Bedeutung des Begriffs Asyl
Etymologie
Asyl n. ‘Zufluchtsort für Verfolgte, Bedrängte’ bezeichnet ursprünglich den unverletzlichen Ort, das Heiligtum, in dessen Schutz der Zufluchtsuchende vor jedem Zugriff sicher ist. Griech. ásȳlon (ἄσυλον) wird durch Entlehnung zu lat. asȳlum und gelangt in dieser Form zu Beginn des 16. Jhs. ins Dt., verliert die lat. Endung aber erst gegen Ende des 18. Jhs. Zu griech. ásȳlos (ἄσυλος) ‘unberaubt, sicher’, sȳ́lon (σῦλον) ‘Raub’. Asyl bezeichnet seit der 2. Hälfte des 19. Jhs. auch öffentliche Einrichtungen zur (vorübergehenden) Unterkunft Obdachloser (s. obdachlos).
Allgemeine Definition
gemäß Wikipedia
Unter der Bezeichnung Asyl (lateinisch asylum; aus altgriechisch ἄσυλον bzw. ἄσυλος ‚unberaubt‘, ‚sicher‘, zusammengesetzt aus dem ἀ-privativum – mit der Bedeutung ‚un-‘, ‚nicht-‘ – und dem Substantiv σῦλον ‚Raub‘, ‚Beschlagnahmung‘) versteht man
- einen Zufluchtsort, eine Unterkunft, ein Obdach, eine Freistatt bzw. Freistätte oder eine Notschlafstelle (Nachtasyl);
- den Schutz vor Gefahr und Verfolgung
- die temporäre Aufnahme der Verfolgten
- den Schutz, den ein Staat auf seinem Gebiet oder an einem anderen Ort unter seiner Kontrolle einer Person gewährt.
Unter Asylrecht versteht man:
- das geregelte Rechtsgebiet um Asyl, das sind im engeren Sinne alle materiellen Normen betreffend die Aufnahme und den Schutz Verfolgter.
Als Flüchtlinge anzuerkennen sind, laut Artikel 1 der Genfer UN-Flüchtlingskonvention von 1951, Menschen, die sich außerhalb ihres Heimatlandes befinden und wohlbegründete Furcht haben müssen, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Heimatland verfolgt zu werden, weshalb sie sich dort auch nicht mehr aufhalten können. Wird diesem Antrag stattgegeben, gilt man als anerkannter Flüchtling. Diesem werden sowohl das Bleiberecht als auch die meisten der Rechte von Staatsbürgern dieses Landes befristet oder dauerhaft gewährt. Ein Flüchtling hat sowohl das Recht darauf, in sein Heimatland zurückzukehren, wenn es ihm sicher erscheint, als auch auf Einbürgerung, also darauf, die Nationalität des Ankunftslandes anzunehmen.