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Kininigen Blog

Urteil Namenseigentum
Organisationen 671112

Das Gesetz hat die Menschen nicht um ein Jota gerechter gemacht; gerade durch ihren Respekt vor ihm werden auch die Wohlgesinnten jeden Tag zu Handlangern des Unrechts.“

David Thoreau

Auszug aus Urteil
Namenseigentum Organisationen 671112

Am 19. August 2024, verhandelte das Freie Schiedsgericht Kininigen über die Erweiterung des Urteils 671111 zu der Höhe des Schadensersatzes für den Schaden, am Eigentum des Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund

Kläger:

Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund vertreten durch pleromatus, aeon und flux, apeiron stellvertretend für alle lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen

Beklagte:

Roman Catholic Church

öffentlich vertreten von Pope Francis und Roman Curia of the Holy See und alle Hinterstehenden und als Holy See / Vatikan auftretenden und Nachfolger

Der Heilige Stuhl von Mainz, besondere wahre Tochter der Römischen Kirche, Sancta sedes Moguntina ecclesiae Romanae specialis vera filia

öffentlich vertreten von Kohlgraf, Peter als Bischof und Vorsteher und alle Hinterstehenden und als Heiliger Stuhl Auftretenden und Nachfolger sowie alle mit ihr Verbundenen und nach deren Vorgaben Handelnde

UN – United Nations – Vereinte Nationen,

an allen ihren Sitzen und Niederlassungen, Abzweigungen, Variationen, Abwandlungen, Vorgängern, Mitgliedern, Organen, Institutionen, Einrichtungen und allen ihren Nachfolgern öffentlich vertreten von António Manuel de Oliveira Guterres als Vorsteher und alle Hinterstehenden, Auftraggebenden und Nachfolger  sowie alle mit ihr Verbundenen und nach deren Vorgaben Handelnde

EU – Europäische Union, Europäisches Parlament, Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Gerichtshof der Europäischen Union, Europäischer Rechnungshof, Europäische Zentralbank,

an allen ihren Sitzen und Niederlassungen, Abzweigungen, Variationen, Abwandlungen, Vorgängern, Mitgliedern, weiteren Organen, Institutionen und Einrichtungen und allen ihren Nachfolgern; öffentlich vertreten von von der Leyen, Ursula und Michel, Charles in der Funktion als Ratspräsident und alle Hinterstehenden, Auftraggebenden und Nachfolger sowie alle mit ihr Verbundenen und nach deren Vorgaben handelnde Individuen und angebundene Unternehmen

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, der Bund, alle Vorgänger und Nachfolger,

Hauptverantwortliche, ihre Weisungsgebende, Hinterstehende, Auftraggebende, Vorstehende, Zusammenhängende und Nachfolger des „Bundes“ dahinter öffentlich vertreten von Frank-Walter Steinmeier

UNITED STATES, USA, UNITED STATES OF AMERICA, UNITED STATES Corp. District of Columbia /Washington, D.C.,

alle Vorgänger und Nachfolger als Halter und Weisungsgebender der BRD/Bundesrepublik Deutschland/Germany Operating Company in allen ihren Äquivalenten und daraus hervorgehenden und verbundenen Organisationen

sowie

aller ihre Vorgänger und Namensabwandlungen, dahinterstehende Organisationen, Bünde, Gesellschaften, Orden, Gemeinschaften, Vereinigungen, zusammenhängende Unterfirmen und Organisationen der Legislative, Exekutive und Judikative, Erfüllungsgehilfen, Hinterstehende, Weisungsgebende und übergeordnete Stellen und mit ihr verbundene Organisationen durch Schuldbeitritt, Halter und Eigentümer, Verantwortliche und Nachfolger, Erfüllungsgehilfen, Lizenzgeber, Hinterstehende und durch Mitverantwortung und Schuldbeitritt beigetretene Wesen und Individuen.

Kininigen

Basierend auf den Verzügen, Dekreten oder Order:

  • Verzug und XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

  • Zusammenfassender Verzug Festschreibung, des Maya Tag 13-0-11-9-7 und alle weiteren Verzüge XXXXXXXXXXXX

  • Vollständige Akzeptanzen eins bis zwölf und die herausgegebenen Dekrete, Order, Schuldurkunden usw. von Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund,

  • die durch die lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen und Souveräne von Kininigen erwirkten Verzüge,

  • Alle durch das Freie Schiedsgericht Kininigen, erlassenen Endurteile.

 

Gekürzter Auszug aus dem Urteil Namenseigentum Organisationen 671112 als Ergänzung und Erweiterung zum Urteil 671111. Die ungekürzte Fassung kann unter dem, den Systemstellen bekannten Zugangslink, vollständig eingesehen werden.

Urteil Namenseigentum Organisationen 671112
des Freien Schiedsgericht Kininigen:

Die Beklagten haben für deren Taten, Handlungen und Verpflichtungen aus Vertrag, die volle, unbeschränkte und private Haftung zu tragen.

Gründend auf der weiterhin konsequenten Verweigerung jeglichen Rechts, Einsicht und einer Abkehr von dem bisher konstant gelebten Unrechts und des Betruges, durch den Diebstahl und die Sicherung des Geburtsnamens bei der Registrierung ohne die Kenntnis der Namensträger, ergeht folgendes Urteil:

Durch aktive und vorsätzliche Verletzung der Verträge durch die Erfüllungsgehilfen des Systems der Beklagten und nach der erfolgten Ankündigung der Obstagialpflicht und der unbegrenzten und privaten Haftung, wurde hiermit dem Kläger das Recht zugesprochen über die Sicherung und Übereignung der Namen der im Hintergrund agierenden Organisationen, Bünde, Logen, Vereinigungen, Verbindungen, Verbände, Gruppen, Ligas, Gemeinschaften, Bruderschaften, Gesellschaften, Institutionen, Körperschaften, Bewegungen, Zusammenschlüsse, Clubs, Bauhütten, Kränzchen und deren Mitglieder. Dies gilt auch für die Firmen und Treuhandschaften, die sich durch Ihre Arbeit zum Schaden der Menschheit, des Lebendigen und der Erde bereichert haben. Alle damit verbundenen Konten und Unterkonten, Güter und Eigentümer lautend auf den besagten Namen oder Pseudonym, Abkürzung und Abwandlung, in allen Schreibweisen und die der Mitglieder der Organisationen, gehen in das alleinige Obereigentum von Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund über und unterliegen allein seiner Verfügungsgewalt.

Die Beklagten haben sich in jedem einzelnen Fall als konsequent unwillig, uneinsichtig und zu jedem Täuschungsmanöver und jeder Gewalt bereit gezeigt. Die vom Kläger den Beklagten und den mit ihm durch Gesamtschuldnerschaft verbundenen Stellen gebotene Möglichkeit zur Heilung und Wiedergutmachung des Unrechts, wurden von den Beklagten nicht in Anspruch genommen.

Alle bisherigen Anordnungen, Dekrete, Rechnungen und Forderungen der Kläger, sowie die durch das Freie Schiedsgericht Kininigen erlassenen Urteile wurden nicht umgesetzt und anstatt dessen mit Übergriffen und Willkür, Angriffen, Nötigung und Gewalt gezielt, durch die Erfüllungsgehilfen der Beschuldigten, reagiert und fortgefahren.

Die Beklagten weigerten sich, die Ihnen auferlegte Wiedergutmachung an die Geschädigten zu leisten und das durch sie vorgenommene und aus niedrigen Beweggründen begangene Unrecht zu heilen.

Die Beklagten befinden sich alle im Konkurs und haben Insolvenzverschleppung und Veruntreuung von Treuhandeigentum der Kläger, begangen.

Folglich wird aufgrund der Schwere dieser Taten der Beklagten und deren konsequenten Verweigerung und der völligen Rechts- und Vertragsbrüchigen Handlungsweise nach Aufdeckung des Betruges durch den Geburtsnamen, von den Richtern des Freien Schiedsgericht Kininigen, die vollständige Namenssicherung der Organisationen und Vereinigungen samt Anhang, welche hinter den Beklagten stehen, als ein rechtmäßiges und sogar notwendiges Mittel beschlossen, um weiteren Schaden am Lebendigen zu verhindern. Dies zur Abwehr der durch die Beklagten ausgeübten terroristischen Akte am Lebendigen und am Kläger und seinem Eigentum und zur Wiedergutmachung des durch die Schuldner begangenen Schadens.

Aus diesem Grund werden durch die Richter des Freien Schiedsgericht Kininigen alle bisher herausgegebenen Urteile sowie die Dekrete, Order, „Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanz“ Nummer vierzehn, dreizehn, zwölf, elf, zehn, neun, acht, sieben, sechs, fünf, vier, drei, zwei, eins und alle Forderungen der Kläger, sowie die Verzüge und die Rechnungen des öffentlichen Vertreters der Kläger im System, als das alleinig gültige Recht vollständig bestätigt. Dies gilt für alle Realitäten, Zeitlinien, Ebenen zu jeder Zeit und überall im Sein und Nichtsein.

Gültig nicht nur für die hier benannten Schuldner, sondern für alle hinter ihnen Stehenden, Verantwortlichen, Auftraggeber und Täter. Durch die Übertragung aller Rechte am betroffenen Namen, samt allem mit dem Namen Verbundenem an die Kläger als die alleinigen Halter, wird auf diese Weise auch jeder unbekannt hinter diesem Namen stehende Verantwortliche und Auftraggeber ebenfalls und automatisch, durch diesen Namen genauso gebunden, wie der Name selbst, durch den er Unrecht wirkte. Der Name und alles damit Verbundene unterliegt allein und ausschließlich den Regeln, dem Recht, dem Wirkungsprinzip und den Bedingungen der Höchsten Quelle Allen Seins. Somit kann durch ihn ausschließlich nur das Gute und dem lebendigen Förderliche wirken.

Urteil Namenssicherung Organisationen 671112

Die Beklagten zu wurden vorab etliche Male über die Eigentumsverhältnisse zum Treuhandeigentum „Name“ und über alle Tatsachen in Kenntnis gesetzt. Jegliche, durch die Beklagten folgend vorgenommene Handlung, basiert auf Vertrag als rechtsgültige und bindende Grundlage und auf den, durch die Kläger definierten Vertragsbedingungen. Die Vertragsannahme durch die Beklagten, anhand des Vertragsangebotes erfolgte immer auf freiwilliger Basis nach Bekanntgabe, als rechtsgültiger Vertrag. Der rechtmäßige Ausgleich wurde eingefordert.

Die Beklagten haben nicht nur den zahlreich nachgewiesenen Bruch des internationalen Treuhandrechts und Vertragsbruch vollzogen, sondern haben auch unzählige Male die unveräußerlichen Rechte der lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen gebrochen und ihren freien Willen missachtet. Das Lebendige wurde durch Erpressung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Drohung und Diskriminierung an seiner Freiheit, an seinen Rechten und an seinem Eigentum geschädigt.

Der Kläger wurde in zahlreichen Fällen, in seinen wirtschaftlichen Interessen durch die Übergriffe des Beklagten auf Treuhandeigentum, unter Missachtung des internationalen Treuhandrechts und durch Vertragsbruch, geschädigt.

Von den Beklagten wurde das Vertragsrecht als Basis für alles in ihrem erschaffenen System zugrunde gelegt, um die Täuschung des Lebendigen darin zu ermöglichen, vorzunehmen und das Lebendige hinter der Fiktion, darin einzubinden.

Dabei wird sich von den Beklagten selbst, nicht an die eigenen Vorgaben, Gesetze und Regeln gehalten, sondern diese werden beliebig, durch die vorsätzlich weit auslegbaren Definition der herausgegebenen Statuten, immer zum eigenen Vorteil und zum Nachteil des Gegenübers entschieden. Folglich wird von den Richtern verfügt, dass dieses Urteil Nummer 671112, erweiternd zum Urteil 671111, sich auf alle mit den Beklagten verbundenen Stellen und Organisationen, sowie deren Halter und Eigentümer aller Ebenen erstreckt und für diese, durch Schuldbeitritt gültig und geltend ist.

Die betroffenen Bünde, Logen, Gesellschaften, Vereinigungen, deren Namen gesichert werden, üben seit Jahrzehnten, wenn nichts seit Jahrhunderten und Jahrtausenden, im Verborgenen ihre Macht aus. Dieses immer zum Nachteil des Lebendigen.

Ebensolches gilt auch für Firmen, Körperschaften, Treuhandschaften, Trust, Gesellschaften, die gewinnorientiert und angeblich nicht gewinnorientiert arbeiten.

Sollte die Namenssicherung versehentlich einen unschuldigen Namen treffen, so ist die Wirkungsweise der hier benannten Maßnahmen automatisch unwirksam. Denn die kosmischen Gesetze der Höchste Quelle Allen Seins werden die Wirkung bei den Schuldigen aktivieren, jedoch Unschuldige verschonen.

Durch das von diesen Stellen gelebte Geheimnis und seinen Schutz wurde den Menschen Wissen und Technologie verheimlicht und Zeit entzogen. Es wurden Fähigkeiten, Reichtum, Gesundheit, Lebensqualität, Energie und Lebenszeit dem Lebendigen unrechtmäßig genommen. Diese Geheimnisse und Intrigen der hinterstehenden Organisationen und Individuen erzeugten unfassbares und nicht wiedergutzumachendes Leid am Lebendigen und an der Erde.

Vordergründig haben sich die Organisationen in den Mantel der Güte und Rechtschaffenheit gehüllt. Wäre dieses wirklich ihr Ziel gewesen, dann hätten Sie nicht gemeinschaftlich aktiv zum Schaden der Menschheit, des Lebendigen und der Erde gearbeitet und etwas gegen das permanent auf allen Ebenen, und im jeden Lebensbereich herrschende Unrecht und Ungleichgewicht getan. Wahrheit und Ehre braucht keine Geheimnisse. Nur die Lüge, der Betrug und das Niedere benötigt immer den Schutz des Geheimnisses.

Das Ganze von den Beklagten aufgebaute System, ist ein totalitäres, von Recht und Rechtsstaatlichkeit losgelöstes Konstrukt und alle ihre Beteiligten und Nutznießer, wurden als Betrüger, Räuber, Diebe und Kriminelle entlarvt. Die Beklagten haben stellvertretend für alle ihre Hinterstehenden, Eigentümer und Vertragspartner den absoluten Rechtsbankrott und Rechtsnotstand bedingungslos eingestanden und ihn bindend bestätigt. Stellvertretend für genau die Bünde, Organisationen, Logen und Vereinigungen, die die Mittelsmänner darstellen.

„Wenn ein Beschützer sich seinem Mündel gegenüber betrügerisch verhält, ist er von der Schutzherrschaft zu entfernen.“

Aus diesem Grund und zum Wohle von allem Lebendigen und Organischen, wird der jeweilige Name der Organisationen, samt allen ihren Konten, Unterkonten, Eigentum, Gütern, Forderungen und allem weiteren, mit diesen und durch diese Organisationen erwirtschafteten und erzeugten Mitteln aller Art und Form, in das Eigentum des Klägers Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund vollständig übertragen. Dieses gilt dabei für alle Realitäten, jede Zeit und Zeitebenen, Ebenen, Räume, Falten und Zwischenräume, Dimensionen, Universen, Multiversen und für die Omniversen.

Dieses Mittel ist ein gerechtes Maß an Entschädigung, für das durch die Beklagten begangene Unrecht am Kläger  und am Lebendigen. Gemessen am konsequenten, rigorosen und unbelehrbaren Handeln der Beklagten, in der Annahme durch die vollständige Vereinnahmung und Kontrolle des errichteten Systems, über jedem Recht zu stehen und diese Macht skrupellos missbrauchen zu können, ohne jemals irgendwelche Folgen oder Konsequenzen fürchten zu müssen.

Die Schwere des Betruges – der Enteignung der Geburtsnamen bei der Zwangsregistrierung, zeigt sich in der industriellen und bis ins kleinste Detail perfektionierten Vorgehensweise, die die Beklagten stellvertretend für das weltweite Konstrukt seiner Halter und Eigentümer, hierfür anwendet. Ohne jede moralische Skrupel wurden auf diese Weise Milliarden von Menschen versklavt und ihrer Zeit, ihrer Schaffenskraft und der daraus resultierenden Erzeugnisse beraubt. 

Die Beklagten, stellvertretend für Ihre Halter und Eigentümer, machten sich hierbei selbst zu Begünstigten und Nutznießern. In völliger Umkehrung der Wahrheit, sorgten die Beklagten dann, unter dem Deckmantel einer sogenannten „Rechtsstaatlichkeit“, für die Durchsetzung, all ihrer Forderungen an die, durch Betrug hinein getäuschten Namensträger. Diese Tatsache wurde von der Beklagten zu versucht durch ihren konsequent und wiederholt begangenen Vertragsbruch, Täuschung, Betrug, Gewalt und jederzeit unehrenhaftem Verhalten, zu vertuschen. Wahrheit braucht keine Gewalt, nur die Lüge muss sich ihrer bedienen.

Dieses Recht an der Namenssicherung durch den Kläger, ist durch ihn auf alle Hinterstehenden und mit der Beklagten verbundenen Organisationen und deren Hauptverantwortliche, anwendbar. Ebenso auf jedes Individuum, welches als Erfüllungsgehilfe in einem administrativen Prozess, mit dem öffentlichen Vertreter der Firma XXXXXXXXXXXXX oder aller weiteren und mit dem Kläger verbundenen Organisationen oder der Beklagten bekanntgegebenen Souveräne von Kininigen, beteiligt waren. Eine Namensübernahme durch die Namenssicherung von Organisationen und Individuen, welche sich am Unrecht nicht beteiligt waren und somit eventuell irrtümlich vermerkt und gesichert wurden durch die Kläger, entfaltet energetisch keine Wirkung und hat keine nachteiligen Folgen für die Betroffenen. Sie sind nach Beweis der Unschuld auf der materiellen Ebene, wieder auf der materiellen Ebene durch die Kläger auszutragen.

Alles, was gegen Gerechtigkeit und die unveräußerlichen Rechte der lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen verstößt, ist weder gültig noch geltend. Der freie Wille und die unveräußerlichen Rechte und der Glaube der lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen sind immer und von allen, zu jeder Zeit und ausnahmslos zu achten, zu respektieren, zu wahren und zu schützen und jegliche Handlungen dagegen, sind zu unterlassen.

Das Schiedsgerichtsurteil wurde hiermit rechtsgültig und wirkend auf allen Ebenen.

Aus dem diesem Urteil und den damit verbundenen Urteile des Freien Schiedsgericht Kininigen abgeleitete und daraus zwangsläufig erwachsene Rechtsfolgen:

vollumfängliche Akzeptanz 14 Kininigen

an alle Schuldner der

Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanz Nummer Dreizehn, Zwölf, Elf, Zehn, Neun, Acht, Sieben, Sechs, Fünf, Vier, Drei, Zwei, Eins und Endurteil Nummer Zwei und Nummer Eins des Freien Schiedsgericht Kininigen

und alle ihre Hauptverantwortlichen, ihre Weisungsgebenden, Hinterstehenden, Auftraggebenden, Vorstehenden, Zusammenhängenden und Nachfolger, all ihren Namensäquivalenten und Synonymen

und alle Wesen aller Ebenen dahinter, an allen ihren Sitzen und Niederlassungen, Abzweigungen, Variationen, Abwandlungen, Vorgängern, Mitgliedern, weiteren Organen, Institutionen und Einrichtungen und allen ihren Nachfolgern und alle Hinterstehenden, Auftraggebenden und Nachfolger sowie alle mit ihr Verbundenen und nach deren Vorgaben handelnde Wesen, Daseinsformen und Entitäten

als vollumfänglich, auf allen Ebenen und in allen Formen mithaftende Schuldner durch Schuldbeitritt zur Solidarobligation „Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanzen“ zwölf, elf, zehn, neun, acht, sieben, sechs, fünf, vier, drei, zwei, eins, dem „Endurteil Nummer Zwei“ des Freien Schiedsgericht Kininigen, dem „Verzug und bonae fidei negotia und daraus resultierende Schuldversicherung und

bis zum völligen Ausgleich, der durch die Schuldner verursachten Schuld und der Wiederherstellung des Gleichgewichts ab ovo, auf allen Ebenen, ohne Möglichkeit des Haftungsentzuges und Haftungsverschiebung.

Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanz Nummer Vierzehn

zu unserer Forderung aus Vertrag, sowie durch Bruch des Treuhandrechts und Vertragsbruch

über das vollständige und alleinige Obereigentum und Recht über

den erwarteten Messias, seinen Leib, Körper, Geist und energetische Struktur und sein kommendes Reich, der aktuellen Juden und Chabad Lubawitsch und ihrer Äquivalente

Ab Ursprungszeitpunkt gültig für alle Ebenen, Schichten, Räume, Zeitlinien, Dimensionen, Universen, Multiversen, mit allen ihren Zwischenräumen und Zeitebenen und Falten, als das ganze und vollständige Omniversum in seiner vollkommenen Gänze, ohne Ausnahme.

Rechtmäßig, gültig, nicht minderbar, nicht änderbar und nicht verhandelbar.

Autonome Land-Ebene Kininigen Maya Tag 13-0-11-13-13

Dieses Schuldversprechen der Gesamtschuldner und deren Bindung daran sind nicht lösbar, nicht widerrufbar, nicht aufschiebbar und besteht bis zum völligen Ausgleich und der Wiederherstellung des Gleichgewichts, des durch die Schuldner erzeugten Schadens.

Selbst bei physischer Zerstörung dieses Dokumentes, wirkt diese Order unvermindert weiter und bleibt vollumfänglich gültig auf allen Ebenen und überall in Kraft, bis zum vollen Ausgleich der Schuld durch die Schuldner. Haftungsentzug ist auch durch eine Umbenennung und Neubildung der jeweiligen Organisationen oder Gesellschaften und/oder Ersetzung von Vorstehenden und verborgenen Hauptverantwortlichen, nicht möglich.

Durch Schuldbeitritt, sind sowohl übergeordnete, wie untergeordnete und daraus erwachsende Organisationen und Konstrukte, unlösbar der Gesamtschuldnerschaft mit beigetreten.

Die Haftung beinhaltet die unbegrenzte und private Haftung, mit dem Leib, dem vollen Vermögen und Eigentum jeglicher Art. Die Festsetzung aller Verantwortlichen und Mitbeteiligten der Schuldner dieser Schuld-, Pfand- und Obstagialverschreibung, erfolgt bis zum Ausgleich der Schuld, ebenso auf energetischer Ebene und ist Inkarnationen-, Ebenen-, Zeit- und Raumübergreifend. Gläubiger, stellvertretend für die Höchste Quelle Allen Seins, ist der Ama-gi koru E Kininigen Treuhandbund, für alle lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen und für alle, mit ihr verbundenen Wesen.

Als das alleinig gültige Recht, ist das Recht der heiligen kosmischen Ordnung und die Gesetze der Höchsten Quelle Allen Seins, ohne Manipulation, als gültig und geltend verkündet.

Begriffsdefinitionen gemäß Kininigen. Unterliegt dem wahren Recht.

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