Urteil Freies Schiedsgericht Kininigen Endurteil Maßnahmen Corona/Covid u.Ä. Am 26 Mai 2021, um 13.15 Uhr, verhandelte das Freie Schiedsgericht Kininigen über den Antrag zur Feststellung der Rechtmäßigkeit, der derzeit umgesetzten Maßnahmen, im Bezug auf Corona/Covid 19/ SARS/ COV2. Dieser Antrag wurde durch drei lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen als Souveräne von Kiningen eingereicht. Dieser schlossen sich weitere, sich als lebendige, geistig sittlichen Vernunftwesen wahrnehmende Individuen, an als Mitankläger. Die Ankläger: Drei lebendige, geistig sittliche Vernunftwesen, Souveräne von Kininigen und weitere, sich als lebendige, geistig sittlichen Vernunftwesen wahrnehmende Individuen, als Mitankläger. Beklagte: Alle Verantwortlichen der Organisationen als Regierung der Länder und Gebiete, der Nichtregierungsorganisationen der Länder und Gebiete, alle Individuen und Wesen, welche für die Durchsetzung der Pläne, einer erschaffenen Pandemie zur genetischen Veränderung durch Impfung zur Kontrolle aller Gebiete und Wesen verantwortlich sind, sowie alle Firmen und Konstrukte, die das Ziel der Gewinnmaximierung auf Kosten und zum Nachteil, des lebendigen Wesens