Urteil Freies Schiedsgericht Kininigen Auszug aus Urteil Rundfunkbeitrag Am 10 Juni 2021, um 12.00 Uhr, verhandelte das Freie Schiedsgericht Kininigen über den Antrag zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der durch die Firma ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ehemals GEZ, erhobenen Rundfunkbeitrag, welcher durch einen Souverän von Kininigen, einem lebendigen, geistig sittliche Vernunftwesen, eingereicht wurde. Ankläger: Das lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen, Souverän von Kiningen. Beklagte: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6 auf Köln, die