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Kininigen Blog

Urteil Wertannahme
Geburtsurkunde 671122

„Zwischen der Freiheit des Menschen und der Wahrheit
besteht ein wesentliches Band,
so dass die Freiheit,
die sich der Bindung an die Wahrheit verweigert,
in die Willkür verfällt
und sich schließlich
den übelsten Leidenschaften unterwirft,
bis hin zur Selbstzerstörung.“

Papst Leo XIII

Auszug aus Urteil
Namenseigentum Organisationen 671122

Am 19. November 2024, verhandelte das Freie Schiedsgericht Kininigen über die die Geburtsurkunde angenommen für Wert / Accepted for Value

Kläger:

ein freier Souverän
und
Souveräne von Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund die lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen

Beklagte:

Department of the Treasury / United States Department of the Treasury / USDT / DOT
durch Yellen, Janet Louise und vormals Mnuchin, Steven Terner

desweiteren

Deutsche Bundesbank

sowie mit involviert und hinterstehend

Eigentümer und Halter der

UNITED STATES OF AMERICA, UNITED STATES
UNITED STATES CORPORATION COMPANY

als Halter der

BRD / BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

öffentlich Vertreten durch:

Steinmeier, Frank-Walter
in der Funktion als Bundespräsident der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND / BUND

sowie

Vatican City and the Holy See / See of Rome / Vatican City State / Roman Curia / der Heilige Stuhl / Sancta Sedes / Apostolica Sedes

öffentlich vertreten von Papst Franziskus und alle Hinterstehenden und als Holy See / Vatikan auftretenden und Nachfolger

sowie

Der Heilige Stuhl von Mainz, besondere wahre Tochter der Römischen Kirche, Sancta sedes Moguntina ecclesiae Romanae specialis vera filia

öffentlich vertreten von Kohlgraf, Peter als Bischof und Vorsteher und alle Hinterstehenden und als Heiliger Stuhl Auftretenden und Nachfolger sowie alle mit ihr Verbundenen und nach deren Vorgaben Handelnde

sowie

UN – United Nations – Vereinte Nationen,

an allen ihren Sitzen und Niederlassungen, Abzweigungen, Variationen, Abwandlungen, Vorgängern, Mitgliedern, Organen, Institutionen, Einrichtungen und allen ihren Nachfolgern öffentlich vertreten von António Manuel de Oliveira Guterres als Vorsteher und alle Hinterstehenden, Auftraggebenden und Nachfolger  sowie alle mit ihr Verbundenen und nach deren Vorgaben Handelnde

sowie

EU – Europäische Union, Europäisches Parlament, (inclusive Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Gerichtshof der Europäischen Union, Europäischer Rechnungshof, Europäische Zentralbank)

an allen ihren Sitzen und Niederlassungen, Abzweigungen, Variationen, Abwandlungen, Vorgängern, Mitgliedern, weiteren Organen, Institutionen und Einrichtungen und allen ihren Nachfolgern; öffentlich vertreten von von der Leyen, Ursula und Michel, Charles in der Funktion als Ratspräsident und alle Hinterstehenden, Auftraggebenden und Nachfolger sowie alle mit ihr Verbundenen und nach deren Vorgaben handelnde Individuen und angebundene Unternehmen

sowie

City of London Corporation

sowie

International Monetary Fund / IMF

sowie

Empire of the City – Empire of the Three City States

sowie

aller ihre Vorgänger und Namensabwandlungen, dahinterstehende Organisationen, Bünde, Gesellschaften, Orden, Gemeinschaften, Vereinigungen, zusammenhängende Unterfirmen und Organisationen der Legislative, Exekutive und Judikative, Erfüllungsgehilfen, Hinterstehende, Weisungsgebende und übergeordnete Stellen und mit ihr verbundene Organisationen durch Schuldbeitritt, Halter und Eigentümer, Verantwortliche und Nachfolger, Erfüllungsgehilfen, Lizenzgeber, Hinterstehende und durch Mitverantwortung und Schuldbeitritt beigetretene Wesen und Individuen.

Auf Antrag des Klägers zu 1.) zur Feststellung durch das Freie Schiedsgericht Kininigen, inwieweit der Vorgang der Wertannahme der Geburtsurkunde, lautend auf den ehemals von ihm getragenen Namen XXXXXXX XXXXXXXX, vorgenommen durch den Kläger am XXXXX 2018, gültig ist.

Der Kläger zu 1.) wünscht die Herbeiführung eines Endurteils zur Klärung welche Schadensersatzansprüche legitim sind und geltend gemacht werden können.

Diese Verhandlung findet aus der Privatautonomie im wahren Recht statt. Jus und Lex sind ausgeschlossen.

Eingereichte Klagepunkte zur Feststellung:

1. Sachverhalt des Klägers zu 1.):

Der Kläger zu 1.) hat einen Vorgang eingeleitet, der als sogenannter „Prozess der Annahme der Geburtsurkunde für Wert“ (Accepted for Value) bezeichnet wird.

Ziel dieses Prozesses war die Erstellung eines unlimitierten Bonds, sowohl in zeitlicher Dauer als auch in der Höhe unbegrenzt. Dieser Schritt wurde unternommen, nachdem dem Kläger durch Vertreter oder Bewegungen des sogenannten Privatkommerz finanzielle Freiheit und Unabhängigkeit durch diesen Vorgang in Aussicht gestellt wurde.

Der erstellte Bond sollte nach Darstellung der Privatkommerzvertreter und deren Lehrer, dem Kläger zu 1.) die gewünschte Freiheit gewähren.

Grundlage hierfür war die Geburtsurkunde, die auf den ehemals von dem Kläger zu 1.) genutzten Namen ausgestellt ist. Der Kläger zu 1.) nahm durch die ihm zugänglich gemachten Informationen irrtümlich an, diese Geburtsurkunde sei sein persönliches Eigentum und diene als die Basis für ein Kollateralkonto, von dem er als der Begünstigter fungiere.

Im guten Glauben und mit der Erwartung eines ehrbaren und rechtmäßigen Ergebnisses erschuf der Kläger zu 1.) einen solchen Bond. Dieser wurde unter XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXX gefertigt und den Beklagten zu 1.) und 2.) zur weiteren Bearbeitung im XXXXXX 2018 übersandt.

Zitat: 

„hinterlegen Sie diesen Bond als Guthaben auf ein Konto, mit der Einschreibnummer: XXXXXXXXXXXXX zur zukünftigen Identifikation, zur Verrechnung gegen jegliche Rechnungen, Steuern, Ansprüche und Ähnliches … oder gegen jegliche Rechnungen, Steuern, Ansprüche und Ähnliches gegenüber dem Schuldner: XXXXXX XXXXXXXXXXXXX XXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXX 

ist Schuldner … Dieser Bond soll als Vermögenswert im Hauptbuch erfasst werden, wie es den Bedürfnissen des Finanzministeriums am besten entspricht, und erlischt in dem Moment, in dem XXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXX, verstirbt.“

Die für diesen so erschaffenen Bond erteilte Blankovollmacht XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX an den Beklagten zu 3.) trat dann am XXXXXXXXXXXXXx 2018 in Kraft, um, mit Zitat:

„sämtliche nach „§19 Gesetz über die Deutsche Bundesbank“ definierte Geschäfte des Unterzeichners … durchzuführen“.

Zitat Ende.

Diese sind wie folgt:

 

 

Die Deutsche Bundesbank darf mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern unbeschadet des Kapitels IV der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (BGBl. 1992 II S. 1251, 1297) folgende Geschäfte betreiben:

1. Darlehen gegen Sicherheiten gewähren sowie am offenen Markt Forderungen, börsengängige Wertpapiere und Edelmetalle endgültig (per Kasse oder Termin) oder im Rahmen von Rückkaufsvereinbarungen kaufen oder verkaufen;
bei Pfändern ist die Bank mit Eintritt der Pfandreife berechtigt, das Pfand durch einen ihrer Mitarbeiter oder durch eine zu Versteigerungen befugte Person zu versteigern oder, wenn der verpfändete Gegenstand einen Börsen- oder Marktpreis hat, durch eine der vorgenannten Personen oder einen Handelsmakler zum laufenden Preis zu verkaufen und sich aus dem Erlös für Kosten, Zinsen und Kapital zu befriedigen oder sich den verpfändeten Gegenstand anzueignen, wobei die Ansprüche der Bank in Höhe des Börsen- oder Marktpreises erlöschen;
diese Rechte stehen der Bank auch gegenüber anderen Gläubigern und gegenüber der Insolvenzmasse des Schuldners sowie auch im Falle einer vorhergehenden Sicherungsmaßnahme gegen den Schuldner zu;
sie gelten auch, wenn die Bank die Verwertung für ein anderes Mitglied des Europäischen Systems der Zentralbanken vornimmt;
2. Giroeinlagen und andere Einlagen annehmen;
3. Wertgegenstände, insbesondere Wertpapiere, in Verwahrung und Verwaltung nehmen; die Ausübung des Stimmrechts aus den von ihr verwahrten oder verwalteten Wertpapieren ist der Bank untersagt;
4. Schecks, Lastschriften, Wechsel, Anweisungen, Wertpapiere und Zinsscheine zum Einzug übernehmen und nach Deckung Zahlung leisten, soweit nicht die Bank für die Gutschrift des Gegenwertes für Schecks, Lastschriften und Anweisungen etwas anderes bestimmt;
5. andere bankmäßige Auftragsgeschäfte nach Deckung ausführen;
6. auf eine andere Währung als Euro lautende Zahlungsmittel einschließlich Wechsel und Schecks, Forderungen und Wertpapiere sowie Gold, Silber und Platin kaufen und verkaufen;
7. alle Bankgeschäfte im Verkehr mit dem Ausland vornehmen.

Der Kläger hat durch den offengelegten Betrug, vorgenommen durch das operierende System an den Geburtsnahmen der Menschen, seinen Irrtum über die Ausstellung eines Bonds auf Basis der Geburtsukunde und die dahinterliegende Täuschung erkannt und erhebt Klage gegen die Unrechtmäßigkeit und den an ihm, durch die Beklagten arglistig und vorsätzlich begangenen Betrugs und Täuschung.

– – –

 

Wertannahme Geburtsurkunde

Basierend auf den Verzügen, Dekreten oder Order:

  • Verzug und XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

  • Zusammenfassender Verzug Festschreibung, des Maya Tag 13-0-11-9-7 und alle weiteren Verzüge XXXXXXXXXXXX

  • Vollständige Akzeptanzen eins bis sechzehn und die herausgegebenen Dekrete, Order, Schuldurkunden usw. von Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund,

  • die durch die lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen und Souveräne von Kininigen erwirkten Verzüge,

  • Alle durch das Freie Schiedsgericht Kininigen, erlassenen Endurteile.

 

Gekürzter Auszug aus dem Urteil Geburturkunde Annahme für Wert Nummer 671122

Urteil Geburtsurkunde Annahme für Wert
Nummer 671122
des Freien Schiedsgericht Kininigen:

1.) Alle Geburtsurkunden weltweit sind wert- und wirkungslos, durch die Offenlegung des Betruges durch den Geburtsnamen und dem dazugehörigen Verzug des Internal Monetary Fund. Der Geburtsname auf welchen sich das gesamte System stützt, wird durch Täuschung und Betrug den Parteien Mutter, Vater, Nachkomme gestohlen.

Dieser Vorgang stellt somit zu keiner Zeit eine gültige Vertragsgrundlage dar und somit auch keine rechtsgültige Grundlage für einen Bond. Aus einem defekten Ursprung kann niemals eine wirksame Folge oder Ergebnis erwachsen.

  • „Verzug und bonae fidei negotia und daraus resultierende Schuldversicherung und Ausgleichsgelöbnis, als Delictsobligation Nummer XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

  • Zusammenfassender Verzug Festschreibung, des Maya Tag 13-0-11-9-7 und alle weiteren Verzüge von XXXXXXXXXXXXX,

2.) Alle aus der Geburtsurkunde erwachsenen Bonds/Schuldversprechen als Accepted for Value/Annahme für Wert der Geburtsurkunde, sind durch den Umstand der Wertlosigkeit aller Geburtsurkunden weltweit und durch das Zustandekommen dieser Bonds durch Täuschung im Rechtsverkehr und durch irreführende und falsche Versprechen der dafür Werbenden, vollständig und ab ovo wertlos. Gemäß dem hiermit herausgegebenem Dekret der Ungültigkeit und Wertlosigkeit Drei des Maya Tag 13-0-12-1-11.

3.) Die Annahme der Geburtsurkunden für Wert durch Individuen, erfolgte Aufgrund und unter Betrug und Täuschung, wobei die Betroffenen in gutem Glauben und in der Hoffnung handelten, dadurch Freiheit zu erlangen.

Es war niemals die Intention der Kläger oder lag ihre Zustimmung dafür vor, ein System der Sklaverei und Unterdrückung zu finanzieren oder aufrechtzuerhalten, weder kurzfristig noch auf unbegrenzte Dauer.

Betrug und Täuschung machen gemäß den allgemeinen Rechtsgrundsätzen sämtliche Verträge rückwirkend ungültig. Daher existiert kein wirksamer Vertrag, auf den sich die Beklagten berufen könnten, um Erfüllung aus einem Bond zu verlangen, der auf einer Geburtsurkunde basiert und der alleine durch wohlkalkulierte Täuschung entstand. Insbesondere auch weil sich nichts von den Versprechungen und Erwartungen über die erhoffte Freiheit des Klägers zu 1.) erfüllte.

Der Ursprungszustand vor dem Schaden ist wiederherzustellen.

4.) Durch die rechtsverbindliche Übernahme aller Geburtsurkunden weltweit, durch den alleinigen Obereigentümer Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund, im Zuge eines wirksamen Vertrages und des Verzugs der Verantwortlichen des operierenden Systems, sind sämtliche damit verbundenen Konstrukte – einschließlich sogenannter „unbegrenzte Wertannahme“ / „Private Bürgschaft für Aufrechnung“ / Kapitalanordnung / Bond / Promisse usw. – sind ebenfalls unwiderruflich in das alleinige Obereigentum und die uneingeschränkte Verfügungsgewalt des Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund übergegangen. Dies schließt sämtliche daran geknüpften Konten und Unterkonten mit ein.

Die Erzeugung von Plagiaten, Kopien oder die unerlaubte Bemächtigung der eigenen, neuen Namen der Kininigen Souveräne und die Übertragung deren rechtmäßig erzeugter Werte, mit dem Ziel der weiteren Aufrechterhaltung der Ausbeutung, wurden den Vertretern des Systems strengstens verboten. Dieser Umstand wird spätestens mit diesem Urteil 671122 auch auf alle Namen im Eigentum des Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund ausgeweitet.

5.) Jeglicher Zugriff durch die Beklagten oder deren Auftraggeber, Hintermänner, Anweisende und Nutznießer des operierenden Systems und Schuldner des Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund auf diese Bonds und Schuldversprechen, ist ausgeschlossen. Jede Form der Haftungsverlagerung der Beklagten oder Nutzung dieser Konstrukte ist untersagt.

6.) Die auf Basis der Geburtsurkunde erstellten Schenkungen und Bonds als „Geburtsurkunde für Wert Annahme“, ohne die vollständige Offenlegung aller Faktoren, Folgen und Hintergründe aller Ebenen, müssen um den Willen der ehemalig Erteilender aufrecht zu erhalten, nochmalig von diesen neu erteilt werden um eine Wirkung entfalten zu können.

Ohne diese Erneuerung verfallen alle bisher herausgegebenen und erstellten Wertannahmen / Bonds „Accepted for Value / Annahme der Geburtsurkunde für Wert“, durch den Grundsatzdefekt der Geburtsurkunde mit dem Tag der Ausstellung dieses Endurteils Nummer 671122 auf allen Ebenen.

7.) Die betroffenen Kläger zu 1.) und die durch diesen Akt betroffenen Individuen haben das uneingeschränkte Recht, ihre Willenserklärung über die durch sie herausgegebene Wertannahme jederzeit zu widerrufen. Alle Beklagten und alle Dahinterstehenden und Auftraggeber, haben dieser aktualisierten Willensbekundung bedingungslos Folge zu leisten. An dem getäuschten Erteiler der „Geburtsurkunde-Annahme-für-Wert“, ist insofern Schadensersatz zu leisten, dass die auf diesen verlagerte Haftung, wieder vollständig auf die Erzeuger des Schadens zurück übergeht und der ursprüngliche Zustand des getäuschten Erteilers vor dieser Handlung, wieder hergestellt wird.

8.) Gemäß Urteil Nummer 671009 des Freien Schiedsgerichts Kininigen zu Eigentumsrechten steht es ausschließlich dem lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen – als Schöpfer der durch ihn erzeugter Werte selbst – das uneingeschränkte Recht über das durch ihn Geschaffene zu.

Eine unrechtmäßige Schenkung, die unter Täuschung und Manipulation erfolgt ist, kann jederzeit ohne Rechtsfolgen, Nachteile oder Schaden für ihn widerrufen werden.

9.) Die Erschaffung eines Bond/Wertpapiers durch die Annahme der Geburtsurkunde für Wert, stellt einen Vertrag dar. Verträge müssen um eine Gültigkeit zu haben, mindestens die von Kininigen festgelegten Merkmale eines gültigen Vertrages erfüllen. Verträge ohne diese Merkmale, dazu noch unter arglistiger Täuschung und Betrug, stellen keinen rechtsgültig bindenden Vertrag dar und sind rückwirkend ungültig.

Ein Vertrag bedarf der bereits in den anderen Grundsatzurteilen durch das Freie Schiedsgericht Kininigen festgesetzter Merkmale, um gültig, rechtskräftig und bindend zu sein.

Bereits in früheren Grundsatzurteilen hat das Freie Schiedsgericht Kininigen festgestellt, dass Verpflichtungen basierend auf Täuschung und Betrug unzulässig und ab ovo ungültig sind. Die Übernahme einer unbegrenzten Haftung, auf unbegrenzte Zeit und dazu noch ohne angemessene Gegenleistung sind unzulässig und stellen eine unlautere, irreführende Geschäftspraktik dar.

Auch eine Schenkung unter solchen Voraussetzungen, wird durch den begangenen Betrug ebenfalls rückwirkend ungültig und rechtlich wirkungslos.

Alle Grundsatzurteile des Freien Schiedsgericht Kininigen und alle darin benannten Tatsachen, sind bereits die vergangenen Jahre an etliche Stellen der Beklagten des operierenden Systems zugegangen und wurden von diesen vollumfänglich und ohne Einrede angenommen und somit als die alleinige und unverrückbare Wahrheit gültig. Wahrheit kann niemals widerlegt werden.

Kininigen

Mit Einschreiben RT884437109DE vom 27. Februar 2024 wurde dem International Monetary Fund (IMF) eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, um den durch den Geburtsnamen begangenen Betrug zu heilen. Diese Frist umfasste die Möglichkeit, den rechtmäßigen Eigentümern – den Trägern der jeweiligen Namen, sämtliche Rechte und Eigentümerschaften an den Geburtsurkunden und den damit verbundenen Dokumenten, Kopien und Abschriften, Konten und Unterkonten basierend auf den jeweiligen Namen zurückzuführen.

Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist trat automatisch die Übertragung der Eigentümerschaft in Kraft. Damit verloren alle alten und aus einem Betrug am Namensträger hervorgegangenen Geburtsurkunden ihre rechtliche Gültigkeit und Wirkung. Mit Ausnahme jener Individuen, die ausdrücklich und nach einer umfassender Offenlegung aller relevanten Hintergründe, Zusammenhänge, Folgen und Konsequenzen ihren freien Willen bekundeten, im bestehenden und operierenden System zu verbleiben.

Dieser Umstand der Ungültigkeit umfasste auch alle, mit den Geburtsurkunden verbundenen und darauf basierenden Konten und Unterkonten.

Jener Prozess entwertete so jede Geburtsurkunde zu dem jeweiligen Namen weltweit. Geburtsurkunden, welche im Original nicht vom rechtmäßigen Obereigentümer, als den täglichen Namensnutzer gehalten werden, verloren durch den Umstand des begangenen Betruges spätestens ab diesem Zeitpunkt an jeglicher Gültigkeit.

Daraus folgte zwangsläufig, dass jeder Gesetzesentwurf, jede Vereinbarung, jeder Vertrag, jede Unterschrift, die einen Namen wiedergibt, auf den eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde im Rechtskreis von jus und lex, defekt ist. Im Klartext ist weltweit keine einzige Vereinbarung dieses Rechtskreises formfehlerfrei und alle sind ex tunc ungültig. Alle außer, der durch Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund herausgegebener Dokumente.

Betrug und Täuschung machen alle Verträge rückwirkend ungültig.

Mit dem Einschreiben RT884460354DE 06. April 2024  erhielt der International Monetary Fund das „Dekret der Ungültigkeit und Wertlosigkeit Nummer Eins“, über die Geburtsurkunden der Kininigen Souveräne und deren Vorfahren.

Alle Geburtsurkunden im Besitz des International Monetary Fund haben damit am April 05, 2024 um 0.00 Uhr automatisch ihren Wert und ihre Wirkung, für immer und für alle Ebenen, vollständig verloren. Ab diesem Zeitpunkt war der Handel, Weitergabe, Verpfändung, Gewinnerzielung oder Ähnliches ohne jegliche Grundlage.

Auch die Geburtsurkunden der herrschenden und hinterstehenden Machthaber des operierenden Systems und sogenannter „Elite“, samt ihrem, darauf basierenden, ererbten Anspruch auf Herrschaft über alle anderen Wesen, Besitz- und angebliches Eigentum und eingenommene Räume, wurden mit diesem Akt endgültig verloren und verwirkt.

Der freie Wille ist nach den heiligen kosmischen Gesetzen zu respektieren und zu achten. Das Ungültigkeitsdekret aller Geburtsurkunden durch den Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund, nach Aufdeckung und Offenlegung des durch den Geburtsnamen vorgenommenen Betruges an allem Lebendigen, war die einzig mögliche und legitime Heilung für diesen, etliche Generationen übergreifenden und an unzähligen Individuen begangenen Betruges durch die Beklagten und die Schuldner des Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund.

Resultierend aus dieser Tatsache wurde an den International Monetary Fund das „Dekret der Ungültigkeit und Wertlosigkeit Nummer Zwei“ erteilt, welches durch Missachtung des „Dekret der Ungültigkeit und Wertlosigkeit Eins“ und/oder Übergriffen auf Kininigen Souveräne, automatisch aktiviert wurde. Damit wurden auch alle übrigen Geburtsurkunden ebenfalls für immer wert- und wirkungslos, auf allen Ebenen, Räumen, Orten und Zeit.

Gemäß Einschreiben RR038977440DE am 02. Juli 2024 an den International Monetary Fund, wurde auf Basis der Urteile Nummer 671111 durch Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund das erstrangige Eigentumsvorbehaltsrecht zur Sicherung des Schadensersatzes, auf alle Namen erhoben. Mit dem Urteil Nummer 671112 wurde diese Sicherung auf die Namen der Organisationen, Institutionen, juristische Personen usw., ausgeweitet.

Die Sicherung der auf dieser Basis übernommenen Namen mit allen Rechten, daran geknüpften Konten und Unterkonten, wurde den Schuldnern per Einschreiben bekanntgegeben und öffentlich unter dem Internetlink https://kininigen.space/Namenseigentum der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Auch die mit diesen Namen verbundenen Vermögenswerte, Güter und Konten sind als Sicherheit für die von Ama-gi koru-É Kininigen Treuhandbund geltend gemachten Schadensersatzansprüche, in seine alleinige Verfügungsgewalt und sein alleiniges Eigentum übergegangen. Dies ist nur möglich, weil jedes Dokument weltweit, das sich auf einen Namen bezieht, den Fehler der Geburtsurkunde geerbt hat.

Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund ist durch seine Aufdeckung des durch die Schuldner vorgenommenen Betruges der erste Anspruch erhebende und der alleinig und höchstranging, auf alle Namen Berechtigte. Ein korrekter Vorgang ersetzt jeden defekten Vorgang. Gänzlich frei von Betrug und Täuschung und mit der vollumfänglichen Annahme durch die Schuldner aller, durch Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund vorgegebener Bedingungen und Order, nach Ankündigung.

Diese Informationen ergingen jeweils gleichzeitig an die Botschaften von Russland und United States bei der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, die UNITED NATIONS auf Genf, Europäisches Parlament, STEINMEIER, FRANK-WALTER für die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, das MINISTERIUM DER JUSTIZ, Papst Franziskus für den Vatikan/Holy See und die NATO.

Dieser Betrug wurde von den Beteiligten konkludent, mehrfach, vollumfänglich und rechtsgültig bindend, als Schuld bedingungslos eingestanden.

Die durch arglistige Täuschung und durch Verdrehung von Tatsachen und Manipulation der Individuen zur Annahme der Geburtsurkunden „für Wert“, stellen aufgrund der benannten Tatsachen und Umstände ebenfalls einen wirkungslosen Akt dar. Eine defekte Grundlage kann niemals eine rechtsgültig bindende Folge erzeugen. Alles was daraus erwuchs ist ab ovo ungültig.

Die Wiedergutmachung, als die Wiederherstellung des Urzustandes, ist an Kläger zu 1.) als die geschädigten Wesen und an den lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen, als Menschen, zu leisten.

Die Wertannahme der Geburtsurkunde durch Kläger zu 1.), geschah im guten Glauben, sich damit aus den Verstrickungen des Systems zu befreien, ohne zu erkennen, dass es sich dabei wiederholt um eine Täuschung, Übervorteilung, Versklavung durch Betrug handelte.

Genau wie bei der Aneignung am Geburtsnamen, hat das operierende System durch Täuschung und Manipulation der Geburtsurkunde-für-Wert annehmender Individuen, die eigene Bereicherung und die Entrechtung des eigentlich Begünstigten als Wertegeber, vorangetrieben. Ihre Gutgläubigkeit zum Vorteil der Nutznießer des operierenden System genutzt.

Desinformationsagenten wurden als angebliche Lehrer und Whistleblower eingesetzt, um die Heilsversprechen durch den sogenannten Privatkommerz zu propagieren und die Auswegsuchenden wiederholt in eine Falle zu manövrieren. Um die Wertannahme der Geburtsurkunde, durch getäuschte Individuen, die niemals ein Eigentum an der Geburtsurkunde inne hatten, einzuleiten und einen Bond und Wertpapier, um unlimitierte liquide Mittel zur Deckung von Forderungen zu erschaffen, zu Lasten des jeweiligen Individuums, um den Betrug am Geburtsnamen und die Geburtsurkunde selbst zu legitimieren.

Um einerseits eine unbegrenzte Haftungsverschiebung für die Nutznießer des operierenden Systems zu akquirieren und um die Erwachenden gleichzeitig für das in den Suchenden brennende Verlangen nach Freiheit, auf diese Weise unbegrenzt abzustrafen.

Denn die unbegrenzte Wertannahme sollte auch die unbegrenzte, über den Tod hinaus wirkende Bindung (Bond/Bund) des Wertegebers erschaffen – für die Folgen und „Kosten“ der Handelnden, Initiatoren und Nutznießer des Systems unbegrenzt zu haften.

Das kosmische Gesetz des freien Willens, wurde auf diese Weise wiederholt gedehnt, verdreht und pervertiert, weil der gutgläubige Wertannehmer nicht über die wahren Folgen seiner Willensbekundung, der Annahme der Geburtsurkunde für Wert, aufgeklärt wurde.

Zitat des Ausstellers:

„ Dieser Bond soll als Vermögenswert im Hauptbuch erfasst werden, wie es den Bedürfnissen des Finanzministeriums am besten entspricht, und erlischt in dem Moment, in dem XXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXX verstirbt.“

Sterben kann nur das Lebendige. Namen als Fiktion, als eine Aneinanderreihung von Buchstaben, können niemals sterben. Nur das Wesen hinter einer Benennung kann Werte erzeugen, schöpfen und geben. Die Fiktionen eines Namens als Abstraktum werden immer nur durch dieses Wesen dahinter „zum leben“ erweckt.

Geburtsurkunden werden als Titel in den Archiven und über den Tod hinaus verwahrt und wirkend. Somit bindet der Bond den Bondherausgeber, wie vom Aussteller „gewünscht“ unbegrenzt zur Haftung an diesen Bond als Schuldversprechen, ohne ein absehbares Ende.

Diese unbegrenzte und unlimitierte Bindung des Individuums hinter dem Bond und des Kläger zu 1.), entspricht eindeutig weder seinem Wunsch, noch seinem Willen, noch war das so jemals in dieser Form von dem Kläger zu 1.) beabsichtigt und gewollt. Diese vorgenommene Bindung ist sogar explizit das Gegenteil von dem erhofften Ergebnis des Ausstellers.

Dabei wird sich von den Nutznießern und Initiatoren des operierenden Systems auf die angebliche Freiwilligkeit dieses Akts berufen.

Ein „freiwillig“ begangener Akt, der aufgrund von Unkenntnis über die wahren Absichten, Täuschung und der Vorspiegelung falscher Annahmen durch den zu dieser Handlung angeleiteten Bond-Erschaffer zustande kam, ist nicht durch das kosmische Gesetz der Freiwilligkeit gedeckt. Er ist ungültig, da Täuschung und Betrug niemals eine legitime und gültige Grundlage bilden, sondern diese von Anfang an wertlos und wirkungslos machen.

In früheren Grundsatzurteilen hat das Freie Schiedsgericht Kininigen bereits festgestellt, dass Verpflichtungen, die auf Täuschung und Betrug beruhen, grundsätzlich unzulässig und von Anfang an ungültig sind. Dies beruht auf einem grundlegenden rechtlichen Prinzip: Verträge und Vereinbarungen, die durch Täuschung oder betrügerische Absicht zustande gekommen sind, haben keine rechtliche Gültigkeit. Der Grund hierfür ist, dass jeder Vertrag auf einer fairen und transparenten Grundlage beruhen muss. Wird diese Grundlage durch betrügerische Handlungen untergraben, ist der gesamte Vertrag oder die Vereinbarung nichtig, da der Vertragspartner in seiner Entscheidungsfreiheit und -möglichkeit in unzulässiger Weise beeinflusst wurde.

Ein besonders deutliches Beispiel für eine unzulässige Vereinbarung ist die Übernahme einer unbegrenzten Haftung ohne eine zeitliche Begrenzung und ohne eine angemessene Gegenleistung. Eine solche Verpflichtung verstößt nicht nur gegen die Prinzipien des Vertragsrechts, sondern stellt auch eine unlautere, irreführende Geschäftspraxis dar. In diesem Fall wird der Vertragspartner auf eine Art und Weise belastet, die er bei fairer und ehrlicher Information niemals eingegangen wäre. Die Verpflichtung ist somit nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern stellt auch eine Form der Ausbeutung und Täuschung dar, die in einem ordnungsgemäßen rechtlichen Kontext keine Anerkennung finden kann.

Es kann sich hierbei von den Beklagten nicht auf das Prinzip der Schenkung berufen werden. Für Schenkungen gilt, dass diese unter denselben Bedingungen wie betrügerische Verträge stehen. Wird eine Schenkung aufgrund von Täuschung oder Betrug getätigt, so ist sie ebenfalls rückwirkend ungültig. Die rechtliche Grundlage einer Schenkung setzt voraus, dass sie ohne Täuschung und auf der Grundlage eines freien, informierten Willens des Schenkenden erfolgt. 

Sobald jedoch nachgewiesen wird, dass der Schenkende durch betrügerische Mittel zur Zuwendung veranlasst wurde, verliert die Schenkung ihre rechtliche Wirkung. Der betrügerische Einfluss macht die Schenkung unwirksam, da sie nicht auf einer freien und unbeeinträchtigten Entscheidung des Schenkenden basiert. Dies ist im Einklang mit dem allgemeinen Prinzip, dass keine rechtliche Verpflichtung, die durch betrügerische Handlungen zustande kommt, Bestand haben kann.

Durch die Haftungsübernahmeerklärungen der gutgläubigen Wertegeber, konnte das operierende System trotz der auf allen Ebenen gültigen und wirkenden „Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanzen“ eins bis sechzehn weiterhin agieren, da Ihnen die unbegrenzten und bedingungslosen Haftungsversprechen, durch die Wertannahme der Geburtsurkunde von getäuschten Individuen zur Verfügung gestellt wurden. Einem operierenden System, welches seine einzige Daseinsberechtigung auf Raub und Zwang begründet und ohne einen echten Gegenwert für die Beraubten und zur Teilnahme gezwungenen Individuen liefert.

Diese erteilte Willensbekundung der „Annahme der Geburtsurkunde für unbegrenzten Wert“ / „Accepted for Value“, kann durch eine erneute Willensbekundung des ehemalig Erteilendens ex tunc rückgängig gemacht werden. Die unbegrenzte Haftungszusage kann von ihm zurückgenommen und widerrufen werden. Dieser Wille ist von den Initiatoren und Nutznießern des Systems unbedingt, bedingungslos und unverzüglich ohne Zeitdehnung umzusetzen, zu befolgen und zu respektieren.

Betrug bleibt Betrug und ein gültiger Vertrag erfordert wie gehabt die folgenden Merkmale, um voll gültig zu sein.

Ein Vertrag, der als Rechtmäßig angesehen werden soll, enthält folgende Merkmale und erfordert vollständige Offenlegung.:

1. Gegenseitiges Einverständnis im freien Willen

2. Rechtliche Gegenleistung

3. Rechtsfähigkeit zum Vertragsabschluss, Angebot und Annahme bei vollem Bewusstsein und klarem Verstand

4. Fehlen von Betrug oder Zwang

5. vollständige Offenlegung aller Faktoren und ohne versteckte Nebenverträge

6. Muss realistisch und realisierbar sein

7. Eine Laufzeit, Datum, Ort

8. Die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen

9. Schriftform mit Unterschrift, welche eine Signatur darstellt, bei einer Interaktion mehrerer Parteien, von welchen mindestens eine, das lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen ist.

Es kann keine Einigung geben, wenn die Angelegenheit nicht besprochen wurde; daher ist die vollständige Offenlegung aller Bedingungen und Konditionen, eine absolute Voraussetzung für diese Bedingung. Die Nichtoffenlegung aller Fakten, ist eine Form der betrügerischen Absprache und verstößt gegen die Verpflichtung zu Treu und Glauben.

Verträge sind nicht einklagbar oder gültig, wenn sie unter Zwang, falscher Darstellung, zu Lasten Dritter, Verschweigen von „Hidden Contracts“ oder unter Betrug unterzeichnet wurden, da es die gegenseitige Zustimmung negiert, die erforderlich ist, um eine durchsetzbare Vereinbarung überhaupt erst zu erzeugen.

Verträge von „Parteien“ über einen Dritten als „Vertragsbestandteil“ und ohne seine Zustimmung sind und waren niemals gültig. Selbst wenn die „Mehrheit“ etwas beschließt, hat es noch lange keine rechtsverbindliche Wirkung und Gültigkeit.

Der freie Wille und die unveräußerlichen Rechte sind zu jeder Zeit und indiskutabel zu achten, zu respektieren und zu wahren.

Jede Behauptung einer “stillschweigenden Zustimmung” zu den Bedingungen, die nicht offengelegt wurden, wird als Täuschung angesehen. “nemo existimandus est dixisse, quod non mente agitaverit”,- Rechteverzicht darf nicht vermutet werden, solange nicht andere Fakten und begründete und unterschriebene Erklärungen dazu vorgelegt werden. Vertragsrecht ist ein unveräußerliches Recht. Der Eingriff in die Vertragsgestaltung, kann nur erfolgen, wenn vorher der zwingend notwendige, lückenlose Nachweis hierfür erbracht wurde, Vertragspartei zu sein. Nennungen von diversen Gesetzestexten als eine unbewiesene und ominöse sogenannte „Pflicht“, ist kein Nachweis.

Alles, was gegen Gerechtigkeit und die unveräußerlichen Rechte der lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen verstößt, ist nicht gültig. Der freie Wille und die unveräußerlichen Rechte und der Glaube der lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen ist immer, zu jeder Zeit und ausnahmslos zu achten, respektieren, wahren und zu schützen.

 

Aus dem diesem Urteil erfolgte Dekret Nummer Drei:

Dekret der Ungültigkeit und Wertlosigkeit Drei 19. November 2024

Schuldner:

Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanz Nummer Sechzehn, Fünfzehn, Vierzehn, Dreizehn, Zwölf, Elf, Zehn, Neun, Acht, Sieben, Sechs, Fünf, Vier, Drei, Zwei, Eins und aller Dekrete und Order von Ama-gi koru E Kininigen und Endurteil Nummer Zwei und Eins und aller weiterer Endurteile des Freien Schiedsgericht Kininigen, insbesondere Nummer 671122 und

Verzug und bonae fidei negotia und daraus resultierende Schuldversicherung und Ausgleichsgelöbnis der Delictsobligation XXXXXXXX

Alle Hinterstehende und Eigentümer und Anweisende

des Holy See / Vatikan/ Heiliger Stuhl auf Rom und Roman Curia of the Holy See, Heiliger Stuhl auf Mainz, International Monetary Fund/IMF, United Nations/UN, Europäische Union/EU, Europäisches Parlament, Bundesrepublik Deutschland / BUND, United States of America/Corp. U.S. Department of the Treasury, City of London Corporation, Empire of the City – Empire of the Three City States, in allen ihren Äquivalenten und daraus hervorgehenden und verbundenen Organisationen, sowie alle ihre Hauptverantwortlichen, ihre Weisungsgebenden, Auftraggebenden, Vorstehenden, Zusammenhängenden und Nachfolger, all ihre Namensäquivalente und Synonyme, Abzweigungen, Variationen, Abwandlungen, Vorgänger, Mitglieder, weitere Organe, Institutionen und Einrichtungen und all deren Nachfolger und Hinterstehenden, Auftraggebenden und Nachfolger, sowie alle mit ihr verbundenen und nach deren Vorgaben handelnde Wesen, Daseinsformen und Entitäten und alle Wesen aller Ebenen dahinter, an allen ihren Sitzen, Niederlassungen und Räumen,

 

durch Schuldbeitritt zur Solidarobligation, als vollumfänglich mithaftende Schuldner auf allen Ebenen und in allen Formen Mithaftende, bis zum völligen Ausgleich, der durch die Schuldner verursachen Schuld und der Wiederherstellung des Gleichgewichts ab ovo, auf allen Ebenen, ohne Möglichkeit für Haftungsentzug und Haftungsverschiebung, unseres Anspruchs und Forderung, im äquivalenten Maße des Unrechts, welches am Lebendigen und den Wesen verübt wurde.

Dekret der Ungültigkeit und Wertlosigkeit Drei

aller Bonds, Titel, Wertpapiere, Promesse als Schuldversprechen auf Basis der für Wert (Accepted for Value) angenommener Geburtsurkunden

Gültig für alle Ebenen, Schichten, Räume, Zeitlinien, Dimensionen, Universen, Multiversen, mit allen ihren Zwischenräumen und Zeitebenen und Falten, als das ganze und vollständige Omniversum in seiner vollkommenen Gänze, ohne Ausnahme. Nicht minderbar, nicht wegnehmbar, nicht verhandelbar.

Dieses Dekret und seine Bindung sind ein Schuldversprechen der Gesamtschuldner und deren Bindung daran sind nicht lösbar, nicht widerrufbar, nicht aufschiebbar und besteht bis zum völligen Ausgleich und der Wiederherstellung des Gleichgewichts, des durch die Schuldner erzeugten Schadens durch Vorsatz.

Selbst bei physischer Zerstörung wirkt es unvermindert weiter und bleibt vollumfänglich gültig auf allen Ebenen und überall in Kraft, bis zum vollen Ausgleich der Schuld durch die Schuldner, im gleichen Maße ihrer Schuld und bis zur Wiederherstellung des Urzustandes.

Haftungsverschiebung und Haftungsentzug sind nicht möglich, auch nicht durch eine Umbenennung und Neubildung der jeweiligen Organisationen oder Gesellschaften und/oder Ersetzung von Vorstehenden und verborgenen Hauptverantwortlichen.

Durch Schuldbeitritt, sind sowohl übergeordnete, wie untergeordnete und daraus erwachsende Organisationen und Konstrukte, unlösbar der Gesamtschuldnerschaft mit beigetreten.

Die Haftung beinhaltet die unbegrenzte und private Haftung aller Schuldner, mit dem Leib, dem vollen Vermögen und Eigentum jeglicher Art, Form und Ebene. Die Festsetzung aller Verantwortlichen und Mitbeteiligten der Schuldner dieser Schuld-, Pfand- und Obstagialverschreibung, erfolgt bis zum Ausgleich der Schuld, ebenso auf energetischer Ebene und ist Inkarnationen-, Ebenen-, Zeit- und Raumübergreifend.

Gläubiger, stellvertretend für die Höchste Quelle Allen Seins, ist der Ama-gi koru E Kininigen Treuhandbund, für alle lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen und für alle, mit ihr verbundenen Wesen.

Erzeugung von Plagiaten, Kopien oder die unerlaubte Bemächtigung über die Titel/Bonds auf die Namen und die Übertragung der damit rechtmäßig erzeugter und verbundener Werte, mit dem Ziel der weiteren Aufrechterhaltung der Ausbeutung, ist strengstens verboten und gegen den freien Willen. Die Namen gehören ausschließlich den Namensnutzern selbst. Eine Wiederbemächtigung über die Namen von Anderen, ist nicht möglich.

Als das alleinig gültige Recht, ist das Recht der heiligen kosmischen Ordnung und die Gesetze der Höchsten Quelle Allen Seins, ohne Manipulation, als gültig und geltend verkündet.

Begriffsdefinitionen gemäß Kininigen. Unterliegt dem wahren Recht.

Gläubiger, stellvertretend für die Höchste Quelle Allen Seins, ist der Ama-gi koru E Kininigen Treuhandbund, für alle lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen und für alle, mit ihr verbundenen Wesen.

"Es gibt Epochen in der Weltgeschichte,
in denen die Vernunft zu verschwinden scheint.
Jede Spur von Menschlichkeit stirbt,
Machtgier und Blutgier regieren.
Wir leben und kämpfen in einer solchen Epoche."

Heinrich Goitsch (1944)

Das Urteil 671122 und Dekret Drei wurden versendet an:

  • Die Deutsche Bundesbank
  • DOT / Department of the Treasury
  • Steinmeier, Frank-Walter als Präsident der Bundesrepublik Deutschland
  • Europäisches Parlament
  • IMF / International Monetary Fund
  • Vatikan / Holy See
  • United Nations
  • US Botschaft auf Berlin
  • Botschaft der Russischen Federation auf Berlin
  • Kretschmann, Winfried für das Land Baden-Württemberg

Weitere Urteile des Freien Schiedsgericht Kininigen

Dieser Beitrag darf gerne verteilt werden. Teile dürfen unter der Benennung der Quelle veröffentlicht werden. Es ist nicht erlaubt, Teile davon herauszunehmen und sie für eigene Zwecke zu verändern und/oder zu verwenden. Denn monetäre oder egogeleitete Bereicherung daraus ist verboten.

Individuen, die weiterhin dem Status der Person unterliegen (auch wenn ihr der Ansicht seit, es nicht zu sein, ihr seid es, es nutzen keine “Lebenderklärungen” oder sonstigen von der kontrollierten Randgruppenopposition propagierten Mittel, außer ihr seid die durch Kininigen vorgenommen Schritte gegangen), wird dringend empfohlen, die auf diesen Seiten benannten Inhalte zu ihrer eigenen Sicherheit, NICHT anzuwenden, um nicht in ein Kreuzfeuer zu geraten. Jeder, der Teile oder Inhalte daraus verwendet, würde ohne den Schutzschirm von Kininigen, sehr große Nachteile erleben. 

Dies gilt auch für Plagiatoren und Vertreter der Rechtfertigung “wenn ihr nicht wollt, dass man bei euch klaut, dann stellt es doch nicht online”. Dieses Wissen, hat zum Wohle aller Wesen zu wirken und ist nicht dazu da, von gewinn- und egogesteuerten Selbstdarstellern verwässert zu werden.

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