Namenseigentum WEF

Namenseigentum an Namen der Mitglieder, Verantwortlichen und Beteiligten des WEF / World Economic Forum

aus der Schuldnerschaft der Urteil zu Great Reset / Agenda 2030 und der daraus entstandenen Verbindlichkeit und Schuld. Gemäß dem Endurteil Nummer 971111 über die Namensnahme als Ausgleich.

Exemplarisches Beispiel

Namenseigentum über den Namen Klaus Schwab.

Namenseigentum der Namen der WEF Verantwortlichen
durch Ama-gi koru É Kininigen

Namenseigentum der Namen der Young Global Leader im Eigentum von Ama-gi koru É Kininigen

Durch Schuldbeitritt. Wer eine Ideologie vertritt, vertritt ebenso die Schuld.

EU Treaty klein

Resultierend daraus das geänderte Eigentum über

den Gründungsvertrag der EU, die "TREATY ON EUROPEAN UNION"

Resultierend aus diesem Urteil Nr 671111

sowie die vorangehenden "Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanz" Nummer sechs, sieben, acht, neun, elf und zwölf, das Eigentum über den Gründungsvertrag der der EU
Urteil 671111
Namenseigentum EU

Namenseigentum

Diese Namen wurden nach Ankündigung der Vertragsbedingungen, als Pflicht des Schuldners hinter dem Namen, als das Schuldversprechen aus Vertrag eingefordert und wurde in das alleinige Namenseigentum von
Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund übereignet.

Gemäß dem Freien Schiedsgericht Kininigen Urteil Nummer 671111.

Die Sicherung und Übereignung der Namen in das Namenseigentum von Ama-gi koru É Kininigen erfolgt vollumfänglich auf allen Ebenen und mit allem daran Geknüpften und Verbundenen, allem Eigentum und allen mit diesen Namen verbundenen und daraus hervorgegangenen und abgeleiteten Konten und Unterkonten.

Alle Konten, verknüpft mit dem sich im Namenseigentum befindenden Namen, gehen in das alleinige Obereigentum von
Ama-gi koru e Kininigen Treuhandbund über und unterliegt ab diesem genannten Zeitpunkt allein seiner Verfügungsgewalt, bis zum vollen Ausgleich der Schuld, ohne die Möglichkeit für Haftungsentzug oder Haftungsverschiebung.

Diese Information über das Namenseigentum wurde an die, als Regierung der Bundesrepublik Deutschland tätigen BUND auf Deutschland und das Bundesverfassungsgericht zugestellt, an den Vatikan, die UNITED NATIONS, die Europäische Union, den Internationalen Währungsfond (IMF), die US Botschaft und die Russische Botschaft auf Deutschland.

Dieser Beitrag und Teile davon dürfen unter der Benennung der Quelle veröffentlicht werden. Es ist nicht erlaubt, Teile davon herauszunehmen und sie für eigene Zwecke zu verändern und/oder zu verwenden. Monetäre oder egogeleitete Bereicherung daraus ist verboten. All das dient dem höchsten Wohle aller Wesen.

Alle Rechte und Inhalte unterliegen dem Kopier- und dem Eigentumsschutz. Vollständig zu jeder Zeit und Ebene, gemäß der Ordnung der Dezidierten Vertragsbedingungen von Kininigen und dem energetischen Schutz bei unerlaubter Nutzung.

 

Weitere Urteile des Freien Schiedsgericht Kininigen

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