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Kininigen Blog
Die Wahrheit ist auf dem Marsch und nichts wird sie aufhalten.
Émile Zola (1840 – 1902)
Windkraft und Windräder
Kiningen steht ein, für die Wahrung der Rechte lebendiger, geistig sittlicher Vernunftwesen – im Volksmund als „Mensch“ bekannt – und ihrer unveräußerlichen Rechte und Interessen.
Die Windkraft als propagiertes Mittel der „grünen“ Agenda, zur angeblichen Weltverbesserung durch CO₂ Neutralität. Eines Stoffs von dem jeder, der die Mittelschule besucht hatte, weiß, dass es für das Pflanzenwachstum notwendig ist und dass das wohl effektivste Mittel zum Abbau von CO₂, die Pflanzen und Bäume von Mutter Natur sind – welche für die Windräder massenweise abgeholzt und getötet werden.
Das IPCC hat mitlerweile zugegeben, dass eines der meistgenutzten Klimaszenarien der letzten Jahre (RCP8.5) völlig überzogen war. Besonders scharf wird kritisiert, dass selbst jetzt noch an solchen Szenarien festgehalten wird, obwohl sie längst als unrealistisch gelten.
Eine Studie der Technischen Universität Athen zeigt: In den letzten 40 Jahren hat sich die isotopische Signatur des atmosphärischen CO2 nicht verändert – menschliche Emissionen sind schlicht nicht erkennbar.
Früher betrug der CO2 Gehalt in der Luft auf 1200 ppm (deswegen war damals ALLES gigantisch) … zur Zeit haben wir 400ppm und das soll noch gewaltig reduziert werden …. das bedeutet ab 200ppm CO2 in der Luft verlieren wir völlig die Möglichkeit des Überlebens auf diesem Planeten.
Der CO2 Gehalt der Athmosphäre beträgt genau 0,04 und ist in den letzten Jahrzehnten in Wahrheit kaum gestiegen. Das Pflanzensterben beginnt bei einem CO2 Gehalt von 0,02.
Der EU-Klimaschutz ist ein milliardenschweres Geschäftsmodell, wofür die Menschen zur Kasse gebeten werden und worüber die Rechtfertigung kommt, weitreichend in ihr Leben und die Landwirtschaft und Wirtschaft einzugreifen. Weil der natürliche unf für Pflanzen essenzielle Baustein des Lebens CO2, durch die EU einfach mal zu einem “Gefahrengut” erklärt wurde, wurde die Berechtigung erschaffen alle, die es “freisetzen” zu verpflichten, “Verschmutzungsrechte” zu kaufen. Dieses stellt ein Milliardengeschäft für die Profiteure der/und der EU.
Kiningen steht ein, für die Wahrung der Rechte lebendiger, geistig sittlicher Vernunftwesen – im Volksmund als „Mensch“ bekannt – und ihrer unveräußerlichen Rechte und Interessen.
Die Windkraft als propagiertes Mittel der „grünen“ Agenda, zur angeblichen Weltverbesserung durch CO₂ Neutralität. Eines Stoffs von dem jeder, der die Mittelschule besucht hatte, weiß, dass es für das Pflanzenwachstum notwendig ist und dass das wohl effektivste Mittel zum Abbau von CO₂, die Pflanzen und Bäume von Mutter Natur sind – welche für die Windräder massenweise abgeholzt und getötet werden.
Das IPCC hat mittlerweile zugegeben, dass eines der meistgenutzten Klimaszenarien der letzten Jahre (RCP8.5) völlig überzogen war. Besonders scharf wird kritisiert, dass selbst jetzt noch an solchen Szenarien festgehalten wird, obwohl sie längst als unrealistisch gelten.
Eine Studie der Technischen Universität Athen zeigt: In den letzten 40 Jahren hat sich die isotopische Signatur des atmosphärischen CO₂ nicht verändert – menschliche Emissionen sind schlicht nicht erkennbar.
NOBELPREISTRÄGER FÜR PHYSIK 2022
JOHN CLAUSER:,
„Ich kann mit voller Überzeugung sagen: Es gibt keinen Klimanotstand. Auch wenn es viele Menschen beunruhigen mag, meine Botschaft lautet: Der Planet ist NICHT in Gefahr.
Atmosphärisches CO₂ und Methan haben einen vernachlässigbaren Einfluss auf das Klima. Die von der Regierung umgesetzten Maßnahmen sind völlig unnötig und sollten abgeschafft werden. Bislang haben wir den dominierenden Prozess der Klimasteuerung völlig falsch identifiziert, und alle verschiedenen Modelle basieren auf unvollständiger und fehlerhafter Physik.
Der dominierende Prozess ist der „Wolken-Sonnenlicht-Reflexions-Thermostat“. Wolken sind alle strahlend weiß und reflektieren 90 % des Sonnenlichts zurück ins Weltall. Damit sind sie der wichtigste, aber gleichzeitig am meisten übersehene Aspekt des Klimasystems.
Zwei Drittel der Erde sind von Ozeanen bedeckt. Allein der Pazifik macht die Hälfte der Erde aus. Die durchschnittliche Wolkenbedeckung der Erde beträgt 67 %; etwa 50 % über Land und 75 % über den Ozeanen.“ Ich behaupte, dass die oben genannten auffälligen Eigenschaften von Wolken das fehlende Puzzleteil sind.“
Der EU-Klimaschutz ist ein milliardenschweres Geschäftsmodell, wofür die Menschen zur Kasse gebeten werden und worüber die Rechtfertigung kommt, weitreichend in ihr Leben und die Landwirtschaft und Wirtschaft einzugreifen.
Weil der natürliche und für Pflanzen essenzielle Baustein des Lebens CO2, durch die EU einfach mal zu einem “Gefahrengut” erklärt wurde, wurde die Berechtigung erschaffen alle, die es “freisetzen” zu verpflichten, “Verschmutzungsrechte” zu kaufen. Diese werden natürlich von der EU verkauft, die damit lukrativ Gewinne einfährt.
Zu dieser angeblichen Weltrettungs-Mission, gehört auch die Technologie der Windräder, der Windkraftanlagen zur „Stromerzeugung“.
Sie schreitet auch in Deutschland immer weiter und weiter voran. Die negativen Folgen, welche zahlreich belegt, aber von den Profiteuren nicht mit einbezogen, versteckt und vertuscht werden, sind belegt durch unabhängige Studien und Erfahrungen nachgewiesen.
Jedoch durch das Fehlen der Lobby dahinter bzw. durch den Gegenwind dieser Windkraftlobby, nicht anerkannt und in ihren Aussagen, verweigert werden.
Jeder, der sich ehrlich und neutral damit auseinandersetzt, kann die Diskrepanz zwischen propagiertem Nutzen und tatsächlichen Unnütz und Schaden erkennen.
Es ist eine riesige, von staatlichen Subventionen aus den erzwungenen Steuergeldern lebende Lobby entstanden, welcher wie Staubsauger riesige Mengen an Finanzmitteln, die von den arbeitenden Menschen als Steuern bezahlt werden, absaugen.
Die Gewinne und Subventionen werden eingestrichen und die Verluste nach Ablauf, der Allgemeinheit und wiederum dem Steuerzahler, der die ganze Party bezahlt hat, angelastet und aufgebürdet.
Zugleich schädigen diese Windkraftanlagen (WKAs) die Umwelt.
Eine Studie aus Norwegen geht auf Basis von Hochrechnungen davon aus, dass jeder gepriesene Stahlgigant durch Abrieb bis zu 62 Kilo Mikroplastik pro Jahr emittieren könnte.
Regen, Wind, Hagel sowie Sandpartikel in der Atmosphäre, wirken bei Rotorgeschwindigkeiten von deutlich über 300 km/h wie Schleifpapier und tragen laufend Material von den Rotorblättern ab. Die Folge sind Mikroplastikpartikel und zahlreiche chemische Bestandteile der Verbundwerkstoffe, die großflächig in der Umwelt verteilt werden.
Es sind jedoch nicht nur die nachteiligen Wirkungen auf die Umwelt, den Wald, die Tierwelt und die gesundheitlichen Auswirkungen auf Menschen, sondern auch tatsächlich, die Veränderung des Klimas durch die Windräder durch die Erhöhung der Bodentemperatur, der Verwirblung von Luftschichten, Bodentrockenheit und Umleitung von Regenfeldern.
Die Windräder erzeugen Frequenzen und Infraschall, die die Menschen und auch Tiere eindeutig beeinflussen, die Lebensqualität mindern die Leben Umgebung durch, die den Abrieb verseuchen.
Der, der Öffentlichkeit zumeist einzig bekannte Nachteil, als Insekten- und Vogelschredder bekannt, hat jedoch noch viele weitere Nachteile.
Zur Klärung dieser Nachteile und zur Aufforderung der Offenlegung der offensichtlichen Seilschaften, welche von vornherein Betrugsabsichten vermuten lassen, wurden insgesamt 13 Stellen zur Klärung und zur Beantwortung von Fragen aufgefordert, sowie zur Benennung der Rückversicherer und der Bestätigung einer Haftungsversicherung.
Darunter waren sowohl öffentliche Vertreter, genehmigende Stellen, als auch die Betreiber dieser Windkraftanlagen.
Alle diese Stellen haben die Beantwortung der gestellten, legitimen Fragen, verweigert. Sie haben für sich „das Recht zu schweigen, um sich selbst nicht zu belasten“, wahrgenommen.
Dieser Umstand wurde durch einen Verzug festgeschrieben.
Dieser Verzug ist ein Rechtsmittel, was dem normalen Bürger wenig bekannt ist, obwohl es von den staatlichen Stellen ständig auf ihn selbst angewendet wird.
„Denn nach dem Maß, mit dem ihr messt und zuteilt, wird euch zugeteilt werden.“
Lukas 6,38
Obadja 1,15
„Wie du getan hast, so wird dir getan werden; dein Tun fällt auf deinen Kopf zurück.“
Ein Verzug ist das, was die Behörden jedes Mal unbarmherzig anwenden, wenn sie schreiben:
„Sie haben 14 Tage Zeit, Einwände vorzubringen, ansonsten…“
und anschließend übergreifen.
Solch ein Verzug stellt ein Rechtsmittel dar und macht die anschließenden Handlungsweisen von staatlichen Stellen und ihre Repressalien wie Zwangsgelder, Pfändungen, usw. möglich und sichert dieses Vorgehen rechtlich ab.
Das Unvermögen der folgenden Stellen eine Rechtmäßigkeit, Unschädlichkeit, Ungefährlichkeit für Mensch, Tier und Umwelt nachzuweisen und zu belegen, wurde in diesem Verzug festgeschrieben, dokumentiert und als Schuldversicherung festgesetzt. Es ist eine Offenbarung und Schuldeingeständnis für die mit der Windkraft und Windkraftanlagen begangenen Betrugshandlungen und voll bewusst in Kauf genommenen Schäden.
Verzug
Zugegangen an folgende Stellen:
LANDRATSAMT HEILBRONN
vertreten durch HEUSER, NORBERT
HEILBRONN
D-U-N-S® Unternehmens-Nummer: 331602784
GEMEINDE ERLENBACH
vertreten durch: MOSTHAF, UWE
ERLENBACH
D-U-N-S® Unternehmens-Nummer: 342046186
Große Kreisstadt Neckarsulm vertreten durch: HERTWIG, STEFFEN
NECKARSULM, GERMANY
D-U-N-S® Unternehmens-Nummer: 329932607
GEMEINDE LANGENBRETTACH vertreten durch: NATTER, TIMO
LANGENBRETTACH, GERMANY
D-U-N-S® Unternehmens-Nummer: 340413840
GEMEINDE EBERSTADT vertreten durch: DILLIG, PATRICK
EBERSTADT, GERMANY
D-U-N-S® Unternehmens-Nummer: 340424833
STADT NEUENSTADT AM KOCHER vertreten durch: KONRAD, ANDREAS
NEUENSTADT AM KOCHER, GERMANY
D-U-N-S® Unternehmens-Nummer: 330485819
Regionalverband Heilbronn-Franken Körperschaft des öffentlichen Rechts
vertreten durch FREY, TIMO; SCHUMM, ANDREAS
HEILBRONN, GERMANY
D-U-N-S® Unternehmens-Nummer: 312733283
ENERKRAFT PE GmbH
vertreten durch: Renaud, Oliver Otto Theodor; Mosthaf, Frank STEFFEN, Kompa, Thomas
ERLENBACH, GERMANY,
D-U-N-S® Unternehmens-Nummer: 342600338
gesamtschuldnerisch mit den Unternehmensnetzwerken, auch nicht benannte:
ENERKRAFT GmbH D-U-N-S® Nummer: 313617070, ENERKRAFT GmbH D-U-N-S® Nummer: 341629232; ENERKRAFT Beteiligungs GmbH D-U-N-S® Nummer: 312925288; Enerkraft Solar GmbH D-U-N-S® Nummer: 344506516: Enerkraft Solar GmbH D-U-N-S® Nummer: 344507572: ENERKRAFT International GmbH D-U-N-S® Nummer: 342249436 : Lauffener Stromgärtner Verwaltungs-GmbH D-U-N-S® Nummer: 316067188; Lauffener Stromgärtner GmbH & Co. KG D-U-N-S® Nummer: 316075854, Zänger GmbH D-U-N-S® Nummer: 313708918, STRATEMA Verwaltungs GmbH D-U-N-S® Nummer: 344353293, Stratema AM GmbH D-U-N-S® Nummer: 343005627, Windpark Stühlingen GmbH D-U-N-S® Nummer: 344749058, exit GmbH D-U-N-S® Nummer: 344414657, Windenergie Gaildorf GmbH D-U-N-S® Nummer: 344797227, Sunenergio GmbH D-U-N-S® Nummer: 315108180, ensuba GmbH & Co.KG D-U-N-S® Nummer: 342982933, remoko GmbH & Co. KG D-U-N-S® Nummer: 316536149, Nordlicht GmbH D-U-N-S® Nummer: 344370760
ZEAG Energie AG
vertreten durch BÜRKLE, ALEXANDER; SCHÜTZ, FRAC; RINGWALD, STEFFEN
HEILBRONN, GERMANY
D-U-N-S® Unternehmens-Nummer: 315026682
Mithaftend als Halter:
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
vertreten durch Stamatelopoulos, Georg als Vorsitzender, Kusterer, Thomas; Güsewell, Dirk; Heydecker, Peter; Rückert-Hennen, Colette; Feldmann, Lutz;
KARLSRUHE, GERMANY
D-U-N-S® Nummer: 366320448
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
vertreten durch REICHE, KATHARINA
BERLIN, GERMANY
D-U-N-S® Unternehmens Nummer: 333785538
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
vertreten durch: WALKER, THEKLA
STUTTGART, GERMANY
D-U-N-S® Unternehmens-Nummer: 332631910
REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART
vertreten durch: BAY, SUSANNE
STUTTGART. GERMANY
D-U-N-S® Unternehmens-Nummer: 340752182
Mithaftender als übergeordnetes Unternehmen:
LAND BADEN-WÜRTTEMBERG
vertreten durch. ÖZDEMIR, CEM
STUTTGART, GERMANY
D-U-N-S® Nummer: 331011754
Zugestellt an:
Vatikan/ Heiliger Stuhl, Holy See, Rom
Europäisches Parlament Metsola Roberta, Straßburg,
Bundespräsidialamt Parmelin Guy, Genf, CH
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, CH
UN United Nations, Genf, CH
Schweizerisches Bundesgericht , Lausanne, CH
Bundesamt für Energie , ITTINGEN, CH
Österreichische Präsidentschaftskanzlei Alexander Van der Bellen, Wien, AT
Steinmeier, Frank-Walter, Bonn, DE
Bundesamt für Verfassungsschutz, Köln DE
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, DE
Bundesministerium der Justiz, Bonn, DE
Bundesverwaltungsgericht Leipzig, DE
United States Botschaft, Berlin, DE
Botschaft Russische Föderation, Berlin, DE
Verzug
Sehr geehrte Individuen hinter den oben benannten Namen, tätig für oben benannte Unternehmen, Organisationen und Gesellschaften, sowie alle Ihre Mitbeteiligten, Hinterstehenden und Nachfolger,
Sie wurden dreimal unter Fristsetzung aufgefordert, substantiierte und gerichtsfeste Nachweise und/oder lückenlose Beweise vorzubringen, und wurden darüber informiert, dass ihr Schweigen und eine Verweigerung als unwiderlegliche Bestätigung und als volles Eingeständnis zu den folgenden genannten Tatsachen ist.
Sie, als finanzkräftige Unternehmen, erhielten hierfür insgesamt 70 Tage Zeit und damit mehr als ausreichend Gelegenheit, die vorgebrachten Punkte zu entkräften und eventuell vorhandene Einsprüche Ihrerseits, unter lückenloser Beweisvorlage und innerhalb der gesetzten Frist vorzubringen. Dies ist nachweislich kollektiv nicht erfolgt. Damit haben Sie und Ihre durch Sie öffentlich vertretene Unternehmen, sich rechtsgültig in einen rechtsbindenden Verzug begeben.
Sie haben die folgenden Tatsachen als vollständig korrekt, fehlerfrei, rechtsgültig und als die alleinig gültige Wahrheit bestätigt. Sie haben sich bedingungslos, den Forderungen zur Unterlassung der benannten Windkraftanlagen verpflichtet und sich dem Rückbau aller bestehenden Windkraftanlagen und der Wiedergutmachung für die entstandenen Schäden an der Flora, Fauna, Umwelt und den lebendigen Individuen unterworfen.
Mit diesem Verzug als Schuldversicherung Ihrerseits, wird für alle oben benannten Unternehmen, vertreten durch die jeweiligen Hauptverantwortlichen und alle Nachfolger, Hinterstehenden, Auftraggeber, übergeordneten Unternehmen und „Staatsstellen“, unlösbar und rechtsverbindlich festgeschrieben:
Ausflüchte, Vermutungen, Spekulationen und beleglose Behauptungen wurden ausgeschlossen und nur Wahrheit und nachweisbare Tatsachen wurden zugrunde gelegt. Ausweichende, nicht eindeutig oder nicht beantwortete Fragen wurden gemäß Ankündigung und Vertrag gerichtsfest so gewertet, dass die angeschriebenen Stellen entweder
a) unwissend und damit für diese Art von Risikoabschätzung und damit auch für die Umsetzung, völlig inkompetent und für die Allgemeinheit (Menschen, Flora und Fauna) höchst gefährdend sind
oder
b) diese in Kenntnis der Antworten sind und sie verweigern, um ihre wirtschaftlichen Interessen auf Kosten und zum Schaden des Lebendigen und der Flora und Fauna, sowie aus niedrigen Beweggründen der persönlichen Bereicherung, umzusetzen.
Sie wurden darüber in Kenntnis gesetzt, dass Schweigen Ihrerseits, als die Wahrnehmung Ihres Rechts zu Schweigen um sich selbst nicht zu belasten, verstanden werden wird.
Ihnen wurde mitgeteilt, dass ein Versäumnis hierzu, als stillschweigende Anerkennung und Zustimmung zur dargestellten Sachlage und als Ihre uneingeschränkte Zustimmung und bedingungslose Unterwerfung zu allen benannten Bestandteilen, Tatsachen und den Vertragsbedingungen gewertet wird und ein späterer Protest ausgeschlossen ist.
Somit sind untergeschobene Ansprüche von vornherein zu jeder Zeit ausgeschlossen.
Alle Rechte wurden gesichert.
Der angebotene Urkundenprozess, bei welchem ausschließlich schriftlich belegbare Tatsachen berücksichtigt werden und jegliche spekulative Argumentation ausgeschlossen ist, um sicherzustellen, dass ausschließlich objektive Beweise als Entscheidungsgrundlage dienen und die Rechtslage eindeutig geklärt wird, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Eine Entkräftung aller vorgebrachten Anschuldigungen unter Eid, wurde von jeder der angeschriebenen Stellen verweigert.
Die Bestätigung einer Haftungsübernahme wurde von allen Stellen und Beteiligten verweigert.
Die durch das MINISTERIUM DER JUSTIZ ausdrücklich garantierte Rechtssicherheit als ein unveräußerliches Prinzip, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Diese mehrfache Verweigerung ist ein vollumfängliches Schuldeingeständnis der angeschriebenen Stellen, sowie von all deren übergeordneten Stellen, bei dem geplanten Bereicherungsversuch aus niedrigen Motiven, in Gesamttäterschaft und unter Bildung krimineller Vereinigungen.
Alle angeschriebenen Stellen und die ihnen übergeordneten Stellen, haben die folgenden Punkte bedingungslos und vollumfänglich, unter Ausschluss des Protestes, bestätigt:
Die geplanten und bestehenden „Windkraftanlagen“ verletzen die unveräußerlichen Rechte unserer Auftraggeber.
Die geplanten und bestehenden „Windkraftanlagen“ verletzen das Recht auf Schutz der Gesundheit lebendiger Individuen.
Die geplanten und bestehenden „Windkraftanlagen“ verletzen das Eigentumsrecht, da die Windkraftanlagen irreparable Umweltschäden erzeugen und dadurch unseren Auftraggebern ein großer wirtschaftlicher Schaden zugefügt wird.
Durch „Windkraftanlagen“ erfolgt eine Schädigung des Leibes, des Lebens, der Gesundheit, der Lebensqualität, der Natur und ihrer Flora und Fauna.
Die Unterlassungsaufforderung wurde dreimal zugestellt und wird als Vertragsannahme und Bestätigung aller Punkte, benannter Tatsachen und Bedingungen festgesetzt.
Jede Zuwiderhandlung und Weigerung ist automatisch ein Antrag zur Klärung vor Gericht – dem zuständigen und unabhängigen „Freien Schiedsgericht Kininigen“.
Bei Schäden am Lebendigen, haften alle Schädiger vollumfänglich, gemeinschaftlich und unbegrenzt privat. Ohne vorgeschobene, juristische Personen als Konstrukte zum Entzug, Vermeidung und Umgehung einer Haftung. Diese Haftung betrifft alle beteiligten, agierenden und initiierenden Individuen hinter deren juristischen Person, Person und Namensobligation. Die Haftungsübernahmeverantwortung wird durch erweiterte Sippenhaftung in Vermögenshaltung, bis zum vollen Schadensausgleich, gewährleistet.
Die hierzu übersendete Haftungsübernahmebekundung, welche die Übernahme der zu erwartenden Schäden bestätigt und garantiert, tritt automatisch beim ersten „Spatenstich“ in Kraft und ist die rechtlich festgeschriebene, automatische, vollumfängliche und bedingungslose Übernahmebekundung eines jeden Beteiligten, für alle Schäden und daraus erwachsender Forderungen unserer Auftraggeber.
Schäden am Lebendigen werden immer unbegrenzt berechnet.
Vertrags- und Bemessungsgrundlage ist die Ordnung der Dezidierten Vertragsbedingungen Kininigen.
Alle Angeschriebenen und die ihnen übergeordneten Stellen, haben sich mit dem Beitritt zum Vertrag verpflichtet, alle daraus entstandenen Vertragspunkte vollumfänglich, verantwortungsvoll und bedingungslos zu erfüllen.
Irgendwelche übergeordneten Rechte oder gültige „Ansprüche“ konnten von keiner einzigen der angeschriebenen Stellen nachgewiesen werden.
Die Beantwortung aller 269 Fragen wäre von der Geschäftsführung aller angeschriebenen Stellen zu beantworten gewesen. Von den Betreibern ENERKRAFT und ZEAG Energie AG wären zusätzlich anlagen- und unternehmensspezifische Fragen zu beantworten gewesen. Der Betreiber ZEAG Energie AG, erweiternd auf den Verweis auf die anstehende Schadensersatzklage, hinsichtlich des aus dem Betrieb der Anlage „ Harthäuser Wald“ entstandenen Schäden.
Die Belehrung und der Hinweis auf [§ 263 StGB zu Betrug] sind erfolgt.
Die als Behörden auftretenden Unternehmen, erhielten die Auflage, alle Fragen für sämtliche auf dem Verwaltungsgebiet Baden-Württemberg (Bundesland Baden-Württemberg Unternehmensadresse: Richard-Wagner-Straße 15, 70184 STUTTGART, D-U-N-S® Unternehmens-Nummer: 331011754 und c/o Mainaustr. 211 Konstanz, 78464 Germany, D-U-N-S® Unternehmens-Nummer: 333757586) betriebenen Windkraftanlagen zu beantworten.
Die Belehrung und der Hinweis auf [§27 StGB Täterunterstützung und Mittäterschaft §25, auch durch Verschleierung und Beihilfe; §257 StGB zur Begünstigung nach der Tat, §258 StGB zur Strafvereitelung, §259 StGB Hehlerei, §331 – 334 StGB, §339 StGB, §258a StGB, §266 StGB] ist erfolgt.
Grundlage der Befragung waren die angestrebten neuen Projekte sämtlicher angeschriebener Stellen:
14 Windräder (WEA) auf dem gesamten bewaldeten Höhenrücken zwischen Neckarsulm und Langenbrettach bis Gemarkung Eberstadt geplant:
Das Windvorranggebiet HN_09_II Nördlich Erlenbach (Kernort) betrifft die Gemarkung Erlenbach u. Neckarsulm (Mönchswald). Dort sind 4 WEA von Enerkraft PE GmbH geplant.
Das Windvorranggebiet HN_10_II Südwestlich Langenbrettach (Kernort) betrifft die Gemarkung Langenbrettach. Dort sind 4 WEA von der ZEAG geplant.
Das Windvorranggebiet HN_16_II Östlich Erberstadt-Hölzern betrifft die Gemarkung Eberstadt. Dort sind 2 WEA von der ZEAG geplant.
Dann sind noch 4 WEA auf Neuenstadter Gemarkung (Cleversulzbach) von ZEAG in Planung (Ohne Windvorranggebiet = Wildwuchs)
Die Aufstellung/Offenlegung zur tatsächlichen Förderung/Subvention für jedes der Windkraftanlagen-Projekte über die gesamte Laufzeit, gibt es nicht und/oder sie wird nicht benannt, um eine Offenlegung ihrer Unrentabilität der Investition und der Energieproduktion zu vermeiden.
Der Windpark/Windkraftanlage ist ohne eine staatliche Förderung durch die Steuerzahler wirtschaftlich nicht tragfähig.
Ein Mindeststrompreis, der die Wirtschaftlichkeit des Parks sicherstellt, existiert nicht.
Dauerhaft niedrige Strompreise haben die wirtschaftliche Untragfähigkeit des Parks zur Folge.
Bei einer Insolvenz trägt die Allgemeinheit, also der Steuerzahler, die vollen Kosten.
Eine energetische Amortisation der Windkraftanlage(n) findet nicht statt.
Die Höhe der konkret gebildeten Rückstellungen für den Rückbau der Windkraftanlage(n) wird deswegen nicht angegeben, da die gebildeten Rückstellungen für einen vollen Rückbau der Anlagen nicht ausreichen und ein voller Rückbau überhaupt nicht vorgesehen ist. Der Grundstein dafür wird bereits durch den Bau des Fundaments der Windkraftanlage gelegt – 1 m unterhalb der Flurhöhe, um das Fundament nicht später zu entfernen, sondern einfach mit Erde zu bedecken.
Die Betreiber haben eingestanden, dass die gebildeten Rücklagen nicht gegen Inflation abgesichert sind – die derzeitige Inflationsrate ohne Verzerrung, berechnet auf Lebensmittel und Energie, beträgt 40-50%.
Die Angaben zur Versicherung über den Finanzierungsausfall und über allfällige Rückversicherer werden verweigert, da die Kosten in jedem Fall den Steuerzahlern auferlegt werden sollen.
Es gibt keine unabhängige Stelle, welche die jährliche Überwachung und Prüfung der Windkraftanlage(n) übernimmt und der Korruption und dem Betrug an der Allgemeinheit gegenarbeitet.
Die Einsicht der damit zusammenhängenden Daten, wird von allen angeschriebenen Stellen, zur Deckung des Windkraft-Betrugsmodells, verweigert.
Da es keine ausreichenden Rückstellungen gibt, trägt die Allgemeinheit – also der Steuerzahler – über die Abgaben die vollen Kosten für alle Verluste, Schäden und den Rückbau.
Die Angabe über das Eigenkapital, der in diesem Fall die Windkraftanlagen betreibenden Unternehmen wurde verweigert, weil dieses Modell auf staatlicher Subvention gründet und nicht genügend Kapital für Schadensersatzleistungen und vollen Rückbau vorgesehen ist.
Die Planung sieht vor, dass das Fundament der Windkraftanlagen nach Ende der Laufzeit nicht vollständig entfernt wird, sondern im Boden verbleiben.
Die vollständige Entfernung der tausenden Tonnen Beton wird nicht vorgenommen werden, sondern höchstens die üblichen pro forma 1 m an Teilrückbau, um Kosten zu sparen und für die Gewinnmaximierung der angeschriebenen Unternehmen. Aus diesem Grund wird das Fundament 1m unter der Flurhöhe gelegt, um es später einfach mit Erde zuschütten zu können.
Für die Ausführung des Rückbaus haftet keines der angeschriebenen Unternehmen und Stellen.
Pro Windkraftanlage verbleiben die zum Teil ca. 3.000 Tonnen Beton im Boden und zerstören so irreversibel, die ökologisch nicht regenerierbare Fläche.
Eine vollständige Entfernung nach Laufzeitende wird nicht garantiert, sondern fließt als ein feststehender Kalkulationspunkt mit ein.
Für die nicht regenerierbare Bodenverdichtung durch Bau, Betrieb und Rückbau wird weder die Haftung, noch die Verantwortung übernommen.
Für die mit der Bodenverdichtung zusammenhängenden Grundwasserveränderungen wird weder die Haftung, noch die Verantwortung übernommen.
Das Eigenkapital der Betreiber, reicht nicht dafür aus, um den vollständigen Rückbau zu finanzieren, und diese Kosten müssen deshalb vom Steuerzahler übernommen werden.
Die Rücklagen sind nicht Inflationsabgesichert.
Eine neutrale und vereidigte Stelle, welche die Rückbaumaßnahmen überwacht, gibt es nicht.
Eine verbindliche Verpflichtung zur vollständigen Renaturierung gibt es nicht.
Eine Stellungnahme zu den Seilschaften und den vielen Schattenfirmen, am Beispiel des Betreibers ENERKRAFT PE GmbH, wurde von allen Stellen im Angesicht des offenkundigen Betruges, verweigert. Alle angeschriebenen Stellen haben damit die arglistige Voraussicht der geplanten Insolvenz und Umgehung der Haftung eingestanden. (Ensuba GmbH Kirchgasse 7 auf Erlenbach; der Kommanditist ist die ENERKRAFT Beteiligungs GMBH (Stammkapital 25.002 €) und der persönlich Haftende, ist ebenfalls eine GmbH (Kapital 25.000 €) – die „Zängler GmbH“, mit den gleichen Geschäftsführern: Renaud, Oliver Otto Theodor; Mosthaf, Frank STEFFEN, Kompa, Thomas.
Anderes Beispiel: „Zänger GmbH“, Kapital 25.000 € mit den gleichen Geschäftsführern Mosthaf Frank, Kompa, Thomas und Renaud, Oliver. Der persönlich haftende Gesellschafter der „Zänger GmbH“ ist hierbei die remoko GmbH & Co. KG“ bei welcher wiederum der persönlich haftende Gesellschafter die „Zänger GmbH“ ist und ebenfalls nur mit dem Kapital von 25.000 € haftet. Übrigens haftet auch die „Zänger GmbH“ für die „ensuba GmbH & Co.KG“, deren Kommanditist wiederum die „ENERKRAFT Beteiligungs-GmbH“ ist. Sie alle haben übrigens ihren Sitz in der Kirchgasse 7, Erlenbach.Damit wurde die geplante Betrugsabsicht von den angeschriebenen Stellen eingestanden.
Es gibt dafür keine andere Form der Benennung, als Korruption und vorsätzlichen Betrug. Alle genehmigenden Behörden sind bestenfalls nur unfähig, schlimmstenfalls zutiefst korrupt, um diese Form von Seilschaften zu „übersehen“.
Dieses Netzwerk aus Firmen und der GmbH(s) mit der Mindesteinlage von 25.000 EURO, kann und wird niemals die Kosten für den vollständigen Rückbau und Schadensersatz aufbringen und diese Firmenform wurde genau aus diesem Grund dafür gewählt.
Die angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass diese juristischen Person(en) mit äußerst begrenzter Haftung, zur passenden Zeit liquidiert werden, so wie es bereits zum Beispiel mit dem „Windpark Winterlingen GmbH & Co. KG“ 2024 gemacht wurde (übrigens auch hier persönlich haftender Gesellschafter die „Zänger GmbH“, die „Tauberfranken Wind Entwicklungs GmbH & Co. KG“ Liquidierung in 2023, oder die „RWE Renewables International GmbH“ Liquidierung in 2020.)
Es wurde von allen angeschriebenen Stellen bestätigt und eingestanden, dass die angeblich „nachhaltigen“ und „risikofreien“ Windkraftanlagen weder nachhaltig, noch sicher sind und dass die betreibenden Firmen für gewöhnlich, nach maximal 15 Jahren liquidiert werden. Dies dient dazu, Gewinne zu erzielen, sie zu verschieben und die Verluste den Städten und Gemeinden und deren Bürgern anzulasten. (Vortex Energy Deutschland GmbH (2012-2022) die ebenfalls in Verbindung mit der „RWE Renewables International GmbH“ (2006-2020) steht. Weitere Beispiele: RWE Renewables Poland sp. z o.o., Warschau, Polen (derzeit in Liquidation.)
Alle angeschriebenen Stellen verweigerten die Aussage, wie es sich mit den ständig gleichen, auftauchenden Namen in diesen Gesellschaften verhält. Beispielsweise Dotzenrath, Anja-Isabel, Buss, Hennig, Borja Caruana Moyano, Filippo Borsa, Roman Bredlow usw., welche zum Teil etliche Geschäftsführerposten bei ähnlichen Firmenseilschaften im Bereich der Windenergie haben und Seilschaften bilden, um einen großangelegten Steuergeldbetrug, unter der Beihilfe der genehmigenden Behörden, durchzuführen.
Es wurde von allen angeschriebenen Stellen eingestanden, dass beispielsweise von dem Windkraftbetreiber „ZEAG Energie AG“ Druck ausgeübt wurde, damit der Gemeinderat der STADT NECKARSULM das Einverständnis zu zwei Windkraftanlagen im Teilort von OBEREISESHEIM erteilen musste.
Sowie, dass der Windkraftbetreiber „ZEAG Energie AG“ den Gemeinde und Ortschaftsrat der STADT WIDDERN, nach dessen erstem „Nein“, ihn unter Androhungen von Regressansprüchen dazu brachten, ein über 30 ha großes PV-Projekt zu genehmigen, welches an Fläche größer ist, als der anliegende Ort Unterkessach selbst.
Die „ZEAG Energie AG“ ist eine Tochtergesellschaft der „EnBW Energie Baden-Württemberg AG“ und verfügt über die gleichen Finanzmittel zur Beeinflussung der Judikative, um deren wirtschaftliche Interessen mit allen Mitteln durchzusetzen. Der Nachweis über die Skrupellosigkeit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, welche über die Gewalt der Judikative verfügt und diese dazu nutzt, um seine Interessen rücksichtslos durchzusetzen, liegt uns als ein Affidavit aus dem Jahr 2018 vor.Damit wurde von allen Stellen eingestanden, dass bei der Vergabe nicht nur Korruption, Verschweigen, Schönfärben und Manipulation von Daten eingesetzt werden, sondern auch Drohungen und Nötigung zum Einsatz kommen, um Genehmigungen für das Subventionsmodell Windkraft zu erhalten.
Viele Windparks werden bewusst als Zweckgesellschaften gegründet.
Ein Windpark wird häufig nicht von einem großen Konzern direkt betrieben, sondern von einer eigenen GmbH & Co. KG oder GmbH. Diese Gesellschaft hat oft nur einen Zweck: den Betrieb eines bestimmten Windparks und existiert oft nur für die wirtschaftliche Laufzeit des Projekts. Die Betreibergesellschaft wird häufig verkauft, verschmolzen, in eine neue Gesellschaft eingebracht oder liquidiert.
Auf diese Weise verbleiben die Risiken langfristig bei Anwohnern, Gemeinden oder der Allgemeinheit, während die wirtschaftlichen Vorteile früher ausgeschüttet werden.
Diese Ausgestaltung der Windparkgesellschaften, ermöglicht, dass spätere Ansprüche damit faktisch vereitelt werden. Warnsignale hierfür sind generell: ein sehr geringes Eigenkapital bei hohen Projektwerten, wiederholte Gesellschafterwechsel, frühzeitige Liquidationen, hohe Ausschüttungen bei gleichzeitig niedrigen Rückstellungen, Ketten von Projektgesellschaften mit denselben wirtschaftlich Berechtigten, Insolvenzen kurz nach Ende der Förderperiode.
Es wurde von allen angeschriebenen Stellen eingestanden, dass dieser Industriezweig ausschließlich durch staatliche Subventionen existieren kann und sich damit parasitär schädigend an den Steuerzahlern bereichert und diese dann auch noch gesundheitlich schädigt und die Umwelt nachhaltig zerstört.
Eine Aussage, ob es Interessenkonflikte im Genehmigungsprozess gab, sowie dazu warum die Behörden dies ignorierten, wurde von allen Stellen kollektiv verweigert.
Eine Aussage, ob mögliche Befangenheiten geprüft und dokumentiert wurden, wurde von allen Stellen verweigert.
Eine Aussage, welche Zahlen im Genehmigungsverfahren angesetzt wurden, wurde von allen Stellen verweigert.
Eine Aussage bezüglich des Verwandtschaftsverhältnis des Bürgermeisters der „GEMEINDE ERLENBACH“ D-U-N-S® Nummer: 342046186 MOSTHAF, UWE und des Geschäftsführers „ENERKRAFT PE GmbH“, MOSTHAF, FRANK wurde von allen Stellen verweigert. Die persönliche Bereicherung und Vorteilnahme wird und wurde von keiner der angeschriebenen Stellen ausgeschlossen.
Die Aussage, wer real die Kosten des Netzausbaus trägt – ob es tatsächlich der Betreiber oder die Bevölkerung und Stromkunden sind, wurde von allen Stellen verweigert.
Die Benennung der Gesamtkosten des Netzausbaus, die ausschließlich wegen Windkraft notwendig werden, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Die Netzkosten werden nicht vollständig in die Wirtschaftlichkeitsrechnung von Windparks eingepreist, um die tatsächlichen Kosten zu verschleiern und den Betrug und die Bereicherung der Betreiber und der genehmigenden Behörden, durch persönliche Vorteilnahme, zu ermöglichen.
Diese Kosten werden nicht dem Strompreis der Windenergie direkt zugerechnet, sondern sozialisiert, um den Betrug und die Bereicherung der Betreiber und der genehmigenden Behörden, durch persönliche Vorteilnahme, zu ermöglichen.
Die Aussage, wie viel der Netzausbau pro installiertem MW Windleistung konkret kostet, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Eine Erklärung und die Rechtfertigung, wieso die Bürger Netze bezahlen, die primär dem Transport von Windstrom dienen, wurden von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Eine Erklärung und die Rechtfertigung, wieso Strom produziert wird, aber wegen fehlender Netze abgeregelt werden muss, wurden von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Eine Erklärung und die Rechtfertigung, wieso oftmals die Windräder gebaut werden, noch bevor überhaupt eine Netzinfrastruktur vorhanden ist und die Speicherfrage ungelöst ist, wurden von allen angeschriebenen Stellen verweigert, um das betriebene Betrugssystem nicht zu gefährden.
Alle angeschriebenen Stellen bestätigen, dass ein System, welches Strom erzeugt und ihn jedoch nicht transportieren oder speichern kann, ist nicht effizient und kann es niemals sein.
Die Angabe über die Höhe der Kosten durch Abregelung (Abschalten von Windrädern) wegen Netzengpässen, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Eine Aussage dazu, warum Strom produziert wird, der anschließend gar nicht genutzt werden kann, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert, weil die Antwort darauf der großangelegte Betrug durch das korrupte System der Betreiber und der genehmigenden Stellen am Steuerzahler ist.
Eine Aussage und Benennung der Orte, an denen sich die großskaligen Speicher, die ein 100 % windbasiertes System absichern können, befinden, wurde von allen Stellen verweigert, weil es diese Speicher nicht gibt.
Die relevanten technischen Informationen, aus welchem Material die Rotorblätter bestehen, werden aufgrund der Schadstoffbelastung bewusst nicht zugänglich gemacht und liegen vollständig außerhalb der Transparenz für die Bevölkerung.
Ein vollständiges Recycling der Rotorblätter erfolgt nicht, da diese nicht recycelt werden können.
Die Antwort darauf, wo die Rotorblätter, bestehend aus nicht recyclebaren Materialien, nach Lebensende entsorgt werden, wurde verweigert.
Die Antwort darauf, welcher Anteil der Windkraftanlagen und Rotorblätter tatsächlich recycelt wird und welcher verbrannt wird, wurde von allen Stellen verweigert.
Die Antwort darauf, wo die Eingrabung, der das Erdreich dauerhaft verseuchenden Rotorblätter erfolgt, wurde verweigert. (Aktueller Fall der illegalen Verbringung nach Polen und Tschechien.)
Das in den Rotorblättern enthaltene Balsaholz, welches aus der Rodung des Regenwaldes im Amazonas stammt, wird nicht wiederverwertet. (Allein die illegale Rodung von Balsabäumen in unberührten Amazonasgebieten beträgt über 500.000 jedes Jahr. Jährlicher Bedarf: 1.047.619 Basalbäume. 40 Bäume für eine Windkraftanlage. Dies stellt eine ökologische Verwüstung dar!)
Die Umweltschädigung durch Zerstörung der wilden Balsawälder und die Grundlage der dortigen indigenen Bevölkerung und deren soziale, daraus entstehende Probleme, werden nicht kompensiert.
Es gibt keine nachweisbare Recyclinglösung für die Rotorblätter der Windkraftanlagen, sondern allerhöchstens nur Downcycling/Verbrennung/Vergrabung, die die Umwelt und Natur dadurch vergiftenden Materialien.
Der Materialabrieb der Rotorblätter (z.B. Mikroplastik) wird nicht überwacht. Die Antwort über den realistisch erwarteten Abrieb wurde von allen Stellen verweigert.
Die Antwort darauf, welche Kunststoffe, Harze, Fasern und Metalle in den Rotorblättern enthalten sind und wie hoch und in welcher Zusammensetzung diese Materialien enthalten sind, wurde von allen Stellen verweigert. Die Vorlage unabhängiger Studien über die Auswirkung auf den Menschen, wurde von allen Stellen verweigert, weil diese nicht existieren oder die Veröffentlichung dessen nachteilig wäre.
Eine Bezeugung unter Eid, dass die Effekte und Folgen der Zusammensetzungen der Materialien nicht denen von Asbest entsprechen, wurde von allen Stellen verweigert.
Eine Haftungsübernahme diesbezüglich unter Eid, wurde von allen Stellen verweigert. Damit bestätigen alle angeschriebenen Stellen und deren Mitarbeiter, dass das durch die Windkraftanlagen in die Umwelt ausgebrachte Bisphenol A, welches in Flüssen in der Nähe von Produktionsanlagen der entsprechenden Kunststoffe entdeckt wurde, männliche Fische zunehmend verweiblichen und dieser Umstand somit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Sowie dass diese fettlösliche Substanz, welche sich im Körper von Lebewesen ansammelt, krebserregend ist und ähnlich wirkt wie das weibliche Hormon Östrogen und deshalb eine Gefährdung für Mensch und Tier darstellt.
Die Stellungnahme zur Frage, welche Gesundheitsrisiken freigesetzte CFK und GFK Fasern auf Lebewesen haben, wurde von allen Stellen verweigert.
Eine unter Eid erfolgende Widerlegung der folgenden Effekte wurde verweigert:
– CFK-Fasern: Diese sind meist feiner und können beim Schneiden, Bruch oder dem Verbrennen in die Luft gelangen und beim Einatmen tief in die Lunge (lungengängig) eindringen. Dort können sie Entzündungen, Fibrosen und langfristig schwere Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs verursachen. Besonders kritisch sind CFK-Fasern, die klein und starr sind und damit ähnlich wie Asbestfasern wirken können. Verbrennungsrückstände enthalten zudem giftige Gase und Stoffe, die Schleimhäute, Atemwege und Augen reizen können. Der Umgang mit abgebrannten CFK-Fasern kann eine erhöhte Gesundheitsgefährdung darstellen.– GFK-Fasern: Glasfasern sind gröber und weniger lungengängig als CFK-Fasern. Das Einatmen kann dennoch zu Reizungen der Atemwege, Schleimhäute und Haut führen und mit Symptomen wie Husten, Juckreiz und Ekzemen verbunden sein. Ein Krebsrisiko durch reine GFK-Partikel ist nicht auszuschließen.
Die Aussage, in welchem Radius der Abrieb der PFAS (oft „Ewigkeitschemikalien“ genannt) erfolgt und auf der Erde, Pflanzen und Wasser landet, wurde von allen Stellen und deren Mitarbeitern verweigert. Die Benennung über die Reichweite der Verteilung der PFAS bei verschiedenen Windstärken, wurde von allen Stellen verweigert. Somit haben alle Stellen und deren Mitarbeiter die extreme Verteilung dieser PFAS-Kleinstpartikeln aus dem Materialabrieb eingestanden. Eine Haftungsübernahme hierfür wird jedoch aus Profitgründen verweigert.
Es wird von allen Stellen eingestanden, dass gemäß aktuellen Angaben der Radius hierfür mindestens 1000 Meter beträgt, in welchem der Materialabrieb rund um das Windrad verteilt wird und dauerhaft die Böden kontaminiert. Dieses sollte genau genommen, zu einem Nutzungsverbot der sich in diesem Radius befindenden landwirtschaftlichen Flächen führen. Eine Haftungsübernahme der angeschriebenen und verantwortlichen Stellen und eine Entschädigung der betroffenen Landwirte, Eigentümer und lebenden Individuen, erfolgen nicht.
Eine Sicherstellung, dass diese wasserlöslichen Ewigkeitschemikalien, nicht über Regen und Oberflächenabfluss in Bäche und Seen und damit langfristig ins Grundwasser und die Nahrungskette gelangen, gibt es von keiner Stelle.
Eine Aussage, wie viele Tiere (Wild und Kleintiere) jährlich im Schnitt an Standorten der betriebenen Windkraftanlagen durch die Verseuchung durch Mikroabrieb erkrankt sind oder getötet werden, wurde verweigert.
Eine Aussage, wie viele Menschen jährlich im Schnitt an Standorten der betriebenen Windkraftanlagen durch die Verseuchung durch Mikroabrieb der angebauten Lebensmittel oder Fisch erkranken, wurde verweigert.
Eine Aussage, welche konkreten Schutzmaßnahmen für Menschen und Tiere diesbezüglich umgesetzt werden und wie effektiv diese nachweislich sind, wurde von allen Stellen verweigert, weil es keine konkreten Schutzmaßnahmen gibt.
Eine Aussage, in welcher Intensität die umgebenden Weinbaugebiete und Landwirtschaftsflächen durch die Absorption der Ewigkeitschemikalien und somit der Weinanbau und die Landwirtschaft Heilbronn durch die Vergiftung der Endprodukte betroffen sein werden, wurde von allen Stellen und deren Mitarbeitern verweigert.
Es gibt keine durch neutrale Stellen berechneten Prognosen und Zahlen, bezüglich der Veränderung der Grundwasserverteilung durch das Fundament der Windkraftanlagen in den betreffenden Gebieten oder sie werden aufgrund ihrer nachteiligen Wirkung der Öffentlichkeit nicht offen gelegt.
Eine Aussage, in welchem Radius und welcher Tiefe, der durch PFAS verseuchte Bodens beim Rückbau abgetragen wird und wohin die Verbringung des verseuchten Boden erfolgt, wurde von allen Stellen und deren Mitarbeitern verweigert.
Es gibt keine Studien über die gesundheitlichen Schäden durch PFAS Abrieb durch Windkraftanlagen am Menschen, den anschließenden Konsum der durch PFAS belasteten Nahrungsmittel und die durch PFAS kontaminierte Luft.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass hierzu keinerlei Schutzmaßnahmen vorgenommen werden.
Entschädigungen für Gesundheitsschäden durch Vergiftung und Anreicherung der PFAS im menschlichen Körper und dessen Organen werden nicht vorgenommen.
Die Aussage, In welchem Radius der Schattenschlag erfolgt, wurde von allen Stellen verweigert.
Studien bezüglich des durch den Schattenschlag erzeugten Flackerlichts und der damit verbundenen Verhaltensänderungen bei Wildtieren und Vögeln, wurden nicht vorgenommen.
Studien bezüglich des durch den Schattenschlag erzeugten Flackerlichts und der damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Menschen, wurden nicht vorgenommen.
Es erfolgt keine Entschädigung durch die Betreiber der Windkraftanlagen oder durch die genehmigenden Stellen, für die vom Schattenschlag gesundheitlich und psychisch beeinträchtigten Einwohner oder der sich im Wald regelmäßig aufhaltenden Individuen.
Es wurden keine Schadensmeldungs- und Schadensbearbeitungsstellen eingerichtet.
Eine Aussage, wie viele Tiere (Vögel, Fledermäuse) jährlich im Schnitt an den Standorten der Windkraftanlagen durch die Rotation der Rotorblätter getötet werden, wurde von allen Stellen und deren Mitarbeiter verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden dass eine ehrliche Statistik hierzu nicht gewünscht und nicht möglich ist, da erschlagene/verletzte Vögel in der Natur innerhalb kürzester Zeit von anderen Tieren gefressen werden.
Eine Kompensation und ein Ausgleich, für die an der Natur stattgefundenen Veränderungen durch die notgedrungene Anpassung der Flugrouten von Vögeln und die Störungen ihres Brutverhaltens, erfolgt nicht.
Eine Kompensation und ein Ausgleich für die langfristigen Populationsveränderungen von Vögeln und Fledermäusen erfolgen nicht.
Eine Aussage, wie viele Insekten jährlich im Schnitt an diesen Standorten getötet werden, wurde von allen Stellen verweigert.
Eine Aussage, ob die durchschnittlich 800 Bäume, die pro Windkraftanlage gefällt werden, wieder gepflanzt werden, um den Verlust der Jahrzehnte alten Bäume zu kompensieren und auszugleichen, wurde von allen Stellen verweigert. Es ist deshalb anzunehmen, dass kein Ausgleich dieser Bäume stattfinden wird.
Eine Aussage, ob der Abverkauf der geschlagenen Bäume, als die Lunge der Erde, die zum Abbau des CO2 beitragen, niedrigpreisig an China verkauft wurde und wird, wurde von allen Stellen verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass die intensive Rodung der Bäume nicht nur die Standorte selbst betrifft, sondern dass auch die bestehenden Forststraßen massiv ausgeweitet werden müssen, um die Rotorblätter an den Standort verbringen zu können. Kurvenradien, Kabeltrassen, Entwässerungssysteme und großflächige Baustellen verändern ganze Waldgebiete nachhaltig.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass weder Borkenkäfer, noch Sturmereignisse oder das ehemalige Schreckgespenst „saurer Regen“, jemals mit einer vollständigen und vorgenommenen Rodung für Windkraftanlagen vergleichbar sind.
Eine Aussage, wie die zu erwartenden Lebensraumveränderungen bei Wildtieren kompensiert und diesen entgegengewirkt wird, wurde von allen Stellen verweigert.
Eine Aussage, ob die Standorte vor dem Bau der Windkraftanlagen als ökologisch sensibel eingestuft wurden, wurde von allen Stellen verweigert.
Um die Windkraftanlage am Standort des Waldkindergartens durchzusetzen, wird die auf der Roten Liste, als stark gefährdet bzw. als vom Aussterben bedroht stehende Gelbbauchunke, durch oberflächliche Maßnahmen, zum Schein und zur Beruhigung der Öffentlichkeit, ohne jegliche Erfolgsgarantie, versucht, anderweitig umzusiedeln.
Die Aussage, wie oft der Windpark an anderen Standorten abgeregelt werden musste, da der Strom nicht einspeisbar war, wurde von allen Stellen verweigert.
Die Aussage, wie viel Prozent der erzeugten Energie nicht genutzt werden konnten, wurde von allen Stellen verweigert.
Von allen angeschriebenen Stellen wurde eingestanden, dass Windkraftanlagen im Binnenland, überhaupt nur etwa 25 % der Betriebszeit eine Leistung bringen und auch da nicht voll.
Desaströses Beispiel gemäß https://energy-charts.info: Am 2. Juni 2026 speisten die rund 29.226 Windkraftanlagen an Land, mit einer installierten Gesamtleistung von 68.067 MW um 20:45 Uhr lediglich 551,7 MW ins Netz ein. Das entsprach 0,8 % ihrer installierten Nennleistung. (7 Uhr – 2,5%, um 14 Uhr – 1,9%) Deutschland war damit gezwungen die Leistung von 12 ausländischen Kernkraftwerken, zum Preis von EURO 422,28, einzukaufen.
Die Aussage, worin und in welche Anlagen der Strom der Windkraftanlagen eingespeist wird, bevor er in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, wurde von allen Stellen verweigert.
Die Auskunft über die Menge und an welchem Standort die Stromtrassen angelegt werden, wurde von allen Stellen verweigert.
Die Aussage, nach genauer Prognose der geplanten Standorte, wurde von allen Stellen verweigert.
Die Aussage, wer die erwarteten Verluste bezahlen muss, wurde von allen Stellen verweigert, da es von allen involvierten Stellen selbstverständlich erwartet wird, dass die Verluste von den Steuerzahlern getragen werden.
Die Aussage, welche tatsächlichen Messwerte für Lärm und Infraschall vorliegen, wurde von allen Stellen und deren Mitarbeitern verweigert, da keine tatsächlichen Messwerte vorliegen, bzw. diese bewusst verheimlicht werden, da sie sich hochgradig schädigend auf Mensch und Natur auswirken.
Die Aussage, welche konkreten Messwerte für Infraschall an und in Wohnhäusern vorliegen, wurde von allen Stellen und deren Mitarbeitern verweigert, da keine tatsächlichen Messwerte vorliegen, bzw. diese bewusst verheimlicht werden, da sie sich hochgradig schädigend auf Mensch und Natur auswirken.
Die Aussage, in welchem Abstand Infraschall-Messungen vorgenommen wurden, wurde von allen Stellen verweigert, da keine tatsächlichen Messwerte vorliegen, bzw. diese bewusst verheimlicht werden, da sie sich hochgradig schädigend auf Mensch und Natur auswirken.
Die Aussage, ob es dokumentierte Beschwerden von den Anwohnern der bereits betriebenen Windkraftanlagen gibt, wurde von allen Stellen verweigert. Die Erfahrung und Berichte zahlreicher Betroffener bestätigen, dass Beschwerden von den Behördenstellen ausgesessen, relativiert und ignoriert werden, um Schadensersatzforderungen entgegen zu wirken.
Die Aussage darüber, welche Studien von den angeschriebenen Stellen bezüglich der durch den Infraschall erzeugten Verhaltensänderungen bei Wildtieren ausgeführt werden, wurde von allen Stellen verweigert, da keine tatsächlichen Studien vorgenommen wurden, bzw. diese bewusst verheimlicht werden, da daraus der hochgradig schädigende Einfluss auf Menschen und Natur hervorgeht.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Wahrnehmung tiefer Frequenzen wie der Infraschall, evolutionär alte biologische Funktionen betrifft.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Auswirkungen technischer Infraschallquellen auf Tiere und Menschen bislang nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die biologische Bedeutung von Infraschall, durch dessen Nutzung in der Tierwelt belegt wird.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Infraschall von Tieren zur Kommunikation über große Entfernungen genutzt wird. Elefanten gehören dabei zu den bekanntesten Infraschall-Kommunikatoren, mit ihren Rufen im Frequenzbereich von etwa 14 bis 35 Hertz, welche Entfernungen von bis zu zehn Kilometern und darüber hinaus überbrücken können.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass bei Elefanten die Wahrnehmung von Infraschall, über die Bodenvibrationswahrnehmung, über die Fußsohlen und Knochenleitung erfolgt.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die von Windkraftanlagen erzeugten Infraschallanteile Kommunikationskanäle von Elefanten beeinträchtigen, sowie dass die Koordination von Elefantenherden über größere Distanzen, durch technische Infraschallquellen gestört werden.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Löwen Infraschall-Anteile in ihrem Gebrüll erzeugen und auch darüber kommunizieren. Die Löwen an der Skelettküste Namibias setzen diesen Infraschall zur Partnerfindung und Revierabgrenzung ein.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Giraffen tieffrequente Kommunikation zur Kontaktaufnahme über größere Distanzen nutzen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass der von Nashörnern verwendete Infraschall, Frequenzen im Bereich von etwa fünf bis fünfzehn Hertz freisetzt und zur Reviermarkierung und zur Paarungskoordination eingesetzt wird.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Krokodile und Alligatoren Infraschall-Vibrationen erzeugen und über größere Entfernungen einsetzen können und dass Infraschall auch von Okapis zur Kommunikation in bewaldeten Lebensräumen genutzt wird.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Haushühner auf Infraschall reagieren, weil sie auch, wie alle Tiere, tiefere und höhere Frequenzen wahrnehmen können als Menschen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Blauwale Frequenzen von etwa 10 bis 40 Hertz zur Kommunikation nutzen und zu den lautesten biologischen Schallquellen der Erde zählen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Finnwale, Pottwale und Großwale tieffrequente Schallsignale zur Kommunikation einsetzen. Diese tieffrequenten Schallsignale werden zur
Partnerfindung, zur Orientierung auf Wanderrouten, zur Warnung vor Gefahren und zur Wahrnehmung ihrer Umgebung genutzt.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass sich tieffrequente Signale im Meer über sehr große Distanzen ausbreiten können und dass Wasser Schall deutlich schneller leitet als Luft.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Vibrationen von Offshore-Windkraftanlagen in das Meerwasser übertragen werden und dass sich dieser, von Offshore-Windkraftanlagen erzeugte Infraschall, im Wasser effizient ausbreitet.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Unterwasserschall von Offshore-Windparks Wale über große Entfernungen beeinflussen und im im Nahbereich physische Belastungen für Meeressäuger verursachen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Offshore-Windparks die akustische Orientierung, Wanderbewegungen, Kommunikation, die Partnerfindung von Walen und die Kommunikation zwischen Muttertieren und ihren Kälbern stark beeinträchtigen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Temperaturinversionen in Küstenregionen die Ausbreitung tiefer Frequenzen begünstigen können.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Bau- und Rammarbeiten im Meer erhebliche Unterwasserschallereignisse erzeugen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass technische Infraschallquellen zu einer Verdrängung von Tierpopulationen aus ihren Lebensräumen führen können.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die von Windkraftanlagen erzeugten tieffrequenten Schallanteile die natürliche Infraschallkommunikation zahlreicher Tierarten beeinträchtigen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass zahlreiche Tierarten auf stabile Kommunikationsfrequenzen angewiesen sind und das all diese Tierarten ihre artspezifischen Kommunikationsfrequenzen nicht beliebig verändern können und dass diese Tiere technische Infraschallquellen nicht durch lautere, eigene Signale kompensieren können.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Auswirkungen technischer Infraschallquellen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen berücksichtigt werden müssen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Bewerbung von Windkraftanlagen als uneingeschränkt artenschutzfreundliche, „grüne Technologie“, vor einem Hintergrund in diesem Ausmass und mit den in diesem Verzug ersichtlichen Folgen, kritisch zu hinterfragen ist.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die ökologischen Auswirkungen von Infraschall auf Tiere auf dem Land und im Wasser zwingend weiterer wissenschaftlicher Untersuchung bedürfen.
Die Aussage darüber, welche Studien von den angeschriebenen Stellen bezüglich der durch Infraschall erzeugten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Menschen ausgeführt wurden, wurde von allen Stellen verweigert, da keine tatsächlichen Studien vorgenommen wurden, bzw. diese bewusst verheimlicht werden, da aus diesen der hochgradig schädigende Einfluss auf den Mensch hervorgeht.
Die Aussage darüber, wie die Entschädigungen für Gesundheitsschäden durch Infraschall, vorgenommen werden, wurde deshalb verweigert, da ein Haftungsentzug aller Betreiber und der genehmigenden Stellen bereits geplant und einkalkuliert wurde und wird.
Von allen angeschriebenen Stellen wurde die Aussage unter Eid verweigert, welche ausschließt und versichert, dass Tiere vom Infraschall nicht massiv beeinflusst werden und es nicht sogar nachgewiesen wurde, dass Hühnereier absterben (https://tkp.at/2025/04/05/eier-sterblichkeit-in-der-naehe-von-windraedern-erhoeht-studie/) und keine Küken schlüpfen, wurde von allen Stellen verweigert. Die Aussage unter Eid, dass Untersuchungen nicht gezeigt haben, dass Vibrationen während den Tagen 5 bis 8 der Entwicklung von Küken in Hühnereiern, die Sterblichkeit und Missbildungen nicht erhöhen, insbesondere bei Frequenzen zwischen 20 und 30 Hz und Beschleunigungsamplituden von 0,25 bis 1,5 G und dass die gleichen Frequenzen und Amplituden nicht die Sterblichkeit bei Perlhuhn-Eiern um bis zu 48 % erhöhen.
Von allen angeschriebenen Stellen wurde die Aussage unter Eid verweigert, welche ausschließt und versichert, dass keine zellulären Stresswirkungen und schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen durch chronische Exposition gegenüber periodisch auftretendem, niederfrequentem Infraschall und Vibrationen hin auftreten.
Von allen angeschriebenen Stellen wurde die Aussage unter Eid verweigert, welche ausschließt und versichert, dass neueste Erkenntnisse zu Infraschall und Mechanotransduktion keine deutlichen Hinweise auf eine Unverträglichkeit zwischen chronischen und impulsiven Niederfrequenzen und dem grundlegenden Informationsweg aller Organismen aufzeigen und dass es keine potenziell schwerwiegenden Folgen einer Wechselwirkung, z.B. Verlust der Endothelintegrität, erhöhter Blutdruck und Gewebeumbau des Herzens, verminderte Fruchtbarkeit, Strandungen und Tod von Walen, Rückgang von Tierarten und Insekten sowie Verringerung der pflanzlichen Biomasse gibt.
Die Aussage, welche Gutachten von den Betreibern der Windkraftanlagen selbst beauftragt wurden, wurde von allen Stellen verweigert.
Es gab somit keine Gutachten und auch keinerlei unabhängige Prüfung dieser Anlagen und der Folgen daraus.
Da keinerlei Gutachten erstellt wurden, kamen da hinsichtlich der verwandtschaftlichen und voreingenommenen Seilschaften und Verflechtungen, wie im Fall ENERKRAFT und GEMEINDE ERLENBACH, nicht zum tragen.
Eine Aussage, über die reale, durchschnittliche Lebensdauer der Windkraftanlagen, wurden von allen Stellen verweigert. Es wird damit von einer Verschleierung der tatsächlichen Kosten ausgegangen.
Die Aussage, welche Risiken dieses Projekts nicht die Betreiber, sondern die Allgemeinheit tragen, wurde von allen Stellen verweigert. Es wird damit von einer Verschleierung der tatsächlichen Kosten ausgegangen.
Die Aussage, wie oft größere Reparaturen und Instandhaltungen an den Anlagen anfallen, wurde von allen Stellen verweigert. Es wird damit von einer Verschleierung der tatsächlichen Kosten ausgegangen.
Die Aussage, welche Maßnahmen vorgenommen werden, um den Einsturz von Windrädern, wie im Münsterland im Oktober 2025, Gescher im Juli 2025 oder in Kildare im März 2025 zu verhindern, wurde von allen Stellen verweigert. Es wird somit davon ausgegangen, dass keinerlei Schutzmaßnahmen hierfür getroffen werden.
Die Aussage, welche Maßnahmen vorgenommen werden, um Brände von Windrädern, die erfahrungsgemäß 5-10 Mal pro Jahr passieren, zu verhindern, wurde von allen Stellen verweigert. Es wird somit davon ausgegangen, dass keinerlei Maßnahmen für einen Schutz vor Bränden getroffen werden.
Es wurde von allen angeschriebenen Stellen bestätigt, dass eine Löschung bei Bränden in der Höhe der Windkraftanlagen nicht möglich ist und damit die beim Brand freigesetzten Schadstoffe ungefiltert und ungebremst in die Umwelt abgegeben werden.
Die Aussage, wie hoch die tatsächlichen Wartungskosten im Vergleich zur Planung sind, wurde von allen Stellen verweigert. Es wird damit von einer Verschleierung der tatsächlichen Kosten ausgegangen.
Die Aussage, wie lange es tatsächlich dauert, bis die Anlage ihre Herstellungsenergie amortisiert hat, wurde von allen Stellen verweigert. Es wird damit von einer Verschleierung der tatsächlichen Kosten ausgegangen.
Die Aussage, wie die Gesamt-Umweltbilanz inklusive Bau und Rückbau berechnet wird, wurde von allen Stellen verweigert. Es wird damit von einer Verschleierung der tatsächlichen Kosten ausgegangen.
Die Aussage, welche negativen Effekte in der Bau- und Rückbaubilanz nicht berücksichtigt werden, wurde von allen Stellen verweigert. Es wird damit von einer Schönrechnung zur Vorspiegelung falscher Tatsachen und der Verschleierung der tatsächlichen Kosten, ausgegangen.
Die Aussage bzw. Stellungnahme, wie es sich mit der Beendigung und dem Rückbau von Windkraftanlagen in anderen europäischen Ländern und weltweit, wie Schweden, Norwegen, Japan, Kolumbien, Russland verhält, wurde von allen Stellen verweigert.
Eine Abgabe einer Versicherung der Geschäftsführer der Anlagenbetreiber und der Genehmigungsbehörden unter Eid, dass eine geplante Insolvenz der Betreiber-Unternehmen ausgeschlossen wird und dass diese Individuen, für die Kosten des vollständigen Rückbaus deshalb vollständig privat aufkommen werden, wurde in jedem Fall verweigert.
Eine Aussage, wie die Entschädigung für den Preisverfall der umliegenden Immobilien, durch die genehmigenden Stellen und die Betreiber der Anlagen vorgenommen wird, wurde von allen Stellen verweigert. Es wird somit davon ausgegangen, dass keinerlei Entschädigung für den entstehenden Preisverfall der umliegenden Immobilien angedacht ist.
Eine Aussage, wie die Entschädigung für die reduzierte Vegetation, die erhöhte Umgebungstemperatur, die Senkung der Luftfeuchtigkeit und die allgemeine Trockenheit der Böden, wie sie beispielsweise in der Gemeinde Widdern durch den Windpark „Harthäuser Wald“ erfahrungsgemäß vorherrscht (da die Regenfronten durch Windräder oftmals umgeleitet werden), vorgenommen werden wird, wurde von allen Stellen verweigert. Es wird somit davon ausgegangen, dass keinerlei Entschädigung der Betroffenen für diese entstehenden Schäden angedacht ist.
Eine Aussage bzw. Stellungnahme, wie es sich mit der Studie von Rui Li von der Cornell Universität verhält, welche das Windschleppen und die Nachlaufeffekte mit einer Länge von 100 km nachgewiesen hat, wurde von allen Stellen verweigert.
Keine einzige der angeschriebenen Stellen konnte die Tatsache widerlegen und bestätigen, dass die Stromerzeugung der Windräder, durch den Nachlaufeffekt nah hinter dem Rotor sehr stark und nach 1–2 km deutlich abgeschwächt ist und sich die Windräder damit gegenseitig stören und deshalb die Aufstellung der Windräder in Gruppen kontraproduktiv ist. Sowie, dass der Nachlaufeffekt bereits beim Vorhandensein eines zweiten Windrades, zu einem Leistungsverlust von bis zu 30 % führt und dass je größer der Windpark ist, desto größer der Kaskadeneffekt der gegenseitigen Beeinflussung der Windräder ist und zu einer deutlichen Leistungsreduktion führt.
Alle angeschriebenen Stellen haben deshalb eingestanden, dass dieser Nachlaufeffekt damit für eine höhere Materialbelastung, mehr Verschleiß und eine generell kürzere Lebensdauer einzelner Komponenten sorgt, für die stärkere Durchmischung der Luft und damit zu einer höheren Austrocknung der Umgebung sorgt, sowie zu einer noch höheren Ineffizienz der Windkraftanlagen in Gruppen führt, als sowieso schon.
Keine einzige der angeschriebenen Stellen konnte die Tatsache widerlegen und bestätigen damit, dass der gut dokumentierte Nachlaufeffekt, nicht nur zur reduzierten Stromerzeugung innerhalb der Windparks führt, sondern auch die Ursache der Veränderung oberflächennaher Meteorologie und Luft-Meer-Flüsse sind und damit nachweislich die Ökologie und Umwelt zerstören.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Offshore-Windparks Auswirkungen auf Meeresoberflächentemperaturen und atmosphärische Prozesse haben.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Windkraftanlagen einen Teil ihrer Energie als Schall und Vibration an die Umgebung abgeben.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Infraschall Vegetation und Wasser durchdringen kann und über den Erdboden übertragen wird.
Die Aussage, in welchem Maßstab der Einsatz von Windkraftanlagen zu Bodentrockenheit führt und durch die Verwirbelung der Luftschichten zur nachweislichen Veränderung des regionalen Klimas führt, wurde von allen Stellen verweigert.
Keine einzige der angeschriebenen Stellen war zu einer vereidigten Widerlegung der Tatsache bereit, dass der Effekt der Wind-Schleppe, durch welchen es zu erheblichen Verwirbelungen und Durchmischung der Luftschichten kommt und dies sogar über die beträchtliche Höhe der Windräder hinaus, und damit letztendlich alleinig für die Austrocknung von Böden in Windparks verantwortlich ist. Damit haben alle angeschriebenen Stellen die Austrocknung der Böden durch die Windparks bestätigt.
Alle angeschriebenen Stellen verweigerten eine vereidigte Aussage und die Versicherung des Ausschlusses, des als Windsterben oder „Global terrestrial stilling“ bezeichneten Effekts, welcher durch die deutsche Oberbehörde bereits 2017 eingestanden wurde und gemäß Messwerten die Abnahme der Windgeschwindigkeit durch den Betrieb von Windparks belegte.
Eine Aussage und Bestätigung unter Eid, dass die weltweit eingesetzten Modelle zur Lärmprognose von Windrädern die elementaren physikalischen Effekte nicht ignorieren, sowie dass die durch diese Rechenlücke realen Schallwerte nicht massiv unterschätzt werden, vor allem bei großen Windparks, wurde von allen Stellen verweigert. Damit wurde von allen angeschriebenen Stellen die Forschung Jules Colas vom französischen Strömungs- und Akustiklabor LMFA der École Centrale de Lyon, welcher den wissenschaftlichen Beweis erbrachte, dass Genehmigungswerte unzutreffend sind, vollumfänglich bestätigt.
Von allen angeschriebenen Stellen wurde die Aussage dazu verweigert, ob eine Versicherung der jeweiligen Geschäftsführer als Bürgermeister der angeschriebenen „Städte“ und „Gemeinden“ besteht, welche sicherstellt dass die Kosten für den Rückbau und die anfallenden Schäden, nicht durch die Bewohner selbst getragen werden müssen, sondern das die Bürgermeister und die genehmigenden Stellen, im vollen Umfang für Ihre Handlungen und mit Privatvermögen selbst haften.
Von allen angeschriebenen Stellen wurde die Benennung aller Rückversicherer und der Versicherungssummen, verweigert. Damit muss davon ausgegangen werden, dass es keine Rückversicherer gibt, welche diese Risiken zu versichern bereit sind.
Die Benennung der Entschädigungspläne für die, den Waldkindergarten Neckarsulm e.V. besuchenden Kinder durch die zu erwartenden gesundheitlichen Schäden, wurde von allen Stellen verweigert.
Die Benennung der Pläne, wie genau die Sicherstellung des Gefährdungsausschlusses, der dort untergebrachten Kinder während der Devastierung des Waldes durch den Bau der Anlagen erfolgen soll, wurde von allen Stellen verweigert.
Die Aussage in welchem Maße, die durch den Einsatz von Windkraftanlagen erfolgte Bodentrockenheit und reduzierte Niederschlagshäufigkeit und -menge, durch die Verwirbelung der Luftschichten erfolgen wird, wurde von allen Stellen verweigert.
Keine einzige der angeschriebenen Stellen war in der Lage unabhängige Stellen, welche nicht im Interesse der Windkraftanlagen gemessen haben, zu benennen.
Keine einzige der angeschriebenen Stellen war in der Lage die tatsächliche Menge des SF₆ pro Anlage zu benennen.
Keine einzige der angeschriebenen Stellen war in der Lage zu benennen, wie hoch die realen, gemessenen Leckageraten diesbezüglich, pro Jahr sind.
Konkrete Messprotokolle zu SF₆-Emissionen konnten von keiner einzigen Stelle vorgelegt werden.
Es erfolgt von keiner Stelle eine Sicherstellung, dass die schleichenden SF₆-Lecks nicht über Jahre unentdeckt bleiben.
Keine einzige der angeschriebenen Stellen war in der Lage, den Einsatz von SF₆, – eines der stärksten Klimagase – in einer angeblich „klimafreundlichen“ Technologie zu rechtfertigen und zu erklären, welches 22.800 Mal klimaschädlicher ist als Kohlendioxid.
Alle angeschriebenen Stellen verweigerten die Stellungnahme zu der Berechnung des IPCC, welche besagt, dass es genau genommen 3200 Jahre dauert, bis sich das SF₆ Gas in der Atmosphäre zersetzt und damit seine Wirkung verliert.
Alle angeschriebenen Stellen verweigerten die Stellungnahme zu der Tatsache, dass Schwefelhexafluorid nur entsprechend einer freiwilligen Selbstverpflichtung verwendet werden darf, wenn es in geschlossene Systeme eingebracht und danach wiederverwertet oder neutralisiert wird.
Alle angeschriebenen Stellen verweigerten die Stellungnahme zu der Tatsache, dass es massivste Verstöße der SF6-Mengen-Meldepflicht in Deutschland gibt. Eine Handlungsstrategie hierzu gibt es von den angeschriebenen Stellen nicht. Damit haben diese, vollumfänglich, alle Studien der unterschiedlichen Wissenschaftler, Behörden, sowie Universitäten Europas bestätigt, dass sich 50 Prozent mehr Schwefelhexafluorid in der Luft befinde, als die aktuellen Emissionsdaten suggerieren würden, und dass Deutschland hierbei als klarer Hauptverursacher der SF₆ Luftverschmutzung gilt.
Eine Aussage über die zukünftige Handhabung und Vorgehensweise zum geplanten Verbot und zur Gesetzesänderung der EU zur Nutzung des SF₆ Gases in 2030 und zum Weiterbetrieb der Windkraftanlagen, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Die Aussage, wie viel CO₂-äquivalent entsteht, wenn nur 1 kg SF₆ entweicht, wurde von allen Stellen verweigert.
Es gibt von den angeschriebenen Stellen absolut keine Gesamtbilanz, die SF₆-Verluste ehrlich einrechnet.
Die Aussage, wie oft eine Anlage auf SF₆-Leckagen geprüft wird, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Es gibt von den angeschriebenen Stellen keinerlei Sicherstellungspläne, um auszuschließen, dass das Schwefelhexafluorid (SF6), welches 5 Mal schwerer als Luft ist, sich nicht in Bodennähe der Anlage sammelt. Die unmittelbare Einatmung von Schwefelhexafluorid führt zu Atemstillstand bzw. einer Kohlendioxidnarkose.
Die Aussage, wie Kontrollen hierzu durchgeführt werden und auch erfolgen und ob diese intern oder unabhängig sind, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Die Aussage über dokumentierte Fälle von Leckagen oder Verlusten, in den durch die Betreiber und genehmigenden Behörden zuständigen Windkraftanlagen, wurde von allen Stellen verweigert.
Eine Stellungnahme dazu, wie mit alten oder defekten Schaltanlagen umgegangen wird, wurde von allen Stellen verweigert.
Die Aussage, was mit dem SF₆ beim Rückbau konkret – Schritt für Schritt – passiert, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Es wird von keiner einzigen Stelle garantiert, dass beim Rückbau kein Gas entweicht.
Es gibt keine lückenlose Dokumentation der Rückgewinnung des SF₆ Gases.
Eine Benennung der haftenden Stellen und Individuen für den Fall, dass beim Rückbau SF₆ Emissionen entstehen, wurde von sämtlichen angeschriebenen Stellen verweigert.
Eine Benennung der haftenden Stellen und Individuen für den Fall, dass SF₆ unbemerkt über Jahre entweicht, wurde von sämtlichen angeschriebenen Stellen verweigert.
Eine Aussage, ob inflationsbereinigte Rückstellungen hierfür für mögliche Umweltschäden eingeplant sind, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert. Damit wurde eingestanden, dass keine inflationsbereinigten Rückstellungen für mögliche Umweltschäden durch das SF₆ eingeplant sind und diese von den Steuerzahlern getragen werden müssen.
Eine Aussage, ob die Risiken vollständig von den Betreibern getragen werden oder diese am Ende auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, wurde von allen Stellen verweigert. Damit wurde eingestanden, dass die Abwälzung der am Ende entstehenden Kosten und Verluste auf den Steuerzahler erfolgen wird.
Die Aussage, ob es unabhängige Kontrollen durch Behörden gibt, wurde von allen Stellen verweigert.
Die Aussage, ob es unabhängige Kontrollen der zuständigen Behörden, die erfahrungsgemäß ausschließlich den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber Vorrang geben, um die Agenda voranzutreiben, sämtliche Risiken ausblenden und oftmals sogar persönlich Profit aus solchen Projekten ziehen (Beispiel Vorsitzende der Grünen, Franziska Brantner als Mitglied des Aufsichtsrats der Bundesagentur für Sprunginnovationen, deren Tochtergesellschaft den Bau von übergroßen Windkraftanlagen vorantreibt), wurde von allen Stellen verweigert. Es gibt keinerlei unabhängige Kontrollen, weder der Betreiber noch der Behörden.
Die Aussage, ob die SF₆-Emissionen öffentlich und vollständig berichtet werden, wurde von allen Stellen verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass der Öffentlichkeit deswegen dazu kaum konkrete Zahlen pro Anlage zur Verfügung stehen, weil diese Zahlen die eigentliche Gefahr dieses Gases offenlegen würden.
Die Offenlegung der vollständigen Stoffbilanz (inkl. SF₆) hierzu, wurde von allen Stellen verweigert.
Die Aussage, wie viel SF₆ realistisch entweichen darf, bevor die Klimabilanz kippt, wurde von allen Stellen verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben damit den Betrug, Windkraft als „emissionsfrei“ zu bezeichnen, wenn SF₆ im Spiel ist, eingestanden.
Der jährliche Dieselverbrauch der Anlagen und die Häufigkeit des Dieselbetriebs der Windkraftanlagen mit dem Referenzvergleich zu Riffgat – 30 Anlagen und 22.000 l Diesel im Monat für den Windradanlagenbetrieb, wurden von keiner einzigen Stelle offengelegt und die Benennung der Zahlen wurde kollektiv verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass der Rohstoffverbrauch je nach Größe, pro Anlage bis zu 2.500 t Stahl, 6.000 t Beton, 60 t Kupfer, 150 t Verbundstoffe betragen kann und gemäß wissenschaftlichen Lebenszyklusanalysen für Windkraftanlagen typischerweise einen kumulierten Energieaufwand von etwa 7.000 MWh beträgt. Was nicht einer propagierten Nachhaltigkeit der Windkrafttechnologie entspricht. Die Zerstörung der Wälder, der landwirtschaftlichen Flächen und deren nachhaltige und irreversible Verseuchung, sind dabei nicht miteinbezogen.
Eine Aussage, wie viele konventionelle Kraftwerke parallel bereitstehen müssen, wenn kein Wind weht, wurde von allen Stellen verweigert, um das betriebene Betrugssystem nicht zu gefährden.
Es gibt keine Technologie, welche mehrtägige Flauten im Winter konkret und nicht nur theoretisch übernimmt.
Eine Aussage, wie viele Gaskraftwerke parallel bereitstehen müssen um Windkraft abzusichern, wurde von allen Stellen verweigert, um das betriebene Betrugssystem nicht zu gefährden.
Eine Aussage, wie hoch die Kosten für diese Doppelstruktur (Wind + Backup) sind, wurde von allen Stellen verweigert, um das betriebene Betrugssystem nicht zu gefährden.
Eine Aussage, warum diese Backup-Kosten nicht der Windkraft zugerechnet werden, wurde von allen Stellen verweigert, um das betriebene Betrugssystem nicht zu gefährden.
Eine Aussage, wer die Kraftwerke bezahlt, die nur als Reserve existieren und gemäß der propagierten Effizienz von Windrädern, selten in Betrieb sind, wurde von allen Stellen verweigert, um das betriebene Betrugssystem nicht zu gefährden.
Eine Aussage, ob es derzeit ausreichende Speicher gibt, um Windflauten von mehreren Tagen zu überbrücken, wurde von allen Stellen verweigert, weil das System strukturell unvollständig ist und um das betriebene Betrugssystem nicht zu gefährden.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass Windkraft ohne Backup gar kein funktionierendes System ist und es auch niemals sein kann.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass, obwohl von „Marktwirtschaft“ gesprochen wird, dies eine Täuschung darstellt. Denn wenn Preise durch Fördermechanismen beeinflusst werden und müssen, es überhaupt gar kein funktionierender Markt sein kann. Sie haben bestätigt, dass die Preise durch das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ künstlich beeinflusst und vollständig verzerrt dargestellt werden.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass konventionelle Kraftwerke durch Windkraft unwirtschaftlich gedrückt werden, obwohl sie für die Versorgungssicherheit nötig sind.
Eine Aussage, wie oft negative Strompreise entstehen, weil zu viel subventionierter Strom eingespeist wird, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass die Bevölkerung als der Steuerzahler, letztendlich alle Kosten trägt, wenn Strom verschenkt oder sogar gegen Geldzahlungen an andere Länder abgegeben wird.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass Strom teilweise zu negativen Preisen abgegeben wird. Der Steuerzahler zahlt damit nicht nur die ganzen Subventionen zur Herstellung, sondern auch das Verschenken dieses so erzeugten Stroms.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass es nicht sinnvoll ist, grundlastfähige Kraftwerke abzuschalten und gleichzeitig neue Backup-Strukturen aufzubauen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass es nicht sinnvoll ist, funktionierende Infrastruktur zu verdrängen, bevor ein funktionierendes Ersatzsystem vollständig bereitsteht.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass Investitionen in andere Technologien verdrängt werden und Windkraft bevorzugt wird, weil dieses Betrugssystem für alle Beteiligten zu lukrativ ist.
Alle angeschriebenen Stellen verweigern die Aussage, welche Technologien durch Windkraft wirtschaftlich verdrängt wurden, obwohl sie stabil liefern könnten, um das Betrugsmodell Windkraftanlage zu schützen.
Alle angeschriebenen Stellen verweigern die Antwort, warum grundlastfähige Kraftwerke wirtschaftlich unattraktiv gemacht werden, obwohl sie für Stabilität nötig sind, um das Betrugsmodell Windkraftanlage zu schützen.
Alle angeschriebenen Stellen bestätigen, dass es nicht verhindert wird, dass wir uns einseitig von einer wetterabhängigen, ineffizienten und mannigfaltig schädigenden Technologie abhängig machen.
Alle angeschriebenen Stellen verweigern die Antwort darauf, welche Technologien durch politische Förderung gezielt benachteiligt wurden.
Alle angeschriebenen Stellen verweigern die Antwort darauf, wie viel CO₂ real netto eingespart wird, wenn Backup-Kraftwerke in der Kalkulation mit berücksichtigt wären.
Alle angeschriebenen Stellen verweigerten die Antwort darauf, ob es berücksichtigt wird, dass andere Länder gleichzeitig mehr fossile Energie nutzen.
Alle angeschriebenen Stellen verweigerten die Antwort, wie die CO₂-Bilanz inklusive dem Bau, Transport, Netzausbau, Zerstörung vorhandener Technologien und Strukturen zur Stromerzeugung und Speicherung ehrlich berechnet wird.
Alle angeschriebenen Stellen verweigerten die Antwort darauf, ob es eine vollständige Systembilanz gibt oder nur Teilrechnungen, um das Modell Windkraft schönzurechnen und die Ineffizienz von Windrädern zu verschleiern.
Alle angeschriebenen Stellen verweigerten die Antwort darauf, wie unabhängig ein System ist, welches bei einer Windflaute, auf Gas oder Stromimporte angewiesen ist.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass auf ehrliche und logische Weise betrachtet Windkraft ohne einen Speicher kein Beitrag zur Versorgungssicherheit ist.
Alle angeschriebenen Stellen verweigerten die Antwort darauf, warum trotz Ausbau der erneuerbaren Energien, der Bedarf an Reservekapazitäten stetig steigt.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass ein Stromerzeugungssystem, welches auf seltene Rohstoffe und globale Lieferketten angewiesen ist, weder unabhängig noch nachhaltig ist.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass mit der Windkraftnutzung die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen lediglich zu technologischer Abhängigkeit verschoben wird.
Die Antwort, an welchen Standorten Windkrafttechnologie sofort unrentabel wird, wenn Fördermechanismen wegfallen, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Projekte in schwachen Windregionen nur deswegen überhaupt gebaut und umgesetzt werden, weil es um Ideologie, Bereicherung und die Erfüllung der Agenda 2030 auf Kosten der Natur, der Menschen und jeglicher Logik geht.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass ein freier Markt Standorte in windschwachen Regionen niemals auf freier Basis auswählen würde.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass über 90 % der Anlagen nur aufgrund politischer Rahmenbedingungen existieren.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Windkraft nicht deswegen ausgebaut wird, weil sie wirtschaftlich ist, sondern weil sie politisch gewollt ist, da sie der Agenda 2030 entspricht.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die aktuelle Entwicklung ohne staatliche Eingriffe unmöglich gewesen wäre, da Windkrafträder tatsächlich unrentabel, schädigend und umweltzerstörend in deren Einsatz sind.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Windkraft ohne eine staatliche Finanzierung als „Förderung“ niemals eine rentable und nachhaltige Stromerzeugung darstellt und der Kosten/Nutzen Faktor, eine negative Bilanz aufweist.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass das Ziel kein funktionierender Markt, sondern ein politisch gesteuertes Energiesystem ist.
Alle angeschriebenen Stellen haben die Antwort auf die Frage, wo die Grenze zwischen Förderung und dauerhafter Subventionierung ist, verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass hier ein System ausgebaut wird, welches nur deswegen funktioniert, weil mehrere zusätzliche Systeme es stützen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Windkraft allein kein Energieträger ist, sondern nur ein Baustein mit hohen und nicht abschätzbaren Folgekosten.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Komplexität des Gesamtsystems, bewusst unterschätzt und nicht offen kommuniziert wird.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Windkraft nur ausgebaut wird, weil es politisch gewollt ist und nicht, weil es wirtschaftlich rentabel oder nachhaltig ist.
Alle angeschriebenen Stellen haben die Antwort auf die Frage, warum Anlagen in Regionen gebaut werden, in denen der Wind nachweislich schwach ist, verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben die Antwort auf die Frage, wie viele Projekte sich nur aufgrund garantierter Einnahmen rechnen, wurde verweigert, da sich diese ohne Subventionen gar nicht selber tragen.
Alle angeschriebenen Stellen haben die Antwort auf die Frage, ob die Investoren weiterhin Projekte umsetzen würden, wenn diese selbst das volle Marktrisiko tragen müssten, verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass ein Geschäftsmodell, welches ohne politische Unterstützung nicht eigenständig funktioniert, nicht tragfähig ist.
Alle angeschriebenen Stellen haben die Antwort auf die Frage, dass wenn Windkraft so effizient ist, wie sie dargestellt wird, diese dann Förderung und die Übernahme der Kosten durch Staatshaftung braucht, verweigert. Sie bestätigen damit, dass die Windkraft nur effizient mit Staatsförderung und Staatshaftung für alle Kosten ist.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass der tatsächliche Preis von Windstrom nicht vollständig offengelegt wird, sondern nur ein Teil davon.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass das Ziel kein wirtschaftlich optimales System ist, sondern ein politisch gewolltes.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Effizienz geopfert wird, um politische Ziele und Vorgaben schneller zu erreichen.
Alle angeschriebenen Stellen haben die Antwort auf die Frage, wie viel die jeweilige verantwortliche Gesellschaft reell selber zahlt, wenn man alle indirekten Kosten in die Bilanz einrechnen würde, verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben die Antwort auf die Frage, ob die Windkrafttechnologie dann noch wettbewerbsfähig sein würde, wenn die Betreiber und die Verantwortlichen in Haftung, alle Folgekosten selbst tragen müssten, verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben die Antwort auf die Frage, wie viel ein durchschnittlicher Haushalt indirekt für die Förderung der Windkraftanlagen zahlt, verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben die Antwort auf die Frage, warum auch Projekte an Standorten gefördert werden, die offensichtlich schwach sind, verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass hier nicht Qualität gefördert wird, sondern einfach ein Ausbau um jeden Preis vorangetrieben wird.
Alle angeschriebenen Stellen verweigerten die Antwort auf die Frage nach der Grenze, ab der Förderung nicht mehr sinnvoll ist, und wer diese Grenze definiert.
Alle angeschriebenen Stellen haben die Antwort auf die Frage, ob die Windkraft wirklich preisgünstig ist oder ob sie durch ein komplexes System aus geschönten Berechnungen künstlich günstig gemacht wird, verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben die Antwort auf die Frage, ob sich ein vollständig freier Markt für dieselbe Anzahl an Anlagen, und vor allem an allen betriebenen und geplanten Standorten entscheiden würde, verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass der Ausbau der Windkraft ein konkreter Teil der erzwungenen Umsetzung der Agenda 2030 ist und keine nationale, politische Entscheidung auf Grundlage von Logik und Wirtschaftlichkeit, wie sie in der Öffentlichkeit dargestellt wird.
Alle angeschriebenen Stellen haben die Antwort auf die Frage, ob es verbindliche Vorgaben aus der Agenda 2030 gibt, die den Ausbau von Windenergie erzwingen oder vorgeben, verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben die Antwort auf die Frage, welche nationalen Maßnahmen zur Windkraft direkt auf internationale Verpflichtungen zurückzuführen sind, verweigert.
Die Antwort darauf, wo die Öffentlichkeit nachlesen kann, welche Agenda-2030-Ziele konkret in die nationale Energiepolitik eingebunden wurden, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben den Zusammenhang, zwischen der Erfüllung des Windkraftausbaus und den internationalen Zielvorgaben einer Nichtregierungsorganisation, geführt und bestehend von reichen Philanthropen und Milliardären mit eigenen wirtschaftlichen Interessen, bestätigt, sowie dass über dieses Betrugsmodell nicht offen kommuniziert wird.
In Anbetracht der absoluten Unrentabilität der durchgesetzten Windkrafttechnologie, haben alle angeschriebenen Stellen bestätigt, dass letztlich die Entscheidung über den Windkraftausbau durch nicht gewählte internationale Organisationen gefällt werden, und nicht durch eine unabhängige und nicht weisungsgebundene Regierung.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Windkraft vor allem aufgrund der, die Naturgesetze ignorierenden, theoretischen Klimaziele der Agenda 2030, ausgebaut wird.
Alle angeschriebenen Stellen haben die Antwort auf die Frage, warum gerade Windkraft so stark priorisiert wird und nicht andere Technologien, verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Agenda 2030 als politische Legitimation für Maßnahmen genutzt wird, die national umstritten sind und trotzdem um jeden Preis umgesetzt werden.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Windkraft keine frei gewählte energiepolitische Strategie ist, sondern Teil einer übergeordneten internationalen Zielsetzung.
Eine Antwort darauf, wie viel überhaupt eine nationale Entscheidung ist und wie viel einem internationalen Zielsystem fremder Interessen folgt, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Eine Antwort darauf, welche Entscheidungen ohne Agenda-2030-Ziele anders ausfallen würden, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass der Einfluss internationaler Programme auf nationale Politik nicht klar benannt, sondern kollektiv verschwiegen wird.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass ihnen entweder keine konkreten 1-Hz- und 0.2–0,5-Hz-Messwerte für die Anlagen vorliegen oder sie diese nicht vollständig für Anwohner und unabhängige Prüfer zur Verfügung stellen, um die Messwerte zu verheimlichen.
Die Antwort auf die Frage, warum bei den Genehmigungs- und Öffentlichkeitsunterlagen oft nur hörbarer Schall betont wird, obwohl die wissenschaftliche Studie von Ken Mattsson nachgewiesen hat, dass moderne Turbinen im Infraschallbereich klare, messbare 1-Hz-Pegel erzeugen können, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Exposition „gesundheitlich unbedenklich“, bewusst falsch und irreführend ist, da die Forschungsarbeit von Ken Mattsson den Infraschallpegel bei modernen Windparks, bis in den Bereich deutlich über 90 dB am Messpunkt und hohe modellierte Schallleistungen nachweist.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass keine unabhängige Stelle die atmosphärischen Bedingungen für die Standorte über längere Zeiträume jemals geprüft hat, und bestätigen die Forschungsarbeit von Ken Mattsson, dass atmosphärische Bedingungen die resultierenden Pegel um mehrere dB bis über 10 dB verändern können.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass nur vereinfachte Standardannahmen und keine Modelle, welche die realistische 3D-Gelände- und Wetterdaten berücksichtigen, wie in der Studie von Ken Mattsson zugrunde gelegt werden, weil das tatsächliche Ergebnis und die Risikobewertung, dann die extreme Belastung und Schädigung dadurch, offenlegen würde.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass keine Untersuchungen stattfanden ob sich bei Anwohnern in der Nähe der Windkraftanlagen, die in der Forschungsarbeit von Ken Mattsson beschriebenen Symptome wie Schlafstörungen, Migräne oder Druckempfindungen häufen, um die Offenlegung der Belastung und Schädigung zu verschleiern.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die aktuelle Entwicklung bereits langfristig geplant wurde, da ausgerechnet das dicht besiedelte Land Baden-Württemberg, sowie auch Hamburg, Bremen und Hessen, bereits in Voraussicht darauf „verzichtet“ haben, eine „starre“ Obergrenze der üblichen 1000 m Abstandsregel von Windkraftanlagen zu Wohnorten, festzulegen.
Alle angeschriebenen, genehmigenden/betreibenden Stellen haben bestätigt, dass sie in der absoluten moralischen Verantwortung als ein Individuum der Ehrenhaftigkeit wären, diese Untersuchungen vorzunehmen, um Schäden an der Umwelt und dem Lebendigen auszuschließen. Dieses, aber aus Gründen der niederen, persönlichen Bereicherung nicht tun.
Alle angeschriebenen Stellen verweigern eine Erklärung der Diskrepanz, zwischen ihrer Darstellung von angeblicher „minimaler Wirkung“ und den, in der Forschungsarbeit von Ken Mattsson beschriebenen, deutlichen Pegelschwankungen, sowie den gemessenen Unterschieden, zwischen Windparkbetrieb und Stillstand.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass keine Langzeitmessungen im Wohnumfeld vorgenommen werden, obwohl die Forschungsarbeit von Ken Mattsson explizit darauf hinweist, dass kurzfristige Laborexperimente reale, mehrwöchige Expositionen in Wohnnähe nicht ersetzen. Dieses Vorgehen soll verhindern, dass die schädigende und belastende Wirkung auf den Menschen offengelegt wird.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass von diesen Stellen keine Übernahme der Verantwortung für Schäden der verantwortlichen Betreiber und Genehmigungsbehörden erfolgen wird, sobald es sich herausstellt, dass die tatsächliche Exposition im Wohnumfeld durch Pulsation und Tieffrequenz höher ist, als in den bisherigen Genehmigungsunterlagen angenommen wurde.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass in der Kommunikation gegenüber Betroffenen, mögliche Infraschall-Effekte gewohnheitsmäßig pauschal relativiert werden, um den schädigenden und belastenden Effekt zu verschleiern und die Menschen zu täuschen. Dies, obwohl die Forschungsarbeit des Ken Mattsson ausdrücklich betont, dass moderne Großturbinen deutlich stärkere Infraschallquellen sind, als ältere Anlagen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass entweder niemand die Infraschallpegel ihrer bzw. der bereits betriebenen Anlagen überhaupt im Bereich unter 20 Hz oder generell gemessen hat oder dass diese Werte geheimgehalten werden und sich statt dessen, nur auf hörbaren Schall und A-bewertete Standardwerte verwiesen wird.
Eine Erklärung dafür, dass die Forschungsarbeit des Ken Mattsson gerade bei sensiblen Punkten in Wohnnähe relevante Pegel vorfindet, während vor Ort häufig auf „Abstand genügt“ verwiesen wird, wurde von allen angeschriebenen Stellen verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Öffentlichkeit einer Risikoabwägung der genehmigenden Stellen und Betreiber von Windkraftanlagen als Interessenträger, niemals vertrauen sollte, welche keine realen Messungen, 3D-Simulationen und Wetterdaten zusammenführt, sondern nur relativiert und Messungen manipuliert, um Wunschergebnisse zu erhalten.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Windkraftanlagen keinen „harmlosen“ Schall erzeugen. Deswegen sind insbesondere standortspezifische atmosphärische Bedingungen und Rotor-Impulsfolgen so entscheidend für die resultierenden Pegel. So wie im aktuellen Fall des Windparks Königseiche auf dem Schurwald, bei dem die Langzeit-Immissionsmessung die Geräuschbelästigung nachgewiesen hat.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Topografie bei Tal-Lage schlichtweg ungeeignet ist und die Tonhaltigkeit und die Schallpegel, wie in einem Amphitheater verstärkt werden.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass obwohl eine korrekte Messung für Infraschall nur dann erfolgen kann, wenn Windprofile, Temperaturgradienten und Topographie berücksichtigt werden, diese gezielt außer Acht gelassen werden, um die Ausmaße von Infraschall gezielt zu verschleiern und die Öffentlichkeit vorsätzlich über die Ausbreitung von Infraschall zu täuschen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Reichweite von Infraschall auch von Gelände- und Wetterbedingungen beeinflusst wird.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die physikalischen Eigenschaften von Infraschall, eine großräumige Ausbreitung über viele Kilometer ermöglichen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die langen Wellenlängen tiefer Frequenzen nur gering gedämpft werden und dass Vegetation und Geländeformationen die Ausbreitung von Infraschall deshalb vergleichsweise wenig beeinträchtigen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass tieffrequente Schallwellen aufgrund ihrer langen Wellenlänge Hindernisse vergleichsweise gut durchdringen. Sie haben bestätigt, dass die langen Wellenlängen — bei 15 Hertz rund 23 Meter — werden von Hindernissen kaum gedämpft und dass Bäume, Büsche und Hügel sind für Infraschall nahezu nicht existent sind.
Die Antwort darauf, welche konkreten Schwellenwerte für Infraschall intern von den angeschriebenen Stellen genutzt werden und auf welcher unabhängigen, medizinischen Grundlage diese beruhen, wurde von allen Stellen verweigert.
Alle angeschriebenen Stellen verweigerten die Offenlegung der vollständigen 1-Hz-Messdaten der bereits betriebenen Standorte und haben eingestanden, dass für die Öffentlichkeit nur geschönte Mittelwerte und keine A-bewerteten Schallwerte zu Grunde gelegt werden.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass herkömmliche Schallmessverfahren tieffrequente Schallanteile nur unzureichend erfassen und dass die übliche A-Bewertung tiefe Frequenzen weitgehend ausblendet.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass herkömmliche A-bewertete Dezibel-Messungen (dB(A)) den Infraschall massiv und vorsätzlich unterschätzen und runter gespielt werden, weil sie tiefe Frequenzen kaum berücksichtigen und die von unabhängigen Forschern schon lange geforderte G- oder Z-Gewichtung aus diesem Grund bisher verweigert werden.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass technisch erzeugter Infraschall als besonders monoton wahrgenommen werden kann.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass technisch erzeugter Infraschall mit üblichen Terzbandmessungen nur eingeschränkt darstellbar ist.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Rotordrehung von Windkraftanlagen Frequenzen und Oberschwingungen im Infraschallbereich über große Entfernungen erzeugt.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass auch Rechenzentren Infraschall erzeugen können.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Windparks großräumige akustische Überlagerungen erzeugen können.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Zahl der Windkraftanlagen in Deutschland zu einer weitreichenden Überlagerung tieffrequenter Schallfelder führt.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass von Rechenzentren erzeugter Infraschall vergleichbare Auswirkungen auf biologische Kommunikationssysteme haben kann.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass die reale Ausbreitung von Infraschall deutlich komplizierter ist und dass Wetterlagen, Temperaturinversionen, Windprofile und Topographie die Ausbreitung erheblich beeinflussen. Sie haben eingestanden, dass einfache Näherungen die Pegel teilweise unterschätzen.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass die tatsächliche Ausbreitung wesentlich komplexer ist als in den veralteten und vereinfachten Messmodellen dargestellt,
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass die als Grundlage für die Messungen von Infraschall genutzte DIN-Norm „DIN 45680“ vor fast 30 Jahren ursprünglich für Quellen wie Industrieanlagen, Lüftungsanlagen, Wärmepumpen oder technische Einrichtungen entwickelt wurde und nicht für die spezielle Impulscharakteristik von Windkraftanlagen ausgelegt ist.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass eine fast 30 Jahre alte DIN-Norm, auf veralteten Messverfahren beruht und als Richtlinie für Anlagen, welche zu dem damaligen Zeitpunkt gar nicht existierten, und die Forschung bezüglich Infraschall weniger entwickelt war, völlig ungeeignet ist. Die Verweigerung von Behörden, welche ansonsten für jeden kleinen Handgriff Regularien und Verordnungen veranlassen, für einen derart massiv in das Leben und die Natur eingreifenden Faktor neu und korrekt zu bemessen, kann nur mit Vorsatz in Kenntnis über die Schäden, Korruption und dem blinden Verfolgen von vorgegebenen Klimazielen erklärt werden.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass die Windkraftanlagen unter realen Nacht- und Windlagen, deutlich höhere Infraschallpegel erzeugen, als öffentlich behauptet und eingestanden.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass natürlicher Infraschall meist breitbandig und unregelmäßig ist, während Windkraftanlagen hingegen charakteristische periodische Druckimpulse mit Blattdurchgangsfrequenzen erzeugen.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass die beispielsweise in der WKA-Werbeveranstaltung von ENERKRAFT PE aufgestellten Behauptungen, die durch die Windkraftanlagen erzeugten Infraschallpegel seien mit den natürlichen Geräuschen wie Meeresrauschen, Wind oder partiellen und zeitlich begrenzten Geräuschen, wie die einer Geschirrspülmaschine gleichzusetzen, vorsätzliche Täuschungsversuche sind.
Keine der angeschriebenen Stellen kann und will ausschließen, dass die pulsierende Charakteristik der Turbinen von Windkraftanlagen bei Menschen Symptome auslöst.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass die in der Studie und Forschungsarbeit von Ken Mattsson gemessenen Unterschiede zwischen Betrieb und Stillstand, in der Kommunikation deswegen nicht klar dargestellt werden, um die Öffentlichkeit zu täuschen und den Bau der Anlagen durchzusetzen.
Alle angeschriebenen Stellen haben eingestanden, dass außer einem Haftungsentzug vonseitens der Anlagenbetreiber und Genehmigungsbehörden keine Maßnahmen geplant sind und ergriffen werden sollen, wenn unabhängige Nachmessungen erhöhte tieffrequente Pegel im Wohnumfeld bestätigen.
Die Forderung nach einer vereidigten Bestätigung des Ausschlusses der nachfolgenden Punkte unter der Übernahme der vollen persönlichen Haftung, wurde von allen Stellen in jedem Fall verweigert:
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Infraschall in die Zellen eindringt und sich physikalisch gesehen extrem weit ausbreitet und das biologische Gewebe, dank hoher Partikelverschiebung und geringer Dämpfung, fast ungehindert durchdringt.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass bei Infraschall die biologischen Angriffspunkte die mechanosensitiven Ionenkanäle wie PIEZO1 und TRPV4 sind.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass diese Kanäle auf Druck- und Schwingungsreize reagieren und sich bei Infraschall-Einwirkung öffnen, was als Folge zu massivem Kalzium-Einstrom in die Zelle, oxidativem Stress, gestörter Zell-zu-Zell-Kommunikation und in höheren Dosen zu programmiertem Zelltod (Apoptose) führt.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass sich bei Versuchen mit hohen Schalldruckpegeln (130–140 dB, Frequenzen um 5–8 Hz) eine deutliche Schädigung des Herz-Kreislauf-Systems: mitochondriale Schwellungen, Fibrose, erhöhter linksventrikulärer Druck und oxidativer Stress zur Folge haben.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass das menschliche Vestibularsystem auf sehr tiefe Frequenzen reagieren kann.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass tieffrequente Schallereignisse bei Tieren und Menschen biologische Reaktionen auslösen können.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass einzelne Individuen/Menschen tieffrequente Schallereignisse wahrnehmen können, auch wenn diese von anderen Individuen nicht wahrgenommen werden.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass sich Menschen gegen Infraschall nur eingeschränkt schützen können.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass dauerhafte Infraschallbelastung beim Menschen Stressreaktionen auslösen können und dass dauerhafte Infraschallbelastung die Stressregulation nachhaltig stören und schädigen kann.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass sich bei Versuchen zu den nachgewiesenen Folgen von intensivem/dauerhaftem Infraschall, im zentralen Nervensystem zu Neuroinflammation, Apoptose in Hippocampus-Neuronen und zu messbaren Gedächtnisstörungen kommt, sowie zu Blutdruck- und Herzfrequenz-Anstieg, zu Hirnnetzwerk-Veränderungen führt und bei moderaten Pegeln zu Beschwerden wie Schlafstörungen oder Konzentrationsproblemen führt.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass es bei Infraschall durch Windkraftanlagen zu subtilen, aber kumulativen Zellschäden über die PIEZO1-Kanäle führt.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Regulierungsbehörden sich auf Studien stützen, die unter sterilen Bedingungen durchgeführt wurden, welche dazu führen, dass reale Auswirkungen und Ergebnisse falsch und verzerrt dargestellt werden. Sowie dass man sich dafür darüber ein künstliches Szenario schafft, um ein gewünschtes Ergebnis zu erzielen, um anschließend die Bevölkerung zu täuschen und die Schäden zu verbergen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass es in einem offenen Setting hierzu, gleichgültig ob es in der freien Natur, an Land oder auf dem Wasser ist, die Effekte und Folgen von Infraschall unkontrollierbar sind.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass im Gegensatz zum schallisolierten Laborraum Reflexionen, atmosphärische Bedingungen und der Boden-Luft-Transfer in der Realität zu komplexen Wellenmustern führen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass sich Infraschall über enorme Distanzen fast verlustfrei verbreitet, samt der damit einhergehenden Folgen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass es nicht so ist, dass je größer das Windrad und je höher die elektrische Leistung, desto höher die erzeugten Schalldruckpegel und damit auch größer die Schäden für Umwelt, Mensch und Tier sind.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die in der Mainzer Studie von 2026 nachgewiesenen Folgen des Infraschalls von Windrädern, wie die Auslösung von Stress, Cortisol-Anstieg, „Spukgefühle“ oder sogar Herzschäden, den Tatsachen entsprechen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass bereits 2006 durch die Kinderärztin Dr. Nina Pierpont, bei in der Nähe von Windkraftanlagen wohnenden Menschen zwölf Hauptsymptome nachgewiesen wurden: Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Tinnitus (Ohrpfeifen), Ohrendruck, Schwindel, Drehschwindel, Übelkeit, Sehstörungen, Herzrasen, Reizbarkeit, Konzentrations- und Erinnerungsprobleme sowie Panikattacken. Basierend darauf wurde ein neues Krankheitsbild geschaffen – das „Windturbinen-Syndrom“ (WTS) oder „Visceral Vibratory Vestibular Disturbance“ (VVVD), das bedeutet „vibrationsbedingte Störung des Gleichgewichtsorgans“.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass das „Windturbinen-Syndrom“ als medizinisch anerkanntes Krankheitsbild deswegen verweigert und relativiert wird, weil es eine unabhängige und eigens finanzierte Studie war und keine von der Lobby kontrollierte, finanzierte und mit einem Wunschergebnis versehene.
Die Verweigerung der Genehmigungsbehörden und der zuständigen Stellen, die Gesundheitsrisiken anzuerkennen, liegt an der Lobbyarbeit und dem von ihr ausgeübten Druck. Die profitierenden Unternehmen finanzieren die Studien, welche das Wunschergebnis liefern, und verhindern Gegenstimmen. Einen unabhängigen Kontext gibt es nicht, da die Genehmigungsbehörden weisungsgebunden, nicht unabhängig sind und welche den „wirtschaflichen Interessen“ einzelner Organisationen, immer den Vorzug geben.
Alternative Gegenstimmen wie Dr. Nina Pierpont, Prof. Alec N. Salt, Jeffrey T. Lichtenhan, Mariana Alves-Pereira, Nuno Castelo Branco, Robert Y. McMurtry, Michael Nissenbaum, Sarah Laurie, Christopher Hanning, Amanda Harry, Steven D. Rauch, Noel Kerin, F. Owen Black, Mauri Johansson, Henning Theorell, Nuño Castelo Branco – all diese unabhängigen und nicht von Interessenträgern der Windkraft bezahlten Forschungen dieser Ärzte, werden relativiert, pauschalisiert und ignoriert.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass neutrale Forschungen verweigert werden und die Behörden als Erfüllungsgehilfen der Industrie agieren.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass auf Meldungen der Bevölkerung, bezüglich der Brummtonbelästigung, gesundheitlicher Symptome und anderer negativer Auswirkungen, die Meldestellen und Behörden generell ausschließlich mit Ignoranz, Relativierung, Leugnung und dem Aufeinanderverweisen reagieren. Die Meldungen und Beschwerden werden einfach ausgesessen und die Geschädigten damit so lange im Kreis laufen gelassen, bis diese resignieren und aufgeben.
Fallbeispiel aus frei zugänglichen Online-Quellen: http://horror.nethonks.de/chronologie_%25H.php
Diese Handhabung der offiziellen Stellen, betrifft nicht nur die Auswirkungen und Folgen von Windradanlagen, sondern auch Strahlung wie WLAN und 5G, Smartmeter usw.Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Infraschall ein gezielt und beabsichtigt unterschätztes Umweltrisiko darstellt.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Energiewende, mit ihren tausenden Windrädern, genau diese Belastung flächendeckend erzeugt.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die vorherrschende Lobbyarbeit und die Finanzierung der Studien im Interessenskonflikt stehen und durch diese zwangsläufige Parteilichkeit keine Objektivität liefern.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass in Ermangelung einer finanzstarken Lobby der betroffenen Bevölkerung (Menschen unter Person, im betreffenden Gebiet im Radius von 30 km und höchstwahrscheinlich mehr), alle, sogenannten „nicht nachgewiesenen Folgen“ der Windkraftanlagen, bis zu deren völliger Widerlegung durch nachgewiesen unabhängige Stellen, als bestehende Tatsache und Grundlage zugrunde gelegt werden müssen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass von den Windkraftanlagen-Betreibern und den genehmigungserteilenden Behörden, jede vermutete Schädigung, Wirkung und Folge vorab erst durch nachgewiesene neutrale Studien und gerichtsfeste Dokumente entkräftet werden müssen, um als tatsächlich nicht schädlich zu gelten.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass das allgemeine Rechtsprinzip „Betrug macht jede vertragliche Vereinbarung nichtig“, alle darauf basierenden Ansprüche Zweiter und Dritter ab ovo vollständig aufhebt.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass es Tatsache ist, dass diese Wahrheiten von den Vertretern des operierenden Systems vollumfänglich, ohne jegliche Einrede, Zurückweisung oder Widerspruch zur Gänze angenommen wurden und seit dem die unwiderrufliche und absolute Wahrheit sind. Hätte etwas widerlegt werden können, wäre es getan worden. Wahrheit kann nicht widerlegt werden.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass es Tatsache ist, dass diese Wahrheiten von den Vertretern des operierenden Systems vollumfänglich, ohne jegliche Einrede, Zurückweisung oder Widerspruch zur Gänze angenommen wurden und seit dem die unwiderrufliche und absolute Wahrheit sind.
Alle angeschriebenen Stellen haben die Erhebung des erstrangigen Eigentumsvorbehaltsrechts unserer Auftraggeber, gegen alle angeschriebenen Stellen und die Ihnen übergeordneten und mit ihnen verbundenen Stellen, zur Sicherung aller Forderungen und Schadensersatzansprüche der Auftraggeber von Zin-Uru Zal LLC – Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund und der lebendigen Individuen, bestätigt.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass sie sich durch die Handlungen, der mit ihnen verbundenen Stellen, Unternehmen, Organisationen, Ämter und Individuen, in unwiderruflich bindende Verträge mit Zin-Uru Zal LLC und seinem Auftraggeber Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund begeben hat. pacta sunt servanda.
Dieser Verzug ist eine Sicherungsvereinbarung, Obstagialverschreibung und Schuldversicherung aller eingangs benannter, angeschriebener Stellen und aller mit ihnen verbundenen Individuen, Organisationen und Hinterstehenden durch Schuldbeitritt.
Diese Sicherungsvereinbarung ist bis zum völligen Ausgleich der bestehenden Schuld gegenüber den lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen, sowie gegenüber dem Ama-gi koru É Kininigen Treuhandbund und Zin-Uru Zal LLC PTO, unbeschränkt und unaufhebbar gültig. Durch die Nichterfüllung befinden sich alle angeschriebenen Stellen und die diese anweisenden Stellen, in einem, bis zum völligen Ausgleich seinerseits, unlösbaren Schuldnerverzug, ohne Verjährungs- oder Verschiebungsmöglichkeit, die raum-, form- und zeitübergreifend ist.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass Haftungsverschiebung oder Haftungsentzug niemals möglich ist und dass die Schuld bis zum vollständigen Ausgleich und der Wiederherstellung des Gleichgewichts bis in die Quantenebene und über den Tod hinaus, für alle Beteiligten, Ausführenden, Auftraggebenden, Hinterstehenden – sowie alle deren Vorgänger und Nachfolger gilt.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass die Haftung für die begangenen Taten nicht übertragbar, umgehbar oder verschiebbar ist, sondern begründend auf der, aus Taten hervorgehender Verantwortung und Schuld, nicht widerrufbar, unabänderlich und ab dem bekanntgegebenem Zeitpunkt für alle Zeitlinien gültig ist. Dass die begangene Schuld auf ewig, bis zu ihrem vollen Ausgleich bestehen bleibt und sich auf betroffenen Instanzen und Hinterstehenden, erstreckt.
Gegen die höchsten, übergeordneten Stellen der eingangs benannten und verzugbehafteten Stellen, wurde bezüglich der Thematik der Windräder, bereits in den Endurteilen des Freien Schiedsgerichts Kininigen „Nummer Zwei“ vom 12. April 2022 und Endurteil Nummer 670778 vom 24. Juni 2022, Auflagen hierzu verhängt und die übergeordneten Stellen wurden zur Erfüllung verpflichtet.
Alle involvierten Individuen haften ohne die Möglichkeit einer Haftungsverschiebung vollumfänglich und unbegrenzt privat. Nicht fiktive Bezeichnungen, Benennungen oder Buchstabenabfolgen als „Name“, begehen Handlungen und Taten, sondern immer das/die Wesen dahinter. Der Auftraggebende haftet genauso und völlig wie der Ausführende und der Ausführende haftet genauso wie der Auftraggebende.
Sofern nach Erhalt dieses Schreibens kein lückenloser Nachweis der Korrektur durch alle angeschriebenen und eingangs benannten Stellen, innerhalb des systemüblich eingeräumten Zeitraumes (vierzehn Tage Frist) erfolgt, bestätigen alle Stellen, dass die durch die alternativen Energieerzeugungsanlagen geschädigten Individuen, die zu erfüllende Schadensersatzsumme nach ihrem eigenen Ermessen festzusetzen berechtigt sind.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass “ein Amtsträger, der eine unrechtmäßige Handlung duldet, die gleiche Verantwortung für die Handlung trägt, als ob er sie selbst begangen hätte.”
Alle angeschriebenen Stellen und die ihnen über- und untergeordneten Stellen und Organisationen haben alle benannten Tatsachen und die Ordnung der Dezidierten Vertragsbedingungen als DVBs von Kininigen, vollumfänglich und ohne Einrede angenommen und sind dem damit verbundenen Vertragsverhältnis rechtsverbindlich beigetreten.
Für alle Fragen, Streitigkeiten, Verzugs- und Vertragsinhalte wurde durch Vertrag, ausschließlich das Freie Schiedsgericht Kininigen als zuständig festgelegt.
Dieser Verzug gilt ebenfalls vollumfänglich und ausnahmslos für alle, im Bereich der Windkraft tätigen Unternehmen und die diese Anlagen genehmigenden Ämter, Organisationen und Stellen, sowie deren überstellten und anweisenden Stellen.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass wer konkludentes Handeln als Grundlage seines ganzen operierenden Systems festlegt, auch selbst danach gemessen und behandelt wird und selbst durch diese Handlungsweise rechtlich in gültige Verträge gebunden ist.
Dieser Verzug ist für die in der Vergangenheit genehmigten Projekte und Anlagen der Windkraft gültig.
Alle angeschriebenen Stellen haben bestätigt, dass all die vorangehend genannten Tatsachen, die alleinige und unwiderlegbare Wahrheit sind und dieses Schuldversprechen und Sicherungsvereinbarung, auch für alle Hinterstehenden, Auftraggebenden, Vorstehenden, Zusammenhängenden, Nachfolger in allen Firmierungen, Stellen und Varianten und den Potentat hinter all diesen Verwaltungen gilt, bis in den obersten Pyramidion.
Alle diese Punkte setzen als Konsequenz fest:
Alle Windräder, sowie Photovoltaik-Parks durch die ähnlich geartete Verseuchung und Schädigung des betreffenden Ökosystems, sind einzustellen und zurückzubauen, und die Schäden an Mensch und Natur sind von den Verursachern vollständig wieder gutzumachen.
Schäden durch Infraschall, Schadstoffe, Erwärmung der Umgebung, Eingriff in das Ökosystem sind wieder rückgängig zu machen.
Bei Schäden am Lebendigen, haften alle Schädiger vollumfänglich, gemeinschaftlich und unbegrenzt privat. Ohne vorgeschobene, juristische Personen als Konstrukte zum Entzug, zur Vermeidung und zur Umgehung einer Haftung. Diese Haftung betrifft alle beteiligten, agierenden und initiierenden Individuen hinter einer juristischen Person und Person, auch nach einer Insolvenz/Liquidation der betreffenden Unternehmen. Die Übernahmeverantwortung wird durch erweiterte Sippenhaftung in Vermögenshaltung, bis zum vollen Schadensausgleich, gewährleistet.
Hinsichtlich der Schwere und der nachgewiesenen Korruption und Vorsätzlichkeit, erstreckt sich die Haftung der Beteiligten auf die erweiterte Sippenhaftung bei Vermögenshaltung. Eine Verjährung wird ausgeschlossen.
Hinsichtlich der Schwere und Reichweite dieses Verzugs werden alle geplanten und betriebenen Windkraftanlagen, sowie Solarparks, aller Betreiber und aller Gebiete auf Deutschland, Österreich und der Schweiz mit einbezogen, sowie alle genehmigenden Behörden und Stellen.
Die Möglichkeit der Entkräftung dieses Verzugs wird diesen Stellen innerhalb weiterer 70 Tage nach Bekanntgabe und gemäß der beschriebenen Rahmenbedingungen eingeräumt. Bei einem Versäumnis hierzu, erfolgt automatisch ein Beitritt aller dieser Stellen, zu diesem Verzug.
Ende
Dieser Verzug kann von Stellen mit berechtigtem Interesse bei uns angefordert und für Projekte und Vorhaben, welche dem Erhalt und Schutz der Natur und Menschen dienen, verwendet werden, um sich darauf zu berufen. Hierzu kann das Kontaktformular genutzt werden.
