Mit Einschreiben RT884437109DE vom 27. Februar 2024 wurde dem International Monetary Fund (IMF) eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, um den durch den Geburtsnamen begangenen Betrug zu heilen. Diese Frist umfasste die Möglichkeit, den rechtmäßigen Eigentümern – den Trägern der jeweiligen Namen, sämtliche Rechte und Eigentümerschaften an den Geburtsurkunden und den damit verbundenen Dokumenten, Kopien und Abschriften, Konten und Unterkonten basierend auf den jeweiligen Namen zurückzuführen.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist trat automatisch die Übertragung der Eigentümerschaft in Kraft. Damit verloren alle alten und aus einem Betrug am Namensträger hervorgegangenen Geburtsurkunden ihre rechtliche Gültigkeit und Wirkung. Mit Ausnahme jener Individuen, die ausdrücklich und nach einer umfassender Offenlegung aller relevanten Hintergründe, Zusammenhänge, Folgen und Konsequenzen ihren freien Willen bekundeten, im bestehenden und operierenden System zu verbleiben.
Dieser Umstand der Ungültigkeit umfasste auch alle, mit den Geburtsurkunden verbundenen und darauf basierenden Konten und Unterkonten.
Jener Prozess entwertete so jede Geburtsurkunde zu dem jeweiligen Namen weltweit. Geburtsurkunden, welche im Original nicht vom rechtmäßigen Obereigentümer, als den täglichen Namensnutzer gehalten werden, verloren durch den Umstand des begangenen Betruges spätestens ab diesem Zeitpunkt an jeglicher Gültigkeit.
Daraus folgte zwangsläufig, dass jeder Gesetzesentwurf, jede Vereinbarung, jeder Vertrag, jede Unterschrift, die einen Namen wiedergibt, auf den eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde im Rechtskreis von jus und lex, defekt ist. Im Klartext ist weltweit keine einzige Vereinbarung dieses Rechtskreises formfehlerfrei und alle sind ex tunc ungültig. Alle außer, der durch Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund herausgegebener Dokumente.
Betrug und Täuschung machen alle Verträge rückwirkend ungültig.
Mit dem Einschreiben RT884460354DE 06. April 2024 erhielt der International Monetary Fund das „Dekret der Ungültigkeit und Wertlosigkeit Nummer Eins“, über die Geburtsurkunden der Kininigen Souveräne und deren Vorfahren.
Alle Geburtsurkunden im Besitz des International Monetary Fund haben damit am April 05, 2024 um 0.00 Uhr automatisch ihren Wert und ihre Wirkung, für immer und für alle Ebenen, vollständig verloren. Ab diesem Zeitpunkt war der Handel, Weitergabe, Verpfändung, Gewinnerzielung oder Ähnliches ohne jegliche Grundlage.
Auch die Geburtsurkunden der herrschenden und hinterstehenden Machthaber des operierenden Systems und sogenannter „Elite“, samt ihrem, darauf basierenden, ererbten Anspruch auf Herrschaft über alle anderen Wesen, Besitz- und angebliches Eigentum und eingenommene Räume, wurden mit diesem Akt endgültig verloren und verwirkt.
Der freie Wille ist nach den heiligen kosmischen Gesetzen zu respektieren und zu achten. Das Ungültigkeitsdekret aller Geburtsurkunden durch den Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund, nach Aufdeckung und Offenlegung des durch den Geburtsnamen vorgenommenen Betruges an allem Lebendigen, war die einzig mögliche und legitime Heilung für diesen, etliche Generationen übergreifenden und an unzähligen Individuen begangenen Betruges durch die Beklagten und die Schuldner des Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund.
Resultierend aus dieser Tatsache wurde an den International Monetary Fund das „Dekret der Ungültigkeit und Wertlosigkeit Nummer Zwei“ erteilt, welches durch Missachtung des „Dekret der Ungültigkeit und Wertlosigkeit Eins“ und/oder Übergriffen auf Kininigen Souveräne, automatisch aktiviert wurde. Damit wurden auch alle übrigen Geburtsurkunden ebenfalls für immer wert- und wirkungslos, auf allen Ebenen, Räumen, Orten und Zeit.
Gemäß Einschreiben RR038977440DE am 02. Juli 2024 an den International Monetary Fund, wurde auf Basis der Urteile Nummer 671111 durch Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund das erstrangige Eigentumsvorbehaltsrecht zur Sicherung des Schadensersatzes, auf alle Namen erhoben. Mit dem Urteil Nummer 671112 wurde diese Sicherung auf die Namen der Organisationen, Institutionen, juristische Personen usw., ausgeweitet.
Die Sicherung der auf dieser Basis übernommenen Namen mit allen Rechten, daran geknüpften Konten und Unterkonten, wurde den Schuldnern per Einschreiben bekanntgegeben und öffentlich unter dem Internetlink https://kininigen.space/Namenseigentum der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Auch die mit diesen Namen verbundenen Vermögenswerte, Güter und Konten sind als Sicherheit für die von Ama-gi koru-É Kininigen Treuhandbund geltend gemachten Schadensersatzansprüche, in seine alleinige Verfügungsgewalt und sein alleiniges Eigentum übergegangen. Dies ist nur möglich, weil jedes Dokument weltweit, das sich auf einen Namen bezieht, den Fehler der Geburtsurkunde geerbt hat.
Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund ist durch seine Aufdeckung des durch die Schuldner vorgenommenen Betruges der erste Anspruch erhebende und der alleinig und höchstranging, auf alle Namen Berechtigte. Ein korrekter Vorgang ersetzt jeden defekten Vorgang. Gänzlich frei von Betrug und Täuschung und mit der vollumfänglichen Annahme durch die Schuldner aller, durch Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund vorgegebener Bedingungen und Order, nach Ankündigung.
Diese Informationen ergingen jeweils gleichzeitig an die Botschaften von Russland und United States bei der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, die UNITED NATIONS auf Genf, Europäisches Parlament, STEINMEIER, FRANK-WALTER für die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, das MINISTERIUM DER JUSTIZ, Papst Franziskus für den Vatikan/Holy See und die NATO.
Dieser Betrug wurde von den Beteiligten konkludent, mehrfach, vollumfänglich und rechtsgültig bindend, als Schuld bedingungslos eingestanden.
Die durch arglistige Täuschung und durch Verdrehung von Tatsachen und Manipulation der Individuen zur Annahme der Geburtsurkunden „für Wert“, stellen aufgrund der benannten Tatsachen und Umstände ebenfalls einen wirkungslosen Akt dar. Eine defekte Grundlage kann niemals eine rechtsgültig bindende Folge erzeugen. Alles was daraus erwuchs ist ab ovo ungültig.
Die Wiedergutmachung, als die Wiederherstellung des Urzustandes, ist an Kläger zu 1.) als die geschädigten Wesen und an den lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen, als Menschen, zu leisten.
Die Wertannahme der Geburtsurkunde durch Kläger zu 1.), geschah im guten Glauben, sich damit aus den Verstrickungen des Systems zu befreien, ohne zu erkennen, dass es sich dabei wiederholt um eine Täuschung, Übervorteilung, Versklavung durch Betrug handelte.
Genau wie bei der Aneignung am Geburtsnamen, hat das operierende System durch Täuschung und Manipulation der Geburtsurkunde-für-Wert annehmender Individuen, die eigene Bereicherung und die Entrechtung des eigentlich Begünstigten als Wertegeber, vorangetrieben. Ihre Gutgläubigkeit zum Vorteil der Nutznießer des operierenden System genutzt.
Desinformationsagenten wurden als angebliche Lehrer und Whistleblower eingesetzt, um die Heilsversprechen durch den sogenannten Privatkommerz zu propagieren und die Auswegsuchenden wiederholt in eine Falle zu manövrieren. Um die Wertannahme der Geburtsurkunde, durch getäuschte Individuen, die niemals ein Eigentum an der Geburtsurkunde inne hatten, einzuleiten und einen Bond und Wertpapier, um unlimitierte liquide Mittel zur Deckung von Forderungen zu erschaffen, zu Lasten des jeweiligen Individuums, um den Betrug am Geburtsnamen und die Geburtsurkunde selbst zu legitimieren.
Um einerseits eine unbegrenzte Haftungsverschiebung für die Nutznießer des operierenden Systems zu akquirieren und um die Erwachenden gleichzeitig für das in den Suchenden brennende Verlangen nach Freiheit, auf diese Weise unbegrenzt abzustrafen.
Denn die unbegrenzte Wertannahme sollte auch die unbegrenzte, über den Tod hinaus wirkende Bindung (Bond/Bund) des Wertegebers erschaffen – für die Folgen und „Kosten“ der Handelnden, Initiatoren und Nutznießer des Systems unbegrenzt zu haften.
Das kosmische Gesetz des freien Willens, wurde auf diese Weise wiederholt gedehnt, verdreht und pervertiert, weil der gutgläubige Wertannehmer nicht über die wahren Folgen seiner Willensbekundung, der Annahme der Geburtsurkunde für Wert, aufgeklärt wurde.
Zitat des Ausstellers:
„ Dieser Bond soll als Vermögenswert im Hauptbuch erfasst werden, wie es den Bedürfnissen des Finanzministeriums am besten entspricht, und erlischt in dem Moment, in dem XXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXX verstirbt.“
Sterben kann nur das Lebendige. Namen als Fiktion, als eine Aneinanderreihung von Buchstaben, können niemals sterben. Nur das Wesen hinter einer Benennung kann Werte erzeugen, schöpfen und geben. Die Fiktionen eines Namens als Abstraktum werden immer nur durch dieses Wesen dahinter „zum leben“ erweckt.
Geburtsurkunden werden als Titel in den Archiven und über den Tod hinaus verwahrt und wirkend. Somit bindet der Bond den Bondherausgeber, wie vom Aussteller „gewünscht“ unbegrenzt zur Haftung an diesen Bond als Schuldversprechen, ohne ein absehbares Ende.
Diese unbegrenzte und unlimitierte Bindung des Individuums hinter dem Bond und des Kläger zu 1.), entspricht eindeutig weder seinem Wunsch, noch seinem Willen, noch war das so jemals in dieser Form von dem Kläger zu 1.) beabsichtigt und gewollt. Diese vorgenommene Bindung ist sogar explizit das Gegenteil von dem erhofften Ergebnis des Ausstellers.
Dabei wird sich von den Nutznießern und Initiatoren des operierenden Systems auf die angebliche Freiwilligkeit dieses Akts berufen.
Ein „freiwillig“ begangener Akt, der aufgrund von Unkenntnis über die wahren Absichten, Täuschung und der Vorspiegelung falscher Annahmen durch den zu dieser Handlung angeleiteten Bond-Erschaffer zustande kam, ist nicht durch das kosmische Gesetz der Freiwilligkeit gedeckt. Er ist ungültig, da Täuschung und Betrug niemals eine legitime und gültige Grundlage bilden, sondern diese von Anfang an wertlos und wirkungslos machen.
In früheren Grundsatzurteilen hat das Freie Schiedsgericht Kininigen bereits festgestellt, dass Verpflichtungen, die auf Täuschung und Betrug beruhen, grundsätzlich unzulässig und von Anfang an ungültig sind. Dies beruht auf einem grundlegenden rechtlichen Prinzip: Verträge und Vereinbarungen, die durch Täuschung oder betrügerische Absicht zustande gekommen sind, haben keine rechtliche Gültigkeit. Der Grund hierfür ist, dass jeder Vertrag auf einer fairen und transparenten Grundlage beruhen muss. Wird diese Grundlage durch betrügerische Handlungen untergraben, ist der gesamte Vertrag oder die Vereinbarung nichtig, da der Vertragspartner in seiner Entscheidungsfreiheit und -möglichkeit in unzulässiger Weise beeinflusst wurde.
Ein besonders deutliches Beispiel für eine unzulässige Vereinbarung ist die Übernahme einer unbegrenzten Haftung ohne eine zeitliche Begrenzung und ohne eine angemessene Gegenleistung. Eine solche Verpflichtung verstößt nicht nur gegen die Prinzipien des Vertragsrechts, sondern stellt auch eine unlautere, irreführende Geschäftspraxis dar. In diesem Fall wird der Vertragspartner auf eine Art und Weise belastet, die er bei fairer und ehrlicher Information niemals eingegangen wäre. Die Verpflichtung ist somit nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern stellt auch eine Form der Ausbeutung und Täuschung dar, die in einem ordnungsgemäßen rechtlichen Kontext keine Anerkennung finden kann.
Es kann sich hierbei von den Beklagten nicht auf das Prinzip der Schenkung berufen werden. Für Schenkungen gilt, dass diese unter denselben Bedingungen wie betrügerische Verträge stehen. Wird eine Schenkung aufgrund von Täuschung oder Betrug getätigt, so ist sie ebenfalls rückwirkend ungültig. Die rechtliche Grundlage einer Schenkung setzt voraus, dass sie ohne Täuschung und auf der Grundlage eines freien, informierten Willens des Schenkenden erfolgt.
Sobald jedoch nachgewiesen wird, dass der Schenkende durch betrügerische Mittel zur Zuwendung veranlasst wurde, verliert die Schenkung ihre rechtliche Wirkung. Der betrügerische Einfluss macht die Schenkung unwirksam, da sie nicht auf einer freien und unbeeinträchtigten Entscheidung des Schenkenden basiert. Dies ist im Einklang mit dem allgemeinen Prinzip, dass keine rechtliche Verpflichtung, die durch betrügerische Handlungen zustande kommt, Bestand haben kann.
Durch die Haftungsübernahmeerklärungen der gutgläubigen Wertegeber, konnte das operierende System trotz der auf allen Ebenen gültigen und wirkenden „Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanzen“ eins bis sechzehn weiterhin agieren, da Ihnen die unbegrenzten und bedingungslosen Haftungsversprechen, durch die Wertannahme der Geburtsurkunde von getäuschten Individuen zur Verfügung gestellt wurden. Einem operierenden System, welches seine einzige Daseinsberechtigung auf Raub und Zwang begründet und ohne einen echten Gegenwert für die Beraubten und zur Teilnahme gezwungenen Individuen liefert.
Diese erteilte Willensbekundung der „Annahme der Geburtsurkunde für unbegrenzten Wert“ / „Accepted for Value“, kann durch eine erneute Willensbekundung des ehemalig Erteilendens ex tunc rückgängig gemacht werden. Die unbegrenzte Haftungszusage kann von ihm zurückgenommen und widerrufen werden. Dieser Wille ist von den Initiatoren und Nutznießern des Systems unbedingt, bedingungslos und unverzüglich ohne Zeitdehnung umzusetzen, zu befolgen und zu respektieren.
Betrug bleibt Betrug und ein gültiger Vertrag erfordert wie gehabt die folgenden Merkmale, um voll gültig zu sein.
Ein Vertrag, der als Rechtmäßig angesehen werden soll, enthält folgende Merkmale und erfordert vollständige Offenlegung.:
1. Gegenseitiges Einverständnis im freien Willen
2. Rechtliche Gegenleistung
3. Rechtsfähigkeit zum Vertragsabschluss, Angebot und Annahme bei vollem Bewusstsein und klarem Verstand
4. Fehlen von Betrug oder Zwang
5. vollständige Offenlegung aller Faktoren und ohne versteckte Nebenverträge
6. Muss realistisch und realisierbar sein
7. Eine Laufzeit, Datum, Ort
8. Die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen
9. Schriftform mit Unterschrift, welche eine Signatur darstellt, bei einer Interaktion mehrerer Parteien, von welchen mindestens eine, das lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen ist.
Es kann keine Einigung geben, wenn die Angelegenheit nicht besprochen wurde; daher ist die vollständige Offenlegung aller Bedingungen und Konditionen, eine absolute Voraussetzung für diese Bedingung. Die Nichtoffenlegung aller Fakten, ist eine Form der betrügerischen Absprache und verstößt gegen die Verpflichtung zu Treu und Glauben.
Verträge sind nicht einklagbar oder gültig, wenn sie unter Zwang, falscher Darstellung, zu Lasten Dritter, Verschweigen von „Hidden Contracts“ oder unter Betrug unterzeichnet wurden, da es die gegenseitige Zustimmung negiert, die erforderlich ist, um eine durchsetzbare Vereinbarung überhaupt erst zu erzeugen.
Verträge von „Parteien“ über einen Dritten als „Vertragsbestandteil“ und ohne seine Zustimmung sind und waren niemals gültig. Selbst wenn die „Mehrheit“ etwas beschließt, hat es noch lange keine rechtsverbindliche Wirkung und Gültigkeit.
Der freie Wille und die unveräußerlichen Rechte sind zu jeder Zeit und indiskutabel zu achten, zu respektieren und zu wahren.
Jede Behauptung einer “stillschweigenden Zustimmung” zu den Bedingungen, die nicht offengelegt wurden, wird als Täuschung angesehen. “nemo existimandus est dixisse, quod non mente agitaverit”,- Rechteverzicht darf nicht vermutet werden, solange nicht andere Fakten und begründete und unterschriebene Erklärungen dazu vorgelegt werden. Vertragsrecht ist ein unveräußerliches Recht. Der Eingriff in die Vertragsgestaltung, kann nur erfolgen, wenn vorher der zwingend notwendige, lückenlose Nachweis hierfür erbracht wurde, Vertragspartei zu sein. Nennungen von diversen Gesetzestexten als eine unbewiesene und ominöse sogenannte „Pflicht“, ist kein Nachweis.
Alles, was gegen Gerechtigkeit und die unveräußerlichen Rechte der lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen verstößt, ist nicht gültig. Der freie Wille und die unveräußerlichen Rechte und der Glaube der lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen ist immer, zu jeder Zeit und ausnahmslos zu achten, respektieren, wahren und zu schützen.