeder Mensch”. So ist es ein absolut nichtssagender und weit auslegbarer Begriff und eben nicht auf Menschen und vor allem die des deutschen Volkes bezogen.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Alle Menschen… und nicht Personen, Jeden, Niemand.
Gilt nur für Menschen. Die anderen sind nicht einbezogen.

Ok.. und jetzt wird es kompliziert…

Artikel 3

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Es betritt der vierte die Bühne… *Trommelwirbel*  der Niemand.

Natürlich will niemand, “ein Niemand” sein. Denn dann ist man ja kein “Jemand”.

Ein Niemand, ist Jemand ohne Ansehen, ohne Status, ohne Rechte, ohne eine Person, also jemand der dem “bürgerlichen Tod” anheimgefallen ist – ein Sklave. Diese hatte die gleichen Attribute.

Dieser “Niemand” darf (und nun lesen wir nochmals in dem neuen Bewusstsein diesen Text):

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Auch hier, die meines Erachtens berechtigte Frage: Warum wurde nicht deutlich und einheitlich weitergeschrieben: “kein (deutscher) Mensch darf …

Warum Niemand? Weil wir durch unsere Entrechtung alle, “ein Niemand” sind? Wenn man sich so im Rechtssystem umschaut, trifft es genaugenommen, wie die Faust aufs Auge. Wir, all die Niemande, ohne Rechte – fallen mit der uns angediehenen Behandlung durch das System, als Sachen wie die Sklaven früher, genau unter diesen Artikel mit dieser Beschreibung.

Übrigens ist es auch der Niemand, der im Artikel 4 des Grundgesetz auch zum Kriegsdienst verdonnert wird.

Ein Niemand

 

Bedeutungen:

[1] abwertend: Person ohne viel Bedeutung; bedeutungslose Person; jemand, dem nicht viel Bedeutung geschenkt wird

Gegenwörter:

[1] Jemand, Etwas

Nie•mand

der; -s; nur Sg; meist in ein Niemand jemand, der nicht wichtig istNichts

TheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

WESSEN Freiheit? WESSEN Gewissen? Und WESSEN weltanschauliche Bekenntnisse sind unverletzlich? Warum wurde nicht, um Klarheit zu schaffen, nicht das reingeschrieben, um wen es dabei geht, was drin stehen sollte? Denn nicht zu vergessen, ein Gesetz muss klar definiert sein. Sonst ist es immer offen für weite Auslegungen, die im Normalfall nicht gewollt sind. So etwas steht nur genau so da wie es da steht, weil es so gewollt ist.

Es müsste stehen,” ie Freiheit des Glaubens, Gewissens usw… aller (deutschen) Menschen,”

Artikel 4

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

WEM, wird diese ungestörte Religionsausübung gewährleistet? Den satanischen Kräften? Denn das würde ebenfalls passen.
Warum wurde auch hier die Zielgruppe nicht deutlich benannt? 

Artikel 4

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Hier, im Artikel 4, wird festgelegt das der arme Niemand auch gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden kann.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Hier ist es wieder “Jeder”. Ist “Jeder”, gleichzeitig auch “der Niemand”? Oder muss man ein Jemand sein (rechtlicher Status, eigene Person), damit man “Jeder” ist? [Hach, diese Wortspiele…]

Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

 
Die Deutschen dürfen sich also ohne Anmeldung oder Erlaubnis versammeln. Wie verhält es sich jedoch mit dem Niemand, Jeder, dem Menschen und vor allem der Person? Hier nach zu urteilen, dürfen die das dann nicht.
 
Artikel 8
 
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
 
Diese Erlaubnis, darf generell für alle beschränkt werden.
 
 
Artikel 9
 
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
 
Gilt nur für die Deutschen. Alle anderen müssen sich die Bildung von Vereinen und Gesellschaften, hierzu genehmigen lassen.
 
Trotzdessen sind wir nicht die Vertreter oder Befürworter des Staatsangehörigkeitsausweises. Denn ein Staat ist immer Fiktion und Betreuung. Wer will schon weiterhin permanent unter Betreuung stehen. Ein Souverän nicht.

23. Mai 1949

Aussage des Bundestag

“…antwortete das baden-württembergische Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit Schreiben vom 2. Mai 2017 im Rahmen einer Kleinen Anfrage eines Abgeordneten, der Staatsangehörigkeitsausweis sei „das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (Paragraph 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“. 

Zitat:

“Sehr häufig gehen wir davon aus, dass mit der Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses die Staatsangehörigkeit ausreichend erwiesen ist. Fakt ist, dass diese Dokumente kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit dar­stellen. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt …”

Zitat:

“Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

Sie sind Deutsche oder Deutscher und benötigen einen Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit, zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption. Oder Sie haben deutsche Eltern oder Vorfahren und möchten wissen, ob Sie selbst auch Deutsche oder Deutscher sind. Dann können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann deshalb nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.

Das Landesamt für Einwanderung (LEA) prüft, ob Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit er­wor­ben haben ob Sie die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit zum Beispiel durch Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit, Eheschließung oder Adoption wieder ver­lo­ren ha­ben könnten.”

 

Artikel 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Artikel 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Wessen Briefgeheimnis ist unverletzlich? Das der Deutschen, der Menschen, von Personen oder von wem? Dort steht keine Zielgruppe definiert … sondern nur, dass es generell unverletzlich ist.

Bei den Regierenden vielleicht. Je nach deren Status. Erwarten wir dann also, dass es für alle gilt oder vielleicht für gar keinen oder nur für die Herrschenden? So viel Definitionsspielraum.

Genaugenommen steht da, das Briefgeheimnis ist unverletzlich – irgendwo, für irgendwen, aber nicht unbedingt.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Es dient also dem Schutze einer, für irgendjemand dienlichen Grundordnung ODER der Sicherung des Bundes oder eines Landes (welchen Landes? Wieso interessieren, in dem anscheinend für die Bundesrepublik gültig seienden Gesetzes, ein oder mehrere ominöse Länder. Und WELCHES Land soll da geschütz werden. Wenn es das Deutsche wäre, würde es da drin stehen.)
Welcher Bund wird da gemeint?

Wenn man bei google.com, als die bekannteste Suchmaschine “der Bund” eingibt. bekommt man einige Ergebnisse…

Lasst euch auch genau den Satz “so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird” auf der Zunge zergehen.

Mayers Konversationslexion 1874

Bund,
ein zu gegenseitigen Leistung zwischen zweien, feierlich geschlossener Vertrag, daher im biblischen Sinn insbesondere der Vertrag, welchen Jehova mit dem Volk der Israeliten geschlossen haben soll. Auf der Voraussetzung eines solchen Bundes beruht die gesamte Religionsverfassung des Alten Testaments. Der Bund beruht auf der Abraham gegebenen Verheißung, die Gegenleistung ist die Erfüllung des göttlichen Gebots, durch Moses im Gesetz seinen Ausdruck findet, das Zeichen der Bundesannahme die Beschneidung.

Im Gegensatz zu diesem mosaischen oder alten Bund heißt im Anschluß an die Einsetzungsworte des Abendmahls, wo von dem “Bundesblut” die Rede, die Religion Christi der neue Bund, sofern sie als die Vollendung und Verklärung der früheren gelten will. Buch des Bundes hieß das Gesetz,  dann ging der Name auf die mosaischen Schriften, sowie auf alle biblischen Religionsurkunden über, so daß wir jetzt die biblischen Schriften in die des alten und des neuen Bundes (Testament) unterscheiden.

oder

Bund (Bündnis, Union im weiteren Sinn),

in der politischen Bedeutung des Worts die Verbindung, welche zwischen mehreren Staaten untereinander zur Erreichung eines bestimmten staatlichen Zwecks und zur Verwirklichung einer gewissen politischen Idee besteht.

Es liegt nämlich in der Natur der Sache, daß sich zwischen den verschiedenen Staaten, welche selbständig und unabhängig neben einander existieren, nach und nach die verschiedenartigen Anknüpfungspunkte ergeben und die mannigfachsten Verbindugen auf dem Gebiet des Handels und der Industrie, der Wissenschaft und des politischen Lebens, kurz des geistigen und des materiellen Völkervkerhers überhaupt, bilden müssen.

Falls mit Bund, der Deutsche Staatenbund gemeint worden sein sollte, warum hat man es nicht das dann genau so dazugeschrieben?

Ich überlasse hierbei dem Leser die weiteren Spekulationen.

"

Johann Wolfgang von Goethe

MEPHISTO:

Ich kann es Euch so sehr nicht übel nehmen,
Ich weiß, wie es um diese Lehre steht.
Es erben sich Gesetz und Rechte
Wie eine ew’ge Krankheit fort;
Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte,
Und rücken sacht von Ort zu Ort.
Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage;
Weh dir, daß du ein Enkel bist!
Vom Rechte, das mit uns geboren ist,
Von dem ist, leider! nie die Frage.

mephisto
Artikel 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Personen und andere, wie der Niemand und Jemand usw. unterliegen der Meldepflicht.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

siehe oben.

Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

 
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
 
Es ist wieder der Niemand, der zu bestimmter Arbeit gezwungen werden darf (Arbeitslos, ehemaliger Wehrdienst).
 
 
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
 
Im Gefängnis handelt es sich dort um Zwangsarbeit.
 
 

Kant, Immanuel (1724 – 1804)

Das Recht muß nie der Politik,
wohl aber die Politik jederzeit
dem Recht angepaßt werden.

Artikel 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Jede Wohnung? Wenn es wirklich Jede wäre, dann hätte man es, wie auch im Artikel 17, “Jedermann” hat das Recht, geschrieben:

“Jedermanns Wohnung ist unverletztlich” oder

“die Wohnung der (deutschen) Menschen ist unverletzlich”

oder von mir aus auch

“die Wohnung einer Person ist unverletzlich.”

Ist sie aber nicht. Deswegen steht da nur “die Wohnung” an sich …

Wenn all dies keine Rolle spielen würde, gäbe es nicht unterschiedliche Worte. Das wäre nicht notwendig. Dann hätte man durchweg einen Begriff benutzt und sich nicht aktiv des alten Werkzeugs der Sprachverwirrung bedient.

Wie wichtig, die Worte sind und generell, die Art wie etwas verfasst ist, hatte ich ja bereits bei dem Beitrag zur “Seelenvertragsauflösung” geschrieben. Wie uns Worte fesseln, knechten. Auch wenn wir uns dessen unbewusst sind. Das gleiche Prinzip ist auf auf 3D. Wie oben, so unten.

Insgesamt verwendet das Grundgesetz die folgenden Begriffe:

den Mensch 4 Mal (ansonsten 8 Mal *menschlich)
[der] Niemand wird 11 Mal benannt
Jeder, insgesamt 4 Mal
Männer finden 3 Mal Erwähnung
Jedermann 5 Mal

Wenn all das keine Rolle spielt, warum nicht einfach jedes Mal schreiben “Mensch”?

Die Person wird im Grundgesetz, mehr als 3 Mal öfter benannt als der “Mensch” und deren Freiheit darf durch Gesetzeserlass jederzeit eingeschränkt werden.

Personen und Jeder auf Verdacht, dürfen festgehalten werden.

Artikel 2

(2)… Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

und in

Artikel 104

(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.

und

(3) Jeder wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat.

Grundgesetz Art 20

Hier wieder das Gleiche Spiel.

Artikel 20

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Hier steht wieder nur “Volk”. Nicht jedoch, von welchem Volk dabei mal wieder die Rede ist. Welches Volk ist hier also gemeint? Wenn es das Deutsche Volk sein soll, warum steht es denn nicht so drin?

Der Begriff “Deutsche Volk” wird theoretisch, 2 Mal in der Präambel erwähnt, 1 Mal in Artikel 1 und noch zwei Mal im Artikel 146, ansonsten heißt es immer nur “Volk”.

Artike 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Dort steht auf, dass das Grundgesetz ERST NACH Vollendung der Einheit und Freiheit für das Deutsche Volk gilt! Und seine Gültigkeit dann verliert, wenn eine Verfassung in freier Entscheidung beschlossen wurde.  (Nicht eine neue, sondern egal welche… die alte zum Beispiel)

Die Beantwortung der Frage, ob die Vollendung der Freiheit und Einheit die letzten 75 Jahre besteht/bestand, überlasse ich es jedem Leser, der bis hierhin gekommen ist, selbst.

Das Wielügichpedia lässt uns zu diesem Punkt das folgende wissen:

“In den 40 Jahren Verfassungspraxis der Bundesrepublik erwies sich das Grundgesetz als ein Erfolgsmodell, so dass das Bedürfnis einer Neukonstituierung des wiedervereinigten Deutschlands bei Weitem nicht das Verlangen nach Kontinuität übersteigen konnte oder eine von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung nicht erwünscht wird.

Die Originalurkunde („Urschrift des Grundgesetzes“) wird im Bundestag aufbewahrt. Am 3. Oktober 2016 wurde die erste unterschriebene Fassung des Grundgesetzes mit allen Begleitakten über insgesamt ca. 30.000 Seiten, darunter Niederschriften der Diskussionen und Debatten des Parlamentarischen Rates, der Länder, aber auch der alliierten Mächte, als Mikrofilm im Zentralen Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland, dem Barbarastollen, durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingelagert. Es bedurfte mehrerer Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, bis ein Retrodigitalisat der vollständigen Urschrift des Grundgesetzes im Mai 2023 öffentlich zur Verfügung gestellt wurde.

Grundgesetz lesen und verstehen

Es sinnt Gewalt und List nur dies Geschlecht;

was will, was soll, was heißet denn das Recht?

Hast du die Macht, du hast das Recht auf Erden.

Selbstsüchtig schuf der Stärkre das Gesetz,

ein Schlächterbeil zugleich und Fangenetz

für Schwächere zu werden.

 

Chamisso, Adelbert von (1781 – 1838)

Es ist hiermit darauf hingewiesen, dass alle Rechte immer vorbehalten sind, auf alles, was auf dieser Seite zu finden ist und der Ordnung der Dezidierten Vertragsbedingungen von Ama-gi koru-E Kininigen unterliegt. Wenn jemand unser Wissen verteilt, so wäre es ehrenvoll, wenn er auch die Quelle dieses Wissens, nennt und es nicht als seine eigene Erkenntnis in die Welt bringt, um seinen Status damit zu bereichern.

Ansonsten sind wir für die Verteilung dieses Wissens, im Sinne eines jeden Wesens, dankbar.

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