Wie komme ich an mein Kollateralkonto wenn ich einen neuen Namen habe?

Das Kollateralkonto gehört nicht dem lebendigen, geistig sittlichen Vernunftwesen. Dies ist im Kommerz die berühmte Karotte vor dem Esel, die ihn weiter zum Laufen bringt. An das Kollateralkonto zu kommen ist nicht möglich. Es wurde auf die Person gemacht. Die Rechte an der Obligation haben nicht wir, sondern der, der damals sich die Person gesichert hat, sie als eine Firma angemeldet hat und den ahnungslosen Menschen, der sich „freiwillig“ damit identifiziert, als Wertegeber und Pfand (unter Täuschung dieses Ahnungslosen) hinterlegt hat.

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