Namenseigentum
Ein jedes Handeln hat seinen Preis und irgendwann wird dieser Preis eingefordert.
Über allem und jedem zu stehen und sich über alles und jeden zu erheben, ist nichts, was ohne Folgen auf ewig bleibt.
Die Schuld wurde eingefordert.
Aus dem Betrug, der offenbart und offengelegt wurde, sowie dem Urteil Nummer 671208 zu Schadensersatz und Urteil Nummer 671209, der Aktivierung der vollumfänglichen Akzeptanz Nummer Dreizehn, welche bei Nichterfüllung der ausstehenden Schuld in Wirkung kommt.
Untermauert durch das Urteil 671111 und Urteil 671112 welches dem Gläubiger Ama-gi koru É Kininigen das Namenseigentum und somit alle Rechte über die Namen der Schuldner überträgt.
Die folgenden Namen und alles mit den Namen Verbundene, Eigentum, Konten und Unterkonten, sind somit im alleinigen Recht und Eigentum von Ama-gi koru É Kininigen.