Andere Sichtweisen Kininigen Blog Das römische (Un)Recht. Rom wollte immer herrschen, und als seine Legionen fielen, sandte es Dogmen in die Provinzen. Heinrich Heine Wie ich bereits im Beitrag Mensch/Person schrieb, dachte ich bereits damals, als ich den Beitrag über das Kollateralkonto beendete, daß Thema Sklaverei und römisches Recht breit genug abgehandelt zu haben und das es nun abgeschlossen sei. Jedoch brachte mich die Notwendigkeit, den Begriff der Person aufzuarbeiten, wieder zurück zu dem Römischen Recht. Ohne das Verständnis dieses Rechts und seiner Geschichte, seines plötzlichen und seltsamen Wiederauftauchens aus der Versenkung, wo es auch definitiv hingehört, ist das Erklären der uns bis heute noch überall verfolgenden Rechtsverhältnisse und des angewendeten “Rechts”, nicht möglich. Denn das römische Recht wird überall genauestens umgesetzt und knechtet uns noch heute. Ob Durch sogenannte “staatliche Gerichte”, ihre Handlanger wie die Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaft oder die mit ihr verbundenen Exekutive. In diesem Beitrag werde ich kurz